Seid Ihr Mütter alle in einem Beschäftigungsverhältnis?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
kittywf

RE:

Beitrag von kittywf » 13 Sep 2010, 18:10

Original geschrieben von Sonnenblumenmeer

Aber man weiß ja nie welche dummen Gesetze so verfasst werden.
Bei meinem letzten Kurantrag wurde mit der Begründng abgelehnt ich sei nicht Alkoholabhängig oder anderweitig Süchtig o.ä.
:kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand:

Da wär ich ja schon wieder versucht zu antworten:

oK.... dann werde ich das jetzt halt mal in Angriff nehmen..... #D #D #D

drullfrau

Beitrag von drullfrau » 13 Sep 2010, 18:56

Ich denke jede Mutter und Hausfrau hat einen 24Std. Job.....Oder ? #D

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 13 Sep 2010, 19:00

Dann weiß ich jetzt auch, warum bei mir ein 24Std.-Tag NIE ausreicht :-) :-)
Weil ich ja eben auch noch arbeite iin Vollzeit....

Nee, im ernst jetzt. Ob man berufstätig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Zwar kann die Doppelbelastung Arbeit + Familie zu einer Indikation führen ( Erschöpfungsyndrom o.ä.) , aber das ist ja nur ein "Kurgrund" von vielen... lass Dich nicht verrückt machen !
LG
Heikee
Königsblaue Grüße
Heike


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NurIch

Beitrag von NurIch » 14 Sep 2010, 05:41

Ich hab meinen Antrag gestellt nachdem ich gekündigt wurde. Ich denke mal, berufstätig oder nicht ist nicht wichtig. Richtig begründen musst du es, das du eine Kur brauchst. Ausserdem ist eine MiKiKur eine Vorsorgemassnahme, das wissen auch die wenigsten. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, das sie nur für "Kranke" wären.

Nele.17

Beitrag von Nele.17 » 14 Sep 2010, 16:32

Auch ich bin nicht berufstätig und trotzdem vollkommen kurreif!

Januarbaby

Beitrag von Januarbaby » 14 Sep 2010, 16:42

Hallo,

habe beide Mu-Ki- Kuren gemacht, ohne berufstätig zu sein. Die erste wurde abgelehnt und über den Widerspruch genehmigt (BKK) die zweite wurde sofort genehmigt (Barmer).

Es hat absolut NICHTS mit der berufstätigkeit zu tun, sondern es geht ja um mütterspzifische Erkrankungen, also reicht es Kinder zu betreuen und eben die Erkrankungen zu haben.

Lg
Januarbaby

AlexJil

Beitrag von AlexJil » 14 Sep 2010, 17:14

Ich bin ganztags berufstätig.
Aber deshalb bekomme ich nicht eher eine Kur.

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 14 Sep 2010, 17:19

Ich denke, dass zu den Zeiten, als das Müttergenesungswerk entstanden ist, kaum eine Frau arbeiten ging. Wie schon gesagt wurde, geht es um mütterspezifische Erkrankungen. Deshalb kann die Doppelbelastung mit schlechtem Gewissen den Kindern gegenüber und kaum Zeit für sich selbst eine Indikation sein. Wer berufstätig ist, könnte das also als Begründung für seinen Kurantrag mit aufnehmen - besser ist besser. ;)
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katja77
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Beitrag von katja77 » 14 Sep 2010, 17:19

Vor meinem Schlaganfall war ich auch nicht berufstätig und habe direkt an die AHB einen Ägypten Urlaub und dann die MuKi dran gehangen. Der Grund dafür war: Mutter und Kind müssen nach der Krankheit wieder zusammenfinden. Aber wenn du hoffst das man für evtl. Folgen des Schlaganfalls was in der MuKi für dich tun kann, muss ich dich enttäuschen. Die sind für solche "Fälle" nicht ausgelegt.

Gymnastik, Entspannung und Massage habe ich bekommen. Logo und Ergotherapie hätte ich gebrauchen können. Wenn das de Fall sein sollte kannst du nach der AHB im selben Jahr noch eine Reha beantragen, die bringt dich weiter.

Ich ärgere mich noch heute das ich es nicht getan habe.

Ach ja und bei meiner 2. MuKi habe ich 90 Stunden im Monat in 2-Schicht gearbeitet die wurde nur mit Widerspruch genehmigt, die 1. ohne Probleme. Das spielt echt keine Rolle.

Liebe Grüße
Katja
Liebe Grüße Katja

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st-peter
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Beitrag von st-peter » 14 Sep 2010, 20:35

Ich war nicht berufstätig als ich die Kur beantragt und auch bewilligt bekommen habe. ;)
Liebe Grüße Astrid

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