Vater-Kind-Kur Antrag ist raus ;-)
Habe auch mal eine Frage dazu, ist es nicht auch so das einem nur alle 4 Jahre eine Kur zu steht?
Bei meiner Freundin ist es so, naechstes Jahr sind die vier Jahre rum, sie wollte dieses Jahr schon einen Antrag stellen, da sie nach der Geburt Ihrer zweiten Tochter unter Starken Depressionen leidet und die haben sie auf naechstes Jahr verwiesen.
LG
Susanne
Bei meiner Freundin ist es so, naechstes Jahr sind die vier Jahre rum, sie wollte dieses Jahr schon einen Antrag stellen, da sie nach der Geburt Ihrer zweiten Tochter unter Starken Depressionen leidet und die haben sie auf naechstes Jahr verwiesen.
LG
Susanne
Hallo!
was verstehst Du denn unter "zustehen" ? Wenn Du damit meinst, alle 4 jahre muesse automatisch genehmigt werden dann ist das nicht so!
es wird immer die medizinische Notwendigkeit geprueft! Und wenn der MDK die bejaht , kann man in der Regel eine Kur nach 4 Jahren beantragen...
In der Regel heisst dabei , dass es eben auch Ausnahmen gibt. Wenn sich der gesundheitszustand rapide verschlechtert hat kann man das auch fruehre versuchen..... Aber einen eigenstaendigen Anspruch - so nach dem Motto: liebe KK meine 4 Jahre sind um - hat man nicht. Man muss in jedem Fall nachweisen dass es medizinisch notwendig und erfolgversprechend ist...
LG Laetitia
was verstehst Du denn unter "zustehen" ? Wenn Du damit meinst, alle 4 jahre muesse automatisch genehmigt werden dann ist das nicht so!
es wird immer die medizinische Notwendigkeit geprueft! Und wenn der MDK die bejaht , kann man in der Regel eine Kur nach 4 Jahren beantragen...
In der Regel heisst dabei , dass es eben auch Ausnahmen gibt. Wenn sich der gesundheitszustand rapide verschlechtert hat kann man das auch fruehre versuchen..... Aber einen eigenstaendigen Anspruch - so nach dem Motto: liebe KK meine 4 Jahre sind um - hat man nicht. Man muss in jedem Fall nachweisen dass es medizinisch notwendig und erfolgversprechend ist...
LG Laetitia
Naja, vielen ist das anscheinend nicht so klar. Denn es wird ja immer wieder darauf hingewiesen ( auch hier) das das schliesslich eine Pflichtleistung der KK waere... Allerdings machen sich die meisten halt nicht die Muehe mal nachzuforschen was das Schlagwort "Pflichtleistung" ueberhaupt meint......
Das wurde hier schon so oft richtiggestellt...Und so kann man einfach nicht davon ausgehen, dass jeder weiss, das es immer einer Pruefung der Notwendigkeit bedarf... Nur darum ging es mir!
Das wurde hier schon so oft richtiggestellt...Und so kann man einfach nicht davon ausgehen, dass jeder weiss, das es immer einer Pruefung der Notwendigkeit bedarf... Nur darum ging es mir!
HalloJens ,
es kommt darauf an,wer der `Kranke `ist und wer die Begleitperson ! Du kannst bei guter Planung aller zwei Jahre fahren,wenn der `Kranke `wechselt.Das heisst ,einmal bist du krank und das Kind begleitet dich und zwei Jahre spaeter ist das Kind krank und du begleitest es . So hat jeder aller vier Jahre eine Kur !
So habe ich es von Muettern gelernt !
LG Rudi
So habe ich es von Muettern gelernt !

LG Rudi
Hey
Die KK dann aber wegen angeblicher nicht Kurbeduerftigkeit wieder die Massnahme erneut ablehnen koennte..
U der Kreislauf wuerde erneut beginnen..
Widerspruch wegen Ablehnung, da obwohl medizinische Gruende fuer eine Kur sprechen..und dann hier Abhilfe..u dann das gleiche beim naechsten Kins?!
Rein verwaltungsrechtlich geht das so nicht..denn der Antrag ist ein eigentstaendiger u in einem zu sehen und entsprechend zu bescheiden, rechtsmittelfaehig..
Und das ist hier rein verwaltungstechnisch geschehen..
Wuerde also einem jetzigen Widerspruch abgeholfen, kann die KK nicht mit neuen Gruenden kommen u sagen aber wegen den Kids lehen wir jetzt die Kur ab..
Drum sage ich ja, die angefuehrten Gruende in meiner Ablehung sind mit "unter amderem" angefuehrt ..
Das geht aber nicht...
Denn lege ich hier gegen diese Gruende Widerspruch ein, u kreige evtl. recht, dan koente die KK mit einem weiteren Grund kommen, weil sie ja nicht alle Gruende fuer die Ablehnung genannt hat?!?
Na das waere dann ja notfalls ein Kreislauf ohne ende..
Ne, so gehts nicht..
so ein vorgehen wuerde ein Sozialgericht als aeussert bedenklich finden..
Es ist ein rechtsmittlfaehier Bescheid auf den Kurantrag erfolgt..u dagegen kann man vorgehen, gegen die dort genannten Gruende..
U auch eine KK kann sich doch da nicht ueber Verwaltungsrecht hinweg setzen..sie versucht es..aber das wars auch...
Gruss
Jens
Wuerde dann ja heissen das man in einem Widerspruchsverfahren Abhilfe schaffen wuerde.Die Krankenkasse entscheidet einzig und allein ueber Deine Kurbeduerftgikeit! Erst wenn Du Kurbedsuerftig bist, dann wird geschaut , ob die kinder es auch sind.
Die KK dann aber wegen angeblicher nicht Kurbeduerftigkeit wieder die Massnahme erneut ablehnen koennte..
U der Kreislauf wuerde erneut beginnen..
Widerspruch wegen Ablehnung, da obwohl medizinische Gruende fuer eine Kur sprechen..und dann hier Abhilfe..u dann das gleiche beim naechsten Kins?!
Rein verwaltungsrechtlich geht das so nicht..denn der Antrag ist ein eigentstaendiger u in einem zu sehen und entsprechend zu bescheiden, rechtsmittelfaehig..
Und das ist hier rein verwaltungstechnisch geschehen..
Wuerde also einem jetzigen Widerspruch abgeholfen, kann die KK nicht mit neuen Gruenden kommen u sagen aber wegen den Kids lehen wir jetzt die Kur ab..
Drum sage ich ja, die angefuehrten Gruende in meiner Ablehung sind mit "unter amderem" angefuehrt ..
Das geht aber nicht...
Denn lege ich hier gegen diese Gruende Widerspruch ein, u kreige evtl. recht, dan koente die KK mit einem weiteren Grund kommen, weil sie ja nicht alle Gruende fuer die Ablehnung genannt hat?!?
Na das waere dann ja notfalls ein Kreislauf ohne ende..
Ne, so gehts nicht..
so ein vorgehen wuerde ein Sozialgericht als aeussert bedenklich finden..
Es ist ein rechtsmittlfaehier Bescheid auf den Kurantrag erfolgt..u dagegen kann man vorgehen, gegen die dort genannten Gruende..
U auch eine KK kann sich doch da nicht ueber Verwaltungsrecht hinweg setzen..sie versucht es..aber das wars auch...
Gruss
Jens
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
Hallo Jens, ist der Widerspruch schon geschrieben? Ich habe es schon ein paar Mal an anderen Stellen im Forum geschrieben, ich hoffe, du kennst es noch nicht und es haengt dir noch nicht zum Hals raus
:
Wir haben vor 2 Jahren einen Antrag fuer meinen Mann gestellt. Der Sachbearbeiter hat mich allen Ernstes angerufen und gesagt, meinem Mann stehe eine solche Kur nicht zu, der wuerde doch arbeiten gehen. Warum ich denn nicht einfach fahren wuerde, das waere kein Problem. Ich habe dann im Internet nachgelesen, dass Vaetern das genauso zusteht wie Muettern und wir haben Widerspruch eingelegt mit der Begruendung, dass bei Muettern gerade die Mehrfachbelastung mit Kind, Haushalt und Beruf ein Argument fuer die Kurbeduerftigkeit ist. Eine Woche spaeter hatten wir die Zusage von einer jungen Sachbearbeiterin; der "alte Knochen", der die Kur nicht bewilligen wollte, war offenbar nicht mehr auf dem Laufenden oder einfach nur neidisch.... Also ran an den Widerspruch, ein anderer SB kann den Widerspruch mit ganz anderen Augen sehen (und dann natuerlich genehmigen!) :daumendrueck:
Liebe Gruesse
Heike

Wir haben vor 2 Jahren einen Antrag fuer meinen Mann gestellt. Der Sachbearbeiter hat mich allen Ernstes angerufen und gesagt, meinem Mann stehe eine solche Kur nicht zu, der wuerde doch arbeiten gehen. Warum ich denn nicht einfach fahren wuerde, das waere kein Problem. Ich habe dann im Internet nachgelesen, dass Vaetern das genauso zusteht wie Muettern und wir haben Widerspruch eingelegt mit der Begruendung, dass bei Muettern gerade die Mehrfachbelastung mit Kind, Haushalt und Beruf ein Argument fuer die Kurbeduerftigkeit ist. Eine Woche spaeter hatten wir die Zusage von einer jungen Sachbearbeiterin; der "alte Knochen", der die Kur nicht bewilligen wollte, war offenbar nicht mehr auf dem Laufenden oder einfach nur neidisch.... Also ran an den Widerspruch, ein anderer SB kann den Widerspruch mit ganz anderen Augen sehen (und dann natuerlich genehmigen!) :daumendrueck:
Liebe Gruesse
Heike
@ Jens , so ganz verstehe ich nicht was Du meinst! Es geht doch hier um eine Vater-kind-kur! Bei der geht es in erster Linie um den Elternteil! Ist der kurbeduerftig dann wird geschaut was mit den Kindern ist. Ob die auch krubeduerftig sind oder eben nur Begelitkinder. Dei kinder werden auch nur "mitbehandelt" . Die auswahl den kurhauses richtet sich nach Deinen Indikationen, nich nach denen der Kinder. Der Antrag fuer die Kinder ist nicht eigenstaendig und begruendet keinen eigenstaendigen Anspruch...
Du kannst natruerlich in einem widerspruch Abhilfe schaffen . Wird dann immernoch Deine Kurbeduerftigkeit negativ beurteilt dnan geht es vor den Widersruchsausschuss und dann vors Sozialgericht... Ist eben kein Kreislauf ohne Ende. denn danach ist Ende! Du bekommst ein urteil!
Wenn Du einen eigenstaendigen Anspruich der Kinder erwirken willst, dann musst Du eine Kinderkur bei der KK beantragen...
Vielleicht habe ich ja auch was falsch verstanden..
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Vater-Kind-Massnahmen und Rehas bzw Kinderkuren....
Du kannst natruerlich in einem widerspruch Abhilfe schaffen . Wird dann immernoch Deine Kurbeduerftigkeit negativ beurteilt dnan geht es vor den Widersruchsausschuss und dann vors Sozialgericht... Ist eben kein Kreislauf ohne Ende. denn danach ist Ende! Du bekommst ein urteil!
Wenn Du einen eigenstaendigen Anspruich der Kinder erwirken willst, dann musst Du eine Kinderkur bei der KK beantragen...
Vielleicht habe ich ja auch was falsch verstanden..
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Vater-Kind-Massnahmen und Rehas bzw Kinderkuren....
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
Hey Jens,
unsere Beitraege haben sich wohl ueberschnitten. Ich sehe das genauso wie du, dass nicht noch andere Gruende fuer die Ablehnung nachgeschoben werden koennen. Vielleicht wollten die dich mit "unter anderem" einfach ein bisschen muerbe machen, so nach dem Motto, dass das Ganze eh keinen Sinn macht?
Laetitia meint, dass ueber die Kinder gar nicht erst entschieden wurde, weil dein Antrag abgelehnt wurde. Da die Kinder ohnehin nur fahren koennen, wenn du fahren darfst, war das ja rechtlich auch voellig in Ordnung.
@rudi66: Hast du eine Ahnung, bis zu welchem Alter der Kinder der "Trick" funktioniert? Groessere Kinder werden sicher irgendwann alleine "verschickt", oder? Wir haben es so gemacht, dass vor 2 Jahren mein Mann gefahren ist und dieses Mal ich. Der eine begleitet den anderen dann auf eigene Kosten und bekommt auch ohne Anwendung eine Menge an Erholung.
Liebe Gruesse
Heike
unsere Beitraege haben sich wohl ueberschnitten. Ich sehe das genauso wie du, dass nicht noch andere Gruende fuer die Ablehnung nachgeschoben werden koennen. Vielleicht wollten die dich mit "unter anderem" einfach ein bisschen muerbe machen, so nach dem Motto, dass das Ganze eh keinen Sinn macht?
Laetitia meint, dass ueber die Kinder gar nicht erst entschieden wurde, weil dein Antrag abgelehnt wurde. Da die Kinder ohnehin nur fahren koennen, wenn du fahren darfst, war das ja rechtlich auch voellig in Ordnung.
@rudi66: Hast du eine Ahnung, bis zu welchem Alter der Kinder der "Trick" funktioniert? Groessere Kinder werden sicher irgendwann alleine "verschickt", oder? Wir haben es so gemacht, dass vor 2 Jahren mein Mann gefahren ist und dieses Mal ich. Der eine begleitet den anderen dann auf eigene Kosten und bekommt auch ohne Anwendung eine Menge an Erholung.
Liebe Gruesse
Heike