Die KK zahlt die fahrt bis auf einen Eigenanteil der bei 10% des preises für eine Fahrt mind. aber 5 Euor und höchstens 10 Euor liegt...
Als Grundlage wird immer ( für alle gleich ) ein günstiges Zugticket genommen... Es sei denn eine Kilometerpauschale ist günstiger ( was fast nie vorkommt da kInder bis 15 bei der Bahn umsonst fahren ) .
Meist muss man die Kosten für Anfahrt vorschießen - abgerechnet wird nach der Kur .. wer genau wissen will wie seine KK das handhabt ruft am besten da an...
Einige KK haben Reiseservices mit denen sie die Karten bestellen.... das teilen die einem mit . Meist schon mit der Bewilligung.
Platzreservierungen werden nicht durch dieKK übernommen.
Übernahme der Kofferkosten ( vorschicken ) sind bei MuKiKur als Vorsorge nicht übernahmefähig. DH wenn die KK das zahlt macht sie es freiwillig - man hat keinerlei Anspruch darauf.
Bei MuKiKur als Reha muss die KK die Gepäckkosten übernehmen.
220 Euor sind es deshalb ( wenn man nicht von den Zuzahlungen befreit ist ) weil laut SGB immer Zuzahlungen Pro Kalendertag zu zahlen sind.
Kommt man also am 25. abends ins Krankenhaus und wird am 26. entlassen dann muss man für 2 kalendertag zuzahlen - obwohl man ev. nicht mal 24 std Stationär war... ist so gesetzlich geregelt
Wann das gezahlt werden muss kann die KK letztlich selber entscheiden... Vorher per Überweisung , im Kurhaus bar oder per Karte... da ist alles möglich und da hilft es nicht besonders weiter hier im Forum nachzufragen - das teilt einem die KK schon mit ... und wenn mans nicht erwarten kann das zu wissen ruft man da halt an...
