Muster 60 was sit das

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 14:22

Muster 60 ist nur für Rehas über die Kk...

Nicht für Rehas über die RV...

Und: Anträge für die RV darf auch dein Hausarzt ausfüllen...

Anträge für Rehas über die KK aber nur best. Ärzte mit einer best. Fortbildung...

Ich würde ne Psychosomatische Reha immer über die RV beantragen....

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amanda04
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Beitrag von amanda04 » 25 Apr 2012, 14:39

@ Mariana: Ich habe letztes Jahr auch Muster 60 ausfüllen lassen, und zu meiner KK geschikt. Habe darauf hin die Anträge für eine Reha über die RV bekommen.
Liebe grüße Claudia

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 14:48

Bie der RV braucht man kein Muster 60 - die Anträge hättest du dir auch selber runterladen können.

Ob du das so gemacht hast ist ziemlich wumpe..... Die KK verlangt das Muster 60 für Rehas mit ihr als Kostenträger..... Wenn die dann aber die Formulare für die RV- Rehas rausschicken dann brauchen die das auch nicht...


Die RV verlangt dieses Muster eben nicht. kannst ja gern da anrufen und nachfragen..

Maarnixe

Beitrag von Maarnixe » 25 Apr 2012, 14:55

Bei mir wurde auch Muster 60 ausgefüllt für die psychosomatische Reha!

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sabinets
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Beitrag von sabinets » 25 Apr 2012, 15:34

Mariana das stimmt so nicht - ich habe vom Orthopäden auch Muster 60 bekommen, bin damit zur KK, habe dort die Unterlagen für die RV bekommen und auch gleich das ausgefüllte Formular der KK wegen Fehlzeiten beruflich und Grund dafür, den Selbstauskunftsbogen einschl. Arbeitsplatzbeschreibung habe ich dann fertig gemacht und den Rest der Orthopäde.

Du benötigst von der KK auf jeden Fall bei einer Reha auch Info´s für die RV, deshalb Muster 60.
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 15:38

Weil die Krankenkassen euch das schicken.....Die machen einfach ihr Vorgehen wenn sie Kostenträger sind schematisch ... Und die KK als Kostenträger braucht halt dieses Muster 60 für ne Reha !

Die RV braucht es nicht!

Ruft an wenn ihr es nicht glaubt oder schaut selber auf die HP der DRV Da steht erstens nix von Muster 60 und zwietens steht da das der Hausarzt sehr wohl ausfüllen darf....

Alle Formulare kann man hier runterladen ( Nur die Befundberichtsfomulare muss man von den jeweils Zuständigen Rentenstellen der Länder anfordern -) Ist alles einheitlich - und man braucht kein Muster 60!!!

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 25 Apr 2012, 15:39

Es ist so:

Wenn du die Reha machen möchtest, ob über KK oder RV, musst du das Muster 60 und 61 ausfüllen lassen! Bevor jetzt wieder dagegen geredet wird, ja auch bei der RV. Und zwar wird dieses Muster 60 ausgefüllt und zur KK geschickt. Dort schickt man dem Arzt oder dir dann das Muster 61 zu. Da das Muster 60 die Anforderung des Musters 61 ist. Im Muster 61 schreibt der Arzt dann das eine Reha notwendig ist und warum. Das wird dann wieder zur KK geschickt und nun, und erst dann, guckt die KK ob sie oder die RV der evtl. Kostenträger ist. Wenn die KK es ist, bekommt der Arzt oder du, die Rehaanträge zugeschickt. Wenn die RV der Kostenträger ist, schickt dir deine KK diese zu!! Diese lässt du nun vom Arzt ausfüllen! Der Psychologe legt dann noch ein Begleitschreiben dazu!
So:
Wenn die Reha über die KK läuft kann der Antrag nicht vom Hausarzt ausgefüllt werden, sondern nur ein Facharzt oder ein Arzt der dazu berechtigt ist! Wenn die Reha über die RV beantragt wird, kann auch der Hausarzt den Antrag ausfüllen!
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sabinets
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Beitrag von sabinets » 25 Apr 2012, 15:42

Und hinzu kommt, dass die RV auf jeden Fall die Daten braucht wie oft und wie lange du im letzten Jahr krank warst und die Diagnosen dazu und diese Unterlagen bekommst du dann mit dem Antrag für die RV.

Klar kann man viel vom Netz runter laden, aber bei unvollständigen Unterlagen zieht sich der Antrag in die Länge - muss ja nicht sein....
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

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Juddel
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RE:

Beitrag von Juddel » 25 Apr 2012, 15:46

Original geschrieben von sabinets

Und hinzu kommt, dass die RV auf jeden Fall die Daten braucht wie oft und wie lange du im letzten Jahr krank warst und die Diagnosen dazu und diese Unterlagen bekommst du dann mit dem Antrag für die RV.

Klar kann man viel vom Netz runter laden, aber bei unvollständigen Unterlagen zieht sich der Antrag in die Länge - muss ja nicht sein....
Da hast du vollkommen Recht!
Und man weiß ja auch nicht immer, wer denn nun der Kostenträger ist.
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Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 25 Apr 2012, 15:57

Also ich weiß ob die RV zuständig ist bei mir oder nicht....

Denn ich kenne deren Bestimmungen zur Genüge. Die KK ist für Rehas nur zuständig wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist... ( und die Vorrangigkeit ist eindeutig geregelt )

Das ist so...

Und ich habe das nicht irgendwo im Netz runtergeladen _ sondern auf der Seite der DRV... Und nebenbei war ich auch schon hier beim Rentenältesten - und habe mit ner Bekannten Formulare für ne Reha über ihre RV geholt und mit ihr ausgefüllt.... Nix Muster 60 - einfach nur Rehaanträge und Formulare für den Artz. War letztes jahr.

Und hier Kann man das genaue Procedere nachlesen.... Und - oh Wunder - was steht da ? Muster 60 für die KK - Für die Rv als Kostenträger ein G - 100Formular.... ( die haben nur G- Formulare)

Wahrscheinlich sind die ganzen Kliniken , der Rentenberater etc und die DRV bei der ich nachgefragt habe alle Blöd--- :kopfanwand:

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