LG
Sabine

Na und ? kann Dein hausarzt das nicht attestieren? Genau dasselbe wird auch bei den gesetzlich versicherten Begleitkindern attestiert, damit sie mit drüfren.... Hat meine Ärtzin auch gemacht - nicht die Kinderärtzin. das ist ein Kreuz und eine Unterschrift!Original geschrieben von lovemoni
ganz einfach weil da angekreuzt werden muß, daß eine trennung von der Mutter aus psychosozialen aspekt nicht verantwortet werden kann...