Privat und gesetzlich Versichert

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 01 Mär 2012, 19:56

Wenn die Kinder mit fahren sind sie drei Wochen vom papa getrennt..... Was ist da anders ?

Sorry - eine gesetzliche KK muss nun mal nicht für Nichtmitglieder ihrer KK zahlen... Wenns hart auf hart kommt bekommt ihr ev nur die Haushaltshilfe gezahlt -.. und da hast du ganz recht : die würde niemals für eine so lange Zeit ins Haus kommen..

also bliebe letztlich nur dein Mann..... oder aber stundenweise ne Hilfe und stundenweise dein mann..... Oder aber die Kids auf eigene Kosten mitnehmen...

Herbi1967

Beitrag von Herbi1967 » 01 Mär 2012, 20:39

Sobald ich die schriftliche Ablehnung von der KK habe, schreibe meinen Widerspruch und versuche natürlich meine Kinder mitzubekommen.

Drück die Daumen!

Gruß
Britta

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 02 Mär 2012, 04:23

Wenn du erst 2008 zur Kur warst wäre die jetzt beantragte wahrscheinlich eh vorzeitig.... Da gelten anderen Regeln - auch für dich. Lies dich mal durch die Suche zu dem Stichwort...

Soo einfach wird das nicht.

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 02 Mär 2012, 06:48

Aber ein Versuch ist es allemal wert.
Ich drück dir die Daumen !
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney

Herbi1967

Beitrag von Herbi1967 » 02 Mär 2012, 13:53

Ich war im Februar 2008 zur Kur!

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 02 Mär 2012, 14:39

Und wann genau hast du beantragt ? Als nicht vorzeitig gilt streng genommen nur eine Kur die 4 Jahre nach dem Antritt der letzten Kur beantragt wird...

hast du also deine Letzte kur am 20.02.2008 angetreten, dann kann deine KK jede Kur die vor dem 20.02.2012 beantragt wurde als Vorzeitig ansehen und entsprechend behandeln...

Herbi1967

Beitrag von Herbi1967 » 02 Mär 2012, 18:36

Habe gerade nachgesehen, wir waren vom 20.02. bis 13.03.2008 am Timmerndorfer Strand.
Neuer Antrag: Eingang am 23.02.2012 bei der KK

Habe heute ein nettes Gespräch mit der SB geführt und sie meinte ich sollte meine Situation noch genauer schildern und Widerspruch einlegen.
Sobald ich die schriftlich Ablehnung habe, lege ich Widerspruch ein.

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 02 Mär 2012, 18:58

es gilt nicht der Eingang des kuantrages,,,,,, sondern das Datum mi dem du ihn gestellt hast.. Sprich das Datum , das unter dem Kurantrag neben deiner Unterschrift steht..

lillylou

Beitrag von lillylou » 04 Mär 2012, 07:20

lass dich nicht entmutigen, ich drück dir die daumen. ;)

wir haben hier dieselbe konstellation und ich bin gespannt wie es ausgehen wird.

klar geht es auch ohne kinder, aber ich will nicht ohne meine kinder fahren, ich möchte die zeit nutzen um wieder bewusst die zeit mit ihnen zu genießen.

Herbi1967

Beitrag von Herbi1967 » 09 Mär 2012, 09:54

Habe am Montag 05.03.2012 meinen Widerspruch an die KK geschickt.
Jetzt will die KK von meinen Arzt noch eine ausführliche medizinische Begründung, diese sollte alle zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismitte, z.B, Facharzt- und Befundberichten, enthalten.

Ich habe keine Facharzt- und Befundberichte, alle Erkrankungen sind nur von meinem Hausarzt behandelt worden. Was soll ich der KK denn dann noch schicken?

Ist das jetzt nur noch Schikane, ich habe doch alles meinem ursprünglichen Antrag hinzugefügt.

Gruß
Britta

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