Wer füllt den Attest aus?
Hier scheint ein Missverständnis umzugehen.
Ein normales Attest , daß zu einer Kurbewilligung dazugehört und in den meisten Fällen vom Hausarzt ausgefüllt wird wird natürlich von den KK vergütet.
Nur ein sog ausführliches qualifiziertes Attest ( zb ein dringlichkeitsattest bei vorzietiger Kurbeantragung ), das aus einer frei formulierten Diagnose, Prognose etc besteht wird nach GOÄ abgerechnet und ist damit Privatleistung die man zahlen muss..
Nebenbei: Man muss einen normalen Kurantrag kein Attest des Facharztes beilegen.... Nöö - da reicht auch ne ( umsonst ) erhältliche Kopie des Berichtes der an den hausarzt geht...... Den arbeitet der Artz überigens auch nicth umsonst aus...
Ein normales Attest , daß zu einer Kurbewilligung dazugehört und in den meisten Fällen vom Hausarzt ausgefüllt wird wird natürlich von den KK vergütet.
Nur ein sog ausführliches qualifiziertes Attest ( zb ein dringlichkeitsattest bei vorzietiger Kurbeantragung ), das aus einer frei formulierten Diagnose, Prognose etc besteht wird nach GOÄ abgerechnet und ist damit Privatleistung die man zahlen muss..
Nebenbei: Man muss einen normalen Kurantrag kein Attest des Facharztes beilegen.... Nöö - da reicht auch ne ( umsonst ) erhältliche Kopie des Berichtes der an den hausarzt geht...... Den arbeitet der Artz überigens auch nicth umsonst aus...
Also beim Attest für die "Verordnung von medizinischer Rehabilitation" im Allgemeinen habe ich diese Ausfüllhilfe für Ärzte gefunden:
http://www.hochgebirgsklinik.ch/kaiser/ ... Antrag.pdf
der aber von deutschen Anträgen ausgeht trotz Endung "ch".
Des weiteren habe ich mir mal dieses Buch zugelegt: "Einfach und schnell zur Müttergenesungs-Kur" von Julia Rogge. ISBN: 3-8304-3043-4.
Hier steht auch drin, dass das Attest auf jeden Fall vom Arzt des Vertrauens ausgefüllt werden sollte, was dann auch der Facharzt sehr oft ist, weil dieser ja die Krankengeschichte viel besser als der Hausarzt kennt und einzuschätzen weiß. Zu dem gehe ich eigentlich nur, wenn ich eine Überweisung brauche. Ich habe auch gelesen, dass die meisten Anträge daran scheitern, weil die Atteste von den Ärzten zu oberflächlich (unwissentlich) ausgefüllt werden aus Mangel an Erfahrungen.
Warum sollte man da nicht ein wenig Vorarbeit beim Ausfüllen leisten, es kommt ja einem selber zu Gute. Oder? Bezahlung hin oder her. Ich werde aber nochmal das Dokument suchen, wo über die Bezahlung berichtet wurde. Das interessiert mich jetzt doch noch einmal, wo ich diese Info her hatte.... Ich werde berichten.
Aber habt Ihr Muster von dem Selbstauskunftsbogen, wie sowas auszusehen hat??? Damit könntet Ihr mir einen Riesengefallen tun....
Viele Grüße
http://www.hochgebirgsklinik.ch/kaiser/ ... Antrag.pdf
der aber von deutschen Anträgen ausgeht trotz Endung "ch".
Des weiteren habe ich mir mal dieses Buch zugelegt: "Einfach und schnell zur Müttergenesungs-Kur" von Julia Rogge. ISBN: 3-8304-3043-4.
Hier steht auch drin, dass das Attest auf jeden Fall vom Arzt des Vertrauens ausgefüllt werden sollte, was dann auch der Facharzt sehr oft ist, weil dieser ja die Krankengeschichte viel besser als der Hausarzt kennt und einzuschätzen weiß. Zu dem gehe ich eigentlich nur, wenn ich eine Überweisung brauche. Ich habe auch gelesen, dass die meisten Anträge daran scheitern, weil die Atteste von den Ärzten zu oberflächlich (unwissentlich) ausgefüllt werden aus Mangel an Erfahrungen.
Warum sollte man da nicht ein wenig Vorarbeit beim Ausfüllen leisten, es kommt ja einem selber zu Gute. Oder? Bezahlung hin oder her. Ich werde aber nochmal das Dokument suchen, wo über die Bezahlung berichtet wurde. Das interessiert mich jetzt doch noch einmal, wo ich diese Info her hatte.... Ich werde berichten.
Aber habt Ihr Muster von dem Selbstauskunftsbogen, wie sowas auszusehen hat??? Damit könntet Ihr mir einen Riesengefallen tun....
Viele Grüße
Diese Beispielatteste und Anträge und die Hinweise zum Ausfüllen die du da verlinkt hast beziehen sich auf ne REHA ! Bei ner Reha geht es um die Heilung bzw Linderung körperlicher Erkrankung - und ja - da sollte man ne Menge Facharztberichte und Befunde dazulegen. Reha läuft in den meisten Fällen über die RV...
Hier geht es um Mutter-Kind_Kuren - die unterscheiden sich dadruch von ner Reha- das niciht die körperlichen Errkankungen zählen sondern ehr die gesamtsituation. Besonders die Müterspezifischen Belastungen sollten überdurchschnittlich sein. Da braucht man keine großen Berichte und Befunde und auch keine Facharztatteste. Am besten füllt ein Attest für eine Mutter-Kind_Kur immer der Hausarzt aus - weil der die Gesamtsituaion am besten kennt.
Nicht zu viel Wert auf die körperlichen Erkrankungen legen im Antrag - ehr auf die Psychosozialen Situation eingehen - sonst wirds an die RV verwiesen und man bekommt eben keine Mutter-Kind-Kur..
Mutter -Kind-Kuren sollen eben nicht körperliche Erkrankungen heilen sondern einer Mutter Hilfe zur Selbsthilfe geben und einfach die Anregung die Zeit und die Kraft etwas in ihrem Alltag zu ändern...
Übrigens : dein Link geht auf die Hochgebirgsklinik in Davos - das ist eine reine Rehaklinik - da kann man keine Mutter-Kind.Kuren machen...
Da Du eine reha anstrebst ist das ja ok für Dich was Du da anmerkst... Allerdings solltest Du in einem Thread in dem es um Mutter-Kind-Kuren geht ( wie zu 90 % in diesem Forum )halt diesen Fakt nicht unerwähnt lassen.......Es verwirrt sonst ein wenig - besonders die Neuen...
Es gibt hier auch ein Unterforum für andere Kuren und Rehas...
Hier geht es um Mutter-Kind_Kuren - die unterscheiden sich dadruch von ner Reha- das niciht die körperlichen Errkankungen zählen sondern ehr die gesamtsituation. Besonders die Müterspezifischen Belastungen sollten überdurchschnittlich sein. Da braucht man keine großen Berichte und Befunde und auch keine Facharztatteste. Am besten füllt ein Attest für eine Mutter-Kind_Kur immer der Hausarzt aus - weil der die Gesamtsituaion am besten kennt.
Nicht zu viel Wert auf die körperlichen Erkrankungen legen im Antrag - ehr auf die Psychosozialen Situation eingehen - sonst wirds an die RV verwiesen und man bekommt eben keine Mutter-Kind-Kur..
Mutter -Kind-Kuren sollen eben nicht körperliche Erkrankungen heilen sondern einer Mutter Hilfe zur Selbsthilfe geben und einfach die Anregung die Zeit und die Kraft etwas in ihrem Alltag zu ändern...
Übrigens : dein Link geht auf die Hochgebirgsklinik in Davos - das ist eine reine Rehaklinik - da kann man keine Mutter-Kind.Kuren machen...
Da Du eine reha anstrebst ist das ja ok für Dich was Du da anmerkst... Allerdings solltest Du in einem Thread in dem es um Mutter-Kind-Kuren geht ( wie zu 90 % in diesem Forum )halt diesen Fakt nicht unerwähnt lassen.......Es verwirrt sonst ein wenig - besonders die Neuen...
Es gibt hier auch ein Unterforum für andere Kuren und Rehas...
Ja, bei mir ist das eine Kombi aus Reha und Mutter-Kind-Kur. Die Symptome sind während der Schwangerschaft aufgetaucht und haben sich nach der Geburt letztes Jahr so verschlechtert, dass selbst mein Facharzt die MuKiKur als Rehe vorgeschlagen hat. Meine Tochter ist "nur" ein gesundes Begleitkind. Also auch bei Mutter-Kind-Kuren wird klar zwischen Vorsorge und Reha unterschieden. Klar muß dann auch im Reha- Attest stark auf die psychosoziale Sitation eingegangen werden, aber eine Trennung von Mutter und Kind in diesem Alter gilt hier als unzumutbar.
Es gibt keine Kombi aus Mutter-Kind.Kur und reha. Entweder man beantragt und bekommt eine Mutter-Kind.-kur ( nach § 24 Vorsorge oder nach § 41 Reha ) das geht nur über die KK.
Die Behandlungen sind bei beidem in den meisten Kurhäuser identisch. Kinder können als Kurkinder oder als Begleitkinder mit.Aber das sind und bleiben dann trotzdem Mutter-Kind-Kuren ( Du zb könntest nicht in die Hochgebirgsklinik ind Davos wenn Du ne Mutter.KInd-Kur nach §41 bewilligt bekommen hast - denn da gibts nur Reha über die RV keine Mutter-Kind-Kuren.
Oder aber man beantragt ne Reha ( in den meisten Fällen ist da die RV zuständig) - und Kinder könenn nur in die wenigsten Häuser mit. Und nur als Begleitkinder..
Die Behandlungen sind bei beidem in den meisten Kurhäuser identisch. Kinder können als Kurkinder oder als Begleitkinder mit.Aber das sind und bleiben dann trotzdem Mutter-Kind-Kuren ( Du zb könntest nicht in die Hochgebirgsklinik ind Davos wenn Du ne Mutter.KInd-Kur nach §41 bewilligt bekommen hast - denn da gibts nur Reha über die RV keine Mutter-Kind-Kuren.
Oder aber man beantragt ne Reha ( in den meisten Fällen ist da die RV zuständig) - und Kinder könenn nur in die wenigsten Häuser mit. Und nur als Begleitkinder..
Ja, Du hast Recht. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich den Rehabilitions-Antrag für Mütter nach §41 SGBV und dem Wunsch, mein kleine Tochter als gesundes Begleitkind mitnehmen zu dürfen. Ich habe auch noch einmal mit der Online-Beratung des Müttergenesungswerks Kontakt aufgenommen, welche mir von der Mutter-Kind-Klinik in Rerik empfohlen wurde. Die meinten halt auch, dass ein Vorsorgeantrag nach § 24 besser wäre als der Reha-Antrag nach § 41, da hier bessere Chancen auf Genehmigung bestehen. Es ist aber unheimlich schwierig, hier eine vernünftige Argumentationskette aufzubauen, wenn man an Neurodermitis, Asthma etc. leidet. Klar, die Beschwerden haben sich nach der Schwangerschaft verschlimmert, aber trotzdem werde ich wohl jetzt noch einige Stunden über der Ausarbeitung des Selbstauskunfsbogens brüten, da beschriebene Krankheitssymptome etc., die vor der Schwangerschaft bereits vorhanden waren, anscheinend gar nicht mehr relevant sind.
- immerdabei
- Beiträge: 5895
- Registriert: 12 Dez 2007, 08:32
Ich kann hier aus eigener Erfahrung sagen, dass der einzige Unterschied zwischen Muki-Kur und Muki-Reha in der Regel nur darin besteht, dass die Krankenkasse bei ner Muki-Reha den Koffertransport bezahlt - in Rerik war ich zu ner Muki-Reha und hatte die gleichen Anwendungen wie alle anderen, die dort zur Muki-Kur waren - ist überhaupt nicht vergleichbar mit ner richtigen Reha, die es über die RV gibt, die ist viel effektiver.
So ist es - im Wustrow waren die behandlungen für die die Reha hatten genaudieselben wie die für die Vorsorgepatienten.
Wenn Du eine Mutter-Kind-Kur beantragen willst ( und das willst Du ja anscheineng wenn Du über das MGW gehst - wofür brauchst du dann die Tips für die rehabeantragung ? ist komplett was anderes.. Und die RV verlangt für ne Reha ganz andere Sachen als die KK für ne Mutter-Kind-Kur....
Wenn Du eine Mutter-Kind-Kur beantragen willst ( und das willst Du ja anscheineng wenn Du über das MGW gehst - wofür brauchst du dann die Tips für die rehabeantragung ? ist komplett was anderes.. Und die RV verlangt für ne Reha ganz andere Sachen als die KK für ne Mutter-Kind-Kur....
Also ich hätte jetzt nicht gedacht, dass es eine halbe Wissenschaft ist, einen vernünftigen Kurantrag zu stellen, der dann eine Chance auf Genehmigung bekommt. Jetzt frage ich ganz offen, was würdet Ihr denn an meiner Stelle nun beantragen bzw. was für ein Attest sollte ich morgen den Facharzt ausfüllen lassen? Das Attest "Verordnung von Medizinischer Reha für Mütter nach § 41" oder nach "...Vorsorge nach § 24". Inzwischen bin ich wirklich verwirrt.
Ich bin mir sicher, dass mein Arzt eher 1. Wahl ausfüllen würde, wie ich ja ursprünglich auch gedacht habe nach dem Motto: Krankheitssymptome liegen vor, die sich durch Familie nachweislich verstärkt haben, welche man durch Luftveränderung, entsprechende Schulungen, etc. lindern kann und vor Ort alle Maßnahmen ausgeschöpft sind. Aber hier scheint das Problem da zu sein, dass das Attest wohl zur Prüfung dem RV vorgelegt werden kann um zu prüfen, ob die Arbeitskraft gefährdet ist.
Ich habe ja verstanden, dass Verordnung von "Medizinischer Reha für Mütter nach § 41" und tatsächliche Reha zwei paar Schuhe sind, wenn man den Kontext nicht mit angibt. Was ich aber nicht verstanden habe, ist, warum bei "der Verordnung von Medizinischer Reha für Mütter nach § 41" auch der RV ins Spiel kommen könnte.
Da hier wirklich Mutter-Kind-Kur-Profis an Board sind, habe ich gute Chancen auch einer zu werden.... Dauert aber noch eine Weile. Aber was mache ich nun morgen beim Arzt?? HILFE!!
Ich bin mir sicher, dass mein Arzt eher 1. Wahl ausfüllen würde, wie ich ja ursprünglich auch gedacht habe nach dem Motto: Krankheitssymptome liegen vor, die sich durch Familie nachweislich verstärkt haben, welche man durch Luftveränderung, entsprechende Schulungen, etc. lindern kann und vor Ort alle Maßnahmen ausgeschöpft sind. Aber hier scheint das Problem da zu sein, dass das Attest wohl zur Prüfung dem RV vorgelegt werden kann um zu prüfen, ob die Arbeitskraft gefährdet ist.
Ich habe ja verstanden, dass Verordnung von "Medizinischer Reha für Mütter nach § 41" und tatsächliche Reha zwei paar Schuhe sind, wenn man den Kontext nicht mit angibt. Was ich aber nicht verstanden habe, ist, warum bei "der Verordnung von Medizinischer Reha für Mütter nach § 41" auch der RV ins Spiel kommen könnte.
Da hier wirklich Mutter-Kind-Kur-Profis an Board sind, habe ich gute Chancen auch einer zu werden.... Dauert aber noch eine Weile. Aber was mache ich nun morgen beim Arzt?? HILFE!!