5 Wochen Frist endet morgen...

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
spikeflocke
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von spikeflocke » 03 Feb 2018, 18:10

Candy 74 mir geht es nicht anders waren bei mit die 3 Wochenfrist um und kein Brief von der IKK Classik das Kur genehmigt ist , aber auch kein Brief das es zum MDK geht.

Candy74
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von Candy74 » 03 Feb 2018, 19:36

Und was hast Du vor?
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suessenki
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von suessenki » 03 Feb 2018, 20:25

Tja, unsere IKK classic lässt leider sowas von nach... :cry: Dabei war ich bis jetzt so zufrieden mit ihr :!:

Danja, persönlich in der Geschäftsstelle vorbeizufahren finde ich gut. Da wird es für den/die Sachbearbeiter/-in schwerer sein Dich so einfach abzuwimmeln, als am Telefon. Und Du bekommst im Gespräch schnell mit, ob sie mit deinen Unterlagen überhaupt vertraut sind.

Was soll im Schreiben denn genau drin stehen? Vielleicht, das Du Dich herzlichst für die, wegen der abgelaufenen Frist, nun genehmigte Kur bedankst? Und dann sagst Du noch, das Du so froh und erleichtert darüber bist, das Du den Dankschreiben persönlich vorbeibringen wolltest. Überrumpel sie ruhig, denn nicht umsonst heißt es ja: Angriff ist die beste Verteidigung!
Ich gebe ja zu, das nicht jeder Mensch zu so einem Verhalten fähig ist (ich übrigens auch nicht!), war ja nur so eine Idee, was ich gerne gemacht hätte. Aber ob's was bringt?..

Wünsche Dir jedenfalls viel Glück am Montag!
Godetiet Kühlungsborn
Ostseedeich Grömitz

spikeflocke
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von spikeflocke » 03 Feb 2018, 20:35

ich rufe Montag meine Caritasberaterin an und frage wie wir weiterverfahren.

Candy74
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von Candy74 » 03 Feb 2018, 21:25

Ich bin zu so einem Verhalten leider auch nicht fähig... :roll:

Werde mir morgen mal genauer überlegen, wie ich es angehe.
In der Geschäftsstelle gibt es eine supernette, ältere Mitarbeiterin und ich hoffe, dass sie am Montag vor Ort ist.

Habe bisher überlegt, hinzufahren und das Thema anzusprechen, gleichzeitig aber ein Schreiben mitzubringen, in dem ich auf die verstrichen Frist hinweise und daher um Bewilligung der Mutter-Kind-Kur bitte...Werde in dem Schreiben ausserdem deutlich machen, dass es mir nicht darum geht, eine Kur aufgrund der Bearbeitungsfristen bewilligt zu bekommen, sondern wegen meiner reichlich vorhandenen Indikationen und Kontextfaktoren. ..
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

spikeflocke
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von spikeflocke » 03 Feb 2018, 23:41

wünsche dir viel Glück und drücke die Daumen. schreib mal dein Ergebniss wenn du mehr weisst.

Candy74
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von Candy74 » 04 Feb 2018, 11:32

Hey,
ich habe jetzt ein Schreiben verfasst, welches ich morgen mit zur KK nehmen werde...was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße,
Danja

Antrag auf Kostenübernahme einer Mutter – Kind Kur / Bearbeitungsfristen


Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.12.2017 habe ich meinen Antrag auf Kostenübernahme einer Mutter – Kind Kur persönlich in der Geschäftsstelle der IKK classic in Paderborn abgegeben.
Die Mitarbeiterin stempelte den Eingangsstempel in meinem Beisein auf den Antrag und sagte, dass sie diesen am 29.12.2017 an die Bearbeitungsstelle in Coesfeld weiterleiten wird. Sie vermerkte sogar noch, dass es "eilt".

Ich habe seit dem 28.12.2017 keinerlei Informationen über den Stand der Bearbeitung meines Antrages erhalten. Am 10.01.2018 versendete ich als Ergänzung meines Antrages auf Durchführung einer stationären Mutter – Kind Vorsorgemaßnahme ein Schreiben zum Wunsch – und Wahlrecht, da ich zwischenzeitlich eine Klinik gefunden habe, in der die Verbesserung meines körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes und des meiner Kinder am Besten gewährleistet ist.
Auch auf dieses Anschreiben erhielt ich keine Reaktion.

Mein Antrag auf die Kostenübernahme liegt Ihnen nun seit über 5 Wochen vor.

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. In diesem hat der Gesetzgeber mit dem neuen Absatz 3a in § 13 SGB V (Kostenerstattung) Fristen für Leistungszusagen der Krankenkassen geschaffen:

„Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. …“

Mir geht es nicht darum, meine Mutter – Kind – Maßnahme aufgrund der abgelaufenen Bearbeitungsfrist bewilligt zu bekommen, sondern weil ich diese wirklich dringend benötige.


Aufgrund der vorliegenden Indikationen und Kontextfaktoren, die alle im Zusammenhang mit meiner Rolle als Mutter stehen, sowie den Erkrankungen und Auffälligkeiten bei meinen Kindern, möchte ich Sie bitten, die geplante, vorzeitige Kurmaßnahme nun zu bewilligen, damit wir die Möglichkeit erhalten, eine Kur in der angegebenen Zeitspanne anzutreten, da viele Kliniken mittlerweile ausgebucht sind.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und hoffe auf eine schnelle schriftliche Zusage der Kostenübernahme unserer Mutter – Kind – Kur.

Mit freundlichen Grüßen,
"Gott schuf die Zeit - von Eile hat er nichts gesagt"

MamavonJ
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von MamavonJ » 04 Feb 2018, 13:11

Das würde ich so nicht schreiben. Laut Gesetz ist deine Kur bewilligt und da würde ich nun nicht schreiben "würde ich Sie bitten..."

Es ist nicht dein Fehler, dass die Kasse sich nicht gerührt hat.

Ich würde schreiben, dass du nun endlich die schriftliche Genehmigung brauchst, um bei deiner Klinik einen Platz zu reservieren. Dieses Schreiben würde ich dann persönlich abgeben und am besten die Genehmigung gleich mitnehmen ;)

spikeflocke
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von spikeflocke » 04 Feb 2018, 14:29

Mamavon3 was für eine Genehmigung so sie denn mitnehmen wenn sie garkeine hat?

Bei mir sind 3 EWochen um ich hab weder Genehmigung vion der Kasse noch ein Brief das es zum MDK geht also ist sie gesetzlich auch genehmigt. Mal sehen was meine Caritasdame vorschlägt.

Candy74
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Re: 5 Wochen Frist endet morgen...

Beitrag von Candy74 » 04 Feb 2018, 14:50

Spikeflocke, vielleicht kannst Du morgen hier Posten, was die Caritas vorschlägt? Fahre mittags nach der Arbeit zur Ikk....Dann kann ich nochmal nachlesen..

Mama vonJ-laut Gesetz muss man die KK nach Ablauf der Frist dazu auffordern, die Kur zu bewilligen. ..
Ich suche da zusätzlich zum Schreiben morgen das persönliche Gespräch und werde es versuchen in Ruhe zu klären.
Die Ikk hat mich schon 5 x fahren lassen und es gab nie Probleme.
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