Vater-Kind-Kur Antrag ist raus ;-)

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 15 Mär 2008, 16:21

Muss ueberhaupt noch ein Gutachten des MDK vorliegen? Ich meine, ich haette gelesen, dass das jetzt nur noch stichprobenartig zum MDK geht und ansonsten der SB entscheidet. Was meint ihr?
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2008, 16:29

soweit ich weiss muss der Mdk immernoch ueberpruefen. Ist mit erhlich gesagt auch lieber - denn da sitzen Mediziner und keine Sozilaversichreungsfachangestellten...

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 15 Mär 2008, 16:51

Ach Jens, fuer die Kurbeduerftigkeit und ein evtl. weiteres Attest ist mir noch eingefallen: Alleinerziehend und krank - ist "Mann" da nicht auch fuerchterlich ausgepowert und erschoepft !? ;)
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chrissykoeln1

Beitrag von chrissykoeln1 » 15 Mär 2008, 17:49

@ Jens:

Es wurde auf Deine Kur 2006 gegen argumentiert - vollkommener Quatsch - eine neue Kur steht Dir zu wenn sich bereits bestehende Krankheiten verschlechtert oder eine neue dazu gekommen ist. Vollkommen UNABHAeNGIG ob dies in einem - zwei - oder drei Jahren nach der letzten Kur passiert ist.
<-----hier aus Erfahrung spricht - auch letzte Kur 2006 und fahre jetzt wieder.
...ich denke Du leidest bei der Schlafapnoe unter staendigen Schlafstoerungen, die sich dann negativ auf Deinen Berufsalltag auswirken, oder? Hast Du nicht auch ziemliche Konzentrationsstoerungen? Hast Du nicht einen psych. vegetativen Erschoepfungszustand? Und die Schlassapnoe scheint es ja 2006 noch nicht gegeben zu haben, oder? Und selbst wenn, hat es sich doch sicher drastisch verschlechter, oder? Bist Du nicht schon mal am Steuer im Sekundenschlaf gefallen?
Was mir jetzt bei Deiner Ablehnung nicht ganz klar ist....die KK redet davon, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist. Kann es sein, dass Sie dies auf Deine Kurmassnahme 2006 beziehen? Leider ist der Zusammenhang fuer mich nicht klar ersichtlich. Ansonsten ist das natuerlich auch vollkommener quatsch!
Viel Glueck beim Widerspruch !
Chrissy

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 15 Mär 2008, 18:01

Hey Chrissy, du haettest Kurberaterin werden sollen .... ;) Mit vereinten Kraeften kriegen wir bestimmt soviele Argumente zusammen, dass Jens nachher noch verlaengern muss!
Schoen, mal wieder auf dich zu treffen! Ist dein Kurantrag jetzt durch??? Wo faehrst du hin?
Liebe Gruesse
Heike
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JensB_2001

Beitrag von JensB_2001 » 15 Mär 2008, 18:20

Hey

Puh..danke euch fuer eure zahlreichen Antworten..

Ich versuchs mal kurz zusammenzufassen u kurz auf alles einzugehen..

-Seit der letzten Kur sind zumindest bei mir ZWEI neue Probleme dazu gekommen..
Bandscheibenvorfall inklusive Osteochondrose, verengter Spinalkanal , u aeh jetzt muesste ich selber nachlesen was das noch war...
Und dann im LETZTEN Jahr wurde das Schlaf Apnoe Syndrom diagnostiziert..

Also seit letzter Kur 2006, die einen eindeutigen Erfolg hatte, was man auch aus dem Kurbericht von damals ersehen konnte..sind jetzt also zwei neue Probleme dazugekommen, die 2006 nicht da waren!!!!!

- Der KK musst es klar sein das die SAS dazugekommenen ist u therapiert wird seither!! Weil ich habe die Berichte der Aerzte Krankenhaeuser zufuegt u es im Antrag eingetragen u auch das aerztliche Attest zur Kur beinhaltet das..

Und im letzten Bericht ueber die SAS steht eindeutig das die Therapie eingeleitet wurde u das Geraet verordnet wurde UND gleich mitgegeben wurde .. u die KK hat die Kosten inzwischen hierfuer uebernommen!!!!!!!

- Schlaf Apnoe Syndrom is das mit naechtlichen Atemaussetzern..sprich Sauerstoffmangel ... + einige Nebenwirkungen die das verursacht solange es unerkannt unbehandelt ist..u selbst dann muessen nicht alle Nebenwirkungen voellig verschwinden..

Und um diese Nebenwirkungen geht es, das weder ein Bandscheibenvorfall, noch die Schlaf Apnoe in einer Mutter Kind Kur therapiert werden koennen ist klar..und das soll es ja auch nicht..


Letztendlich hat es @chrissykoeln1 komplett auf den Punkt gebracht um was es eigentlich geht..

Der Tagesablauf u die Lebensqualitaet ist derzeit erheblich noch durch das vorher unbehandelte Schlaf Apnoe Syndrom gemindert...

Tagesschlaefrigkeit, Abgeschlagenheit..man stelle sich eben nur vor in der Nacht sich mal den Sauerstoff ueber insgesamt Stunden "abzudrehen"...u das ueber Monate, vielleicht gar ueber Jahre..dann kann man sich vielleicht vorstellen wie man so am Tag drauf ist, wieviel Energie da noch verbleibt..mal abgesehen von dem fehlendem Schlaf..denn Schlaf ist das nicht mehr..u erst recht kein Erholsamer..

Das Syndrom hat einiges an Nebenwirkungen die ich jetz mal lieber nicht alles aufzaehlen will, sonst wirds doch zu lang..


-Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen..tja u das ist der Knackpunkt, denn lt. KK fehlt die ja u daher konnte eine Therapie des SAS nicht eingeleitet werden..aber wie schon oben geschrieben..Bericht des Krankehaus sagt es deutlich aus was Sache ist, u auch selbst die Kostenuebernahme der KK sagt doch alles aus..wo da die fehlende Mitwirkung sein soll ist mir voellig schleierhaft..
Zumal ich auch weiterhin deshalb in Behandlung bin u Fachaerzte aufsuchen muss..

Mich wuerde jetzt noch interessieren wo man entsprechende rechtliche Dinge ueber den Zeitraum fuer eine erneute Massnahem finden kann um hier gegen diese angebliche 3 Jahresfrist zu argumentieren..

Gruss
Jens

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2008, 18:39

@Jens: nochmal nachgefragt: bist Du wirklich sicher,dass der MDK alle die von Dir erwaehnten Unterlagen hatte? Speziell den Bericht des Krankenhauses?? ich waere das an Deiner Stelle nicht.....

Hast Du das Gutachten des MDK angefordert? Wenn Du das hast, dann stehen darin alle Unterlagen die dem MDK vorlagen....

Rudi66

Da fragte jemand...

Beitrag von Rudi66 » 15 Mär 2008, 18:56

... wie lange es mit dem Alter der Kinder klappt ? Bis zwoelf Jahre etwa klappt es im Grossen und Ganzen ohne das die Kassen Probleme machen !
Meine sind zwoelf und dier Kasse hat sofort uebernommen,ohne wenn und aber !
Es hat zwar seine Zeit gedauert,aber damit hatte ich keine Probleme !
Ich hatte aber auch schon groessere Kinder im Kurheim gesehen,was den Schluss zulaesst,das es da vielleicht auch abweichende Reglungen geben kann,wenn Z.B. das Haus nicht ganz ausgelastet ist !
LG Rudi

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 15 Mär 2008, 19:16

Hey Jens, ich habe in einem anderen Forum etwa die gleiche Frage, unter welchen Umstaenden man nach einer kuerzeren Zeit wieder zur Kur fahren kann, gefunden. Hier ist die Antwort:

[navy]Die Kuren sind im fuenften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
In § 23 Absatz 4 wird die Leistung der Mutter Kind Kur beschrieben. Dazu
erlaeutert Absatz 5:
Leistungen nach Absatz 4 koennen nicht vor Ablauf von vier Jahren nach
Durchfuehrung solcher oder aehnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund oeffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich.
Das bedeutet fuer Sie, dass im Normalfall vier Jahre nach der letzten Kur
vergangen sein muessen. Allerdings laesst der letzte Satz ja Ausnahmen bei
schwerwiegenden medizinischen Gruenden zu.
Diese bescheinigt Ihnen ja Ihr Hausarzt. Da er sich kooperativ zeigt, [/navy] [navy]empfehle ich Ihnen einen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse, dann wird ihr Anliegen an den unabhaengigen medizinischen Dienst der Krankenkasen (MDK) weitergeleitet.
Hier wird dann von Aerzten (und nicht von Sozialversicherungsangestellten) eine Entscheidung gefaellt.
Naechste moegliche Schritte waeren Widerspruchsausschuss und Sozialgericht... ich hiffe so weit muss es nicht kommen.[/navy]

Etwas spaeter stand dann:

[navy]Eine Hepatitis B und koerperliche Folgen sind eher medizinischer Natur. Bei einer Mutter-Kind-Kur ist das Ziel eher die Hilfe bei einer "psychosozialen
Konfliktsituation". Sollte auch diese im Antrag zur Sprache gekommen sein, ist ein Widerspruch durchaus sinnvoll. Sie wissen, dass Sie das Recht auf
Akteneinsicht haben? [/navy]

Du findest das alles unter: http://www.familienratgeber.de/de/famil ... 2,757,2248

Dann stimmt es wohl doch, dass der SB ueber den ersten Antrag entscheidet und der MDK erst ueber den Widerspruch. Fuer meine Begriffe ist das doch recht positiv fuer dich, denn ein Arzt kennt sich mit den Nebenwirkungen deiner Krankheit wesentlich besser aus. Und denk daran, auch wirklich alles ganz genau in deinen Widerspruch reinzuschreiben!!
Viel Erfolg!
Heike
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 15 Mär 2008, 19:26

Halt!

So ganz stimmt das nicht! es entscheidet immer die KK sprich der SB bzw. der Vorgesetzte des SB! Aber die Empfehlung fuer jede ( auch die erste Entscheidung ) kommt vom MDK! Dort sitzen Sozialmediziner! Und die SB sind gehalten sich an die Empfehlung des MDK zu halten!

Das procedere ist so festgelegt und so laeuft es auch realiter ab! Hatte mal irgendo den Link dazu - wenn ich ihn noch mal finde, stelle ich es ein.....

Entscheiden tut also immer die KK -aber immer auf Empfehlung des MDK:

Und das hat einen guten Grund: die SB sind Sozilversicherungsangestellte, die eben keine andere medizinischen Kenntnisse haben als jeder andere Normalbuerger! Wie sollten die bitte beurteilen koennen ob jmd. kurbeduerftig ist oder nicht....????

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