Nein, das heisst es nicht, denn die Kassen würden viel zu viel riskieren, wenn sie diesbezüglich "moglen" würden. Sowas macht keine Kasse, die halten sich schon sehr strikt an die Vorgaben. Stell Dir vor, die Kasse hätte sich die 5 Wochen Zeit gelassen ohne den MDK einzuschalten und der Versicherte fordert das MDK Gutachtei ein... Das wäre Betrug seitens der Kasse und somit das absolute Aus für diese.Majacealjaco hat geschrieben:Das würde ja dann heißen, die können sich 5 Wochen Zeit lassen....auch wenns doch nicht beim MDK war? Denn ohne diesen haben sie ja eigentlich nur 3 Wochen Zeit....
Und zu den 3 oder 5 Wochen: selbst wenn die Kasse nicht innerhalb dieser Zeit "genehmigt", oder eben auch nicht, so kann der Krankenkasse erstmal nicht allzuviel passieren. Eine regulär genehmigte MuKi Kur ist eine Sachleistung der Krankenkasse. Wenn der Antrag nicht binnen der vorgesehenen First bearbeitet wird heisst es noch lange nicht, das man die Kur einfach mal so antreten kann und diese als genehmigt gilt. In diesem Fall wandelt sich leiglich der Anspruch des Versicherten der Kasse gegenüber in eine Kostenerstattungsleistung allerdings nur dann, wenn die Behandlung (Kur) medizinisch notwendig war (nachzulesen im § 13 sgb V).
So, hier sind wir also wieder am Anfang der Geschichte.... Und bitte nicht vergessen, man muss die Kur vorher bezahlt haben, bevor man den Antrag auf Kostenerstattung stellt!
Ob man dann die Kohle je wieder zurück bekommt (steht in den Sternen) entscheidet das Gericht, irgendwann mal in den nächsten 3 bis 5 Jahren... Vorher beginnt jedoch der Kreislauf wieder mit Krankenkasse, MDK, Entscheidung über die Erstattung, Widerspruchsverfahren (mind 6 Monate), Anwalt und Gericht.... Alles schön der gesetzlich vorgeschriebenen Reihe nach.
Dann mal viel "Spass" bei der Kur, denn die darin getankte Kraft wird man wirklich brauchen und zwar für das was danach kommt.

Gruss!
Jo