Wann darf man "wieder"

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
india.w

Beitrag von india.w » 11 Okt 2012, 10:48

genau das war mein gedanke....

mein kleinster ist nur begleitkind gewesen. und im grunde möchte ich für meine kinder ein wenig abstand von allem hier.

mama ist im dauerstress. ich arbeite sehr viel. mehr als meine 30 std./wo. kriege keinen urlaub. (habe noch 27 urlaubstage) und 100 überstunden. die kinder merken den stress natürlich. und sind dementsprechend drauf.

runterkommen, abstand nehmen. wieder zu uns finden. das ist es, was ich gerne für mich und die jungs möchte! und natürlich psychologische unterstützung, wie ich meine kinder auffanen kann.
anwendungen sind mir nicht so wichtig. für mich stehen die kinder im vordergrund! die sollen mama tanken. ohne arbeit im schichtdienst, garten und haushalt!

luna
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Beitrag von luna » 11 Okt 2012, 10:51

Hallo,

ich war zwar diese Jahr in der Kur, habe aber vor in den nächsten 2 bis 3 J. vorzeitg eine neue Kur zu beantragen. Bin mal gespannt wie bis dahin alles bei den KK aussieht.

Probieren kannst du schon, hast doch nichts zu verlieren.
Viel Glück,

Frauenzimmer

RE:

Beitrag von Frauenzimmer » 11 Okt 2012, 11:16

Original geschrieben von Ulnau71

Eine Mutter-Kind-Kur kann man alle 4 Jahre beantragen. In deinem Fall wäre es eine vorzeitig beantragte Kur.
Diese Kuren werden anders behandelt, als die, die in gesetzlich geregeltem Wiederholungszeitraum beantragt werden.

Eine vorzeitig beantragte Kur wird nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" bescheidet. Das heißt, vor Ort müssen erst einmal alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor so eine Kur genehmigt wird. Es müssen gravierende Krankheiten deinerseits dazu gekommen sein und jede vorzeitig beantragte Kur wird immer zum MDK gehen und dort eingehend geprüft werden.

Viel Glück für deinen Antrag.
Hierzu habe ich eine Frage: In welchem Kontext stehen denn dann die mütterspezifischen Belastungen? Angenommen ich hätte Asthma (habe ich nicht) und dieses Asthma würde sich verschlimmern, kriege ich doch trotzdem keine Mu-Ki-Kur, nur weil sich eine bestehende Krankheit verschlechtert hat. Oder ich bekomme Asthma als neue Erkrankung seit der letzten Mu-Ki-Kur - ist doch auch kein Grund für eine vorzeitige Mu-Ki-Kur, oder?

LelaNoel

Beitrag von LelaNoel » 11 Okt 2012, 11:42

Ich hatte dieses Jahr eine Vorzeitige Mukiku, nach 3 Jahren,wurde ohne Probleme genehmigt und musste nicht zum MDK. Also einfach Probieren

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Isus72
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Beitrag von Isus72 » 11 Okt 2012, 12:14

Hallo!

Normalerweise wird alle 4 Jahre eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Ich hatte eine vorzeitige Kur dabei. Das war 2007. In der ersten Mutter-Kind-Kur waren meine zwei jüngeren Kinder (damals 3 bzw. 1) sehr krank. (Lungenentz. und fieberhafte obstr. Bronchitis). Daher konnte ich diese Kur nicht so nutzen, wie ich es gebraucht hätte. Die vorzeitige Mutter-Kind-Kur wurde erst abgelehnt. Dann hatte mein Sohn wieder eine Pneumonie (er hatte neun in den ersten 6 Lebensjahren) und nach einem Widerspruch (den ich fast zu spät abgegeben hatte) wurde die Kur dann bewilligt.
Isus(47) + C(49) + F(22) + J(18) + E(16)
2005 Sylt
2007 Friedrichskoog
2009 Kühlungsborn
2011 Bad Schönborn
2013 Borkum
2015 Borkum
2017 Graal-Müritz
2020 Bad Pyrmont

Meeresbewohner

RE:

Beitrag von Meeresbewohner » 11 Okt 2012, 12:54

also ich habe auch eine Kur vorzeitig beantragt und eigentlich nicht wirklich was zuhause gemacht. Ich mache eine Psychotherapie, aber leider nicht regelmäßig (also seit September schon regelmäßig) aber vorher nicht, da meine kleinste noch nicht im Kindergarten war und ich somit keine Betreuung hatte. Hab das auch so reingeschrieben das ich keinerlei Zeit für mich habe da alleinerziehend, arbeite am Wochenende, und meine Tochter erst 2 Jahre alt ist und ich auch erst seit September einen Kindergartenplatz für sie habe. Ich hab zwar mal vor 4 Monaten Massagen bekommen, aber entspannen konnte ich da nicht wirklich, denn entweder war meine Tochter dabei und hat die Praxis auf dem Kopf gestellt oder ich musste sie danach gleich wieder irgendwo abholen, dann nach Hause kochen, putzen usw. und dann meinen Großen von der Schule abholen. Nee das hab ich lieber gelassen. Außerdem hab ich mit dem Großen auch soviel Terminstress.

Naja wie dem auch sei, der Krankenkasse scheint es gereicht zu haben denn ich musste nichtmal Widerspruch einlegen. Ich bin übrigens bei der TK

ELCHfuzzi
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Beitrag von ELCHfuzzi » 11 Okt 2012, 16:29

Ich hab 2009 knapp 3 Jahre nach der Kur 2006 einen vorzeitigen Kurantrag gestellt und diese erst nach einem Widerspruch bewilligt bekommen. Musste insgesamt 6,5 Wochen dafür kämpfen. Aber es hat geklappt und ich durfte dann sogar in meine Wunschkinik fahren.

Auf alle Fälle versuchen :daumendrueck:

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Ulnau71
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RE: RE:

Beitrag von Ulnau71 » 11 Okt 2012, 19:47

Original geschrieben von Frauenzimmer
Original geschrieben von Ulnau71

Eine Mutter-Kind-Kur kann man alle 4 Jahre beantragen. In deinem Fall wäre es eine vorzeitig beantragte Kur.
Diese Kuren werden anders behandelt, als die, die in gesetzlich geregeltem Wiederholungszeitraum beantragt werden.

Eine vorzeitig beantragte Kur wird nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" bescheidet. Das heißt, vor Ort müssen erst einmal alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft sein, bevor so eine Kur genehmigt wird. Es müssen gravierende Krankheiten deinerseits dazu gekommen sein und jede vorzeitig beantragte Kur wird immer zum MDK gehen und dort eingehend geprüft werden.

Viel Glück für deinen Antrag.
Hierzu habe ich eine Frage: In welchem Kontext stehen denn dann die mütterspezifischen Belastungen? Angenommen ich hätte Asthma (habe ich nicht) und dieses Asthma würde sich verschlimmern, kriege ich doch trotzdem keine Mu-Ki-Kur, nur weil sich eine bestehende Krankheit verschlechtert hat. Oder ich bekomme Asthma als neue Erkrankung seit nachweisen der letzten Mu-Ki-Kur - ist doch auch kein Grund für eine vorzeitige Mu-Ki-Kur, oder?
Nein, das alleine reicht nicht als Grund. Du solltest schon in deinem Antrag dann nachweisen können, dass du mit diesen neuen Erkrankungen oder den massiven Verschlechterungen der bestehenden, alle möglichen Gegenmaßnahmen vor Ort ausgeschöpft hast. Es geht auch nicht nur um die neuen Erkrankungen, sondern auch, wie diese sich auf deinen Alltag und die Mutter-Kind-Beziehung auswirken. Also die mütterspezifischen Belastungen.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

xulii
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Re: Wann darf man

Beitrag von xulii » 28 Feb 2025, 09:22


xulii
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Re: Wann darf man

Beitrag von xulii » 20 Apr 2025, 11:53

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