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von Juddel » 16 Mai 2007, 11:25
Meine Kinder sind beide Male Begleitkinder gewesen und haben trotzdem immer Anwendungen bekommen. Im Inntaler Hof 2005 war es so, dass mein Sohn nach dem Gespraech mit Arzt und Psychologin auf Patient umgestellt worden ist. Ich hab hier mal was gefunden:!!! MIT INKRAFTTRETEN DER ANFORDERUNGSPROFILE ZUM 1.08. 2003 IM ZUSAMMENHANG MIT DEM NEUEN GESETZ 111a SGB V fuer MUTTER-KIND-EINRICHTUNGEN SIND KINDER MIT EINER SOGENANNTEN "sozialen Indikation" keine BEGLEITPERSONEN !!!! SIE SIND BEHANDLUNGSBEDUeRFTIGE KINDER UND ALS SOLCHE VOLL ABRECHNUNGSFAeHIG !!!!.

Ich hoffe ihr koennt da was mit anfangen!!! Juddel (**)
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik