also vor der Kur gibt es keine Regelung sondern Du kannst Urlaub beantragen. Allerdings steht Dir nach der Kur rechtlich Urlaub zu sofern Du Anspruch auf Jahresurlaub hast muss der AG den Dir im Anschluss gewähren.
In den Unterlagen meiner Kurklinik steht unter dem Punkt, Schonzeit nach der Kur:
Falls Sie im Anschluss an die Kur nicht sofort zur Arbeit gehen möchten, beantragen Sie vorsorglich bei Ihrem Arbeitgeber 1-2 Tage Erholungsurlaub. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen diesen Urlaub zu gewähren, sofern noch Anspruch aus dem Jahresurlaub besteht. (BUrlG §7 Abs. 1)
Vielleicht ist das für euch ja interessant.

LG
Tanja