Der Kinderarzt kann es in den Antrag reinschreiben, aber ob es dann am Ende als Therapiekind oder als Begleitkind mitfährt, dass entscheidet die KK nach der Empfehlung vom MDK.Original geschrieben von Engel
Seht ihr, ich kann noch viel von euch lernen!
Ich wusste nicht, dass der medizinische Dienst mein Kind als Therapiekind einstuft oder nicht. Ich dachte immer das macht der Kinderarzt!
Gruß
Engel
In meinem jetztigen Antrag hat auch meine HÄ meine Tochter als Therapiekind mit angegeben, aber die KK hat sie "nur" als Begleitkind eingestuft. Jetzt hoffe ich aber, dass sie vor Ort auch noch Anwendungen verordnet bekommt wie vor 3 Jahren. Mein Sohn ist auch als Therapiekind mit beantragt worden und dort ist die Bewilligung auch als Therapiekind erteilt worden aufgrund seiner schweren Erkrankung.