Vater-Kind-Kur Antrag ist raus ;-)
Halt!
So ganz stimmt das nicht! es entscheidet immer die KK sprich der SB bzw. der Vorgesetzte des SB! Aber die Empfehlung fuer jede ( auch die erste Entscheidung ) kommt vom MDK! Dort sitzen Sozialmediziner! Und die SB sind gehalten sich an die Empfehlung des MDK zu halten!
Das procedere ist so festgelegt und so laeuft es auch realiter ab! Hatte mal irgendo den Link dazu - wenn ich ihn noch mal finde, stelle ich es ein.....
Entscheiden tut also immer die KK -aber immer auf Empfehlung des MDK:
Und das hat einen guten Grund: die SB sind Sozilversicherungsangestellte, die eben keine andere medizinischen Kenntnisse haben als jeder andere Normalbuerger! Wie sollten die bitte beurteilen koennen ob jmd. kurbeduerftig ist oder nicht....????
So ganz stimmt das nicht! es entscheidet immer die KK sprich der SB bzw. der Vorgesetzte des SB! Aber die Empfehlung fuer jede ( auch die erste Entscheidung ) kommt vom MDK! Dort sitzen Sozialmediziner! Und die SB sind gehalten sich an die Empfehlung des MDK zu halten!
Das procedere ist so festgelegt und so laeuft es auch realiter ab! Hatte mal irgendo den Link dazu - wenn ich ihn noch mal finde, stelle ich es ein.....
Entscheiden tut also immer die KK -aber immer auf Empfehlung des MDK:
Und das hat einen guten Grund: die SB sind Sozilversicherungsangestellte, die eben keine andere medizinischen Kenntnisse haben als jeder andere Normalbuerger! Wie sollten die bitte beurteilen koennen ob jmd. kurbeduerftig ist oder nicht....????
@Jens:
steht genau unter http://www.drk.de/kur/rechtsratgeber/Re ... riften.pdf
....medizinische Vorsorgeleistungen (§23) nach Absatz 2 koennen nicht vor 3, nach Absatz 4 nicht vor 4 Jahren nach Durchfuehrung solcher oder aehnlicher Leistungen erbracht werden, deren Grund auf Kosten oeffentlich rechtlicher Vorschrifen getragen oder bezuschusst werden, es sei denn eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich...
also die DRINGLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN Deiner Fachaerzte NICHT VERGESSEN!!!!
Alles Gute,
Chrissy
steht genau unter http://www.drk.de/kur/rechtsratgeber/Re ... riften.pdf
....medizinische Vorsorgeleistungen (§23) nach Absatz 2 koennen nicht vor 3, nach Absatz 4 nicht vor 4 Jahren nach Durchfuehrung solcher oder aehnlicher Leistungen erbracht werden, deren Grund auf Kosten oeffentlich rechtlicher Vorschrifen getragen oder bezuschusst werden, es sei denn eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich...
also die DRINGLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN Deiner Fachaerzte NICHT VERGESSEN!!!!
Alles Gute,
Chrissy
Hey
@Laetitia
Da duerfte es schwer sein, das besagte Gutachten (sofern es das ueberhaupt gibt, was ich bezweifle ehrlich gesagt) schon angefordert zu haben, bzw gar schon zu haben
Nein hab ich natuerlich noch nicht..
Allerdings steht auch in der Ablehnung zu lesen:
Ich sag ja, vermutlich liest man in dem Satz "...wurde die Therapie eingeleitet.." ein "nicht" was nunmal nirgends steht...
Ich sag ja mehr als schleierhaft..
U wenn ich das so lese, muss letztendlich nur die medizinische Notwendigkeit vorliegen um auch fruehzeitig wieder eine erneute Kur bewilligt zu bekommen..u die Notwendigkeit sollte hier denk ich wohl sicher gegeben sein...
Oder?!°
Gruss
Jens
@Laetitia
Ich habe jetzt am Freitag (14.03) erst die schriftl Ablehnung der KK im Briefkasten gehabt, heute ist Sa der 15.03 ..@Jens: nochmal nachgefragt: bist Du wirklich sicher,dass der MDK alle die von Dir erwaehnten Unterlagen hatte? Speziell den Bericht des Krankenhauses?? ich waere das an Deiner Stelle nicht.....
Hast Du das Gutachten des MDK angefordert? Wenn Du das hast, dann stehen darin alle Unterlagen die dem MDK vorlagen....
Da duerfte es schwer sein, das besagte Gutachten (sofern es das ueberhaupt gibt, was ich bezweifle ehrlich gesagt) schon angefordert zu haben, bzw gar schon zu haben


Nein hab ich natuerlich noch nicht..
Allerdings steht auch in der Ablehnung zu lesen:
Also lagen wohl alle Berichte vor u daraus will man erlesen das die Therapie nicht begonnen werden konnte..Aufgrund der vorliegenden aerztlichen Unterlagen kommt unser beratender Arzt zu dem Ergebnis, das die medizinische Notwendigkeit nicht vorliegt. Dies liegt unter anderem daran, das aufgrund ihrer fehlenden Mitwirkung ......
Ich sag ja, vermutlich liest man in dem Satz "...wurde die Therapie eingeleitet.." ein "nicht" was nunmal nirgends steht...
Ich sag ja mehr als schleierhaft..
U wenn ich das so lese, muss letztendlich nur die medizinische Notwendigkeit vorliegen um auch fruehzeitig wieder eine erneute Kur bewilligt zu bekommen..u die Notwendigkeit sollte hier denk ich wohl sicher gegeben sein...
Oder?!°
Gruss
Jens
Hey
Ich hab jetzt nochmal sicherheitshalber in dem Bericht nachgesehen nicht das da nachher was steht was nicht stimmt...
Dort steht mit der CPAP Therapie wurde am **.**.2007 begonnen...
Das Geraet wurde leihweise mitgegeben u wird nun am **.**.** difinitiv verordnet..
Darauf hin hab ich grad vor einer Woche den Kostenbewilligungsbescheid er KK bekommen..
Bin deshalb weiter bei meinem Hausarzt in Behandlung u hab im Mai (man muss leider auf entsprechende Termine min. 1/4 Jahr warten) einen ambulanten Termin beim Facharzt (Pneumologen) zur Kontrolle, weil ich der Meinung bin das die Therapie nicht optimal ist bisher..aber das ja letztendlich etwas anderes..
Heisst also die Therapie laeuft u das sollte sich auch aus den KK eigenen Unterlagen ableiten lassen.
Ich find das einfach merkwuerdig von der KK.
Gruss
Jens
Ich hab jetzt nochmal sicherheitshalber in dem Bericht nachgesehen nicht das da nachher was steht was nicht stimmt...
Dort steht mit der CPAP Therapie wurde am **.**.2007 begonnen...
Das Geraet wurde leihweise mitgegeben u wird nun am **.**.** difinitiv verordnet..
Darauf hin hab ich grad vor einer Woche den Kostenbewilligungsbescheid er KK bekommen..
Bin deshalb weiter bei meinem Hausarzt in Behandlung u hab im Mai (man muss leider auf entsprechende Termine min. 1/4 Jahr warten) einen ambulanten Termin beim Facharzt (Pneumologen) zur Kontrolle, weil ich der Meinung bin das die Therapie nicht optimal ist bisher..aber das ja letztendlich etwas anderes..
Heisst also die Therapie laeuft u das sollte sich auch aus den KK eigenen Unterlagen ableiten lassen.
Ich find das einfach merkwuerdig von der KK.
Gruss
Jens
Ja heute ist erst der 15.! Aber ich habe das Gutachten sofort am selben Tage, an dem ich die Ablehung hatte, telefonisch bei der KK angefordert! Ausserdem koennen wir die Termine auch nicht wissen...
Und nochmal: du kannst nicht sicher sein ,dass die KK alle dich betreffenden Unterlagen an den MDK weitergereicht hat...Da steht nur: "aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen...." Welche genau das sind, steht dort nicht. Muss im Gutachten aber drin stehen. Da steht dann genau. Attest sowieso , Attest sowieso, Selbstauskunft, Bericht KH etc.etc. Jedes Blatt Papier muss aufgefuehrt sein..... Und was meinst Du ist der "beratende Arzt" ? Nichts anderes als ein Arzt vom MDK! Also gibt es auch ein Gutachten vom MDK! Zumindest wenn Du in der gesetzlichen KK bist. Bist Du Beamter duerfte auch der Amtsarzt als Gutachter in Frage kommen.......Aber davon gehe ich nicht aus, denn Du hast davon nie was geschrieben..
Uebrigens: so ein Gutachten ist keine so grosse Sache! auf der ersten Seite steht detailiiert was alles vorgelegen hat beim MDK und auf der zweiten Seite steht welche Empfehlung gegeben wurde und ev. noch warum.... Ist kein grosses Ding - und das Wort Gutachten ist dafuer ziemlich hoch gegriffen...
Und nochmal: du kannst nicht sicher sein ,dass die KK alle dich betreffenden Unterlagen an den MDK weitergereicht hat...Da steht nur: "aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen...." Welche genau das sind, steht dort nicht. Muss im Gutachten aber drin stehen. Da steht dann genau. Attest sowieso , Attest sowieso, Selbstauskunft, Bericht KH etc.etc. Jedes Blatt Papier muss aufgefuehrt sein..... Und was meinst Du ist der "beratende Arzt" ? Nichts anderes als ein Arzt vom MDK! Also gibt es auch ein Gutachten vom MDK! Zumindest wenn Du in der gesetzlichen KK bist. Bist Du Beamter duerfte auch der Amtsarzt als Gutachter in Frage kommen.......Aber davon gehe ich nicht aus, denn Du hast davon nie was geschrieben..
Uebrigens: so ein Gutachten ist keine so grosse Sache! auf der ersten Seite steht detailiiert was alles vorgelegen hat beim MDK und auf der zweiten Seite steht welche Empfehlung gegeben wurde und ev. noch warum.... Ist kein grosses Ding - und das Wort Gutachten ist dafuer ziemlich hoch gegriffen...
@ Jens: ich wuerde mir das Gutachten auch mal schicken lassen, nur dann kannst Du auch sicher sein, dass Dein Sachbearbeiter alle Unterlagen auch wirklich an den MDK weitergeleitet hat! Du hast nach §25 SGB X Akteneinsichtsrecht und das innerhalb von 14 Tagen. Ich glaube dass dem MDK diese Unterlagen nicht vorgelegen haben.
Viel Glueck,
chrissy
Viel Glueck,
chrissy
- leuchtturm66
- Beiträge: 1981
- Registriert: 11 Dez 2007, 08:27
@Jens: Wenn ich den Beitrag aus dem anderen Forum richtig verstanden habe, kommt es nicht nur darauf an, dass du zwei neue Krankheiten bekommen hast (die sind natuerlich fuer die Beantragung innerhalb der kuerzeren Zeit wichtig), sondern auch auf die psychosoziale Komponente. Also auf die Beschwerden, die Chrissy genannt hat; vielleicht aber auch auf Dinge wie fehlenden Kontakten zu Freuden aufgrund staendiger Muedigkeit, Antriebslosigkeit, keine Zeit mehr fuer sich selber, sicher faellt dir selber dazu am meisten ein.
Hey
@leuchtturm66
@Crissie hat da schon wie gesagt ja entsprechendes geschrieben, was ich letztendlich selber noch um einiges erweitern koennte..
[hr]
ABER...jetzt hab ich folgendes gemacht:
Dem Bescheid war ein Info-Zettel beigepackt..u dort stand u.a. : ..bieten wir einen besonderen Service: "Nicht aergern - anrufen" ..
Und das hab ich unter der angegeben 0180 Nr getan..
Dachte mir das schau ich mir mal vorher an, bevor ich meinen x-Seiten umfassenden Widerspruch niederschreibe u einreiche..
Dort kam man mir sehr freundlich entgegen u hat sich das Problem angehoert u konnte das ganze auch nicht so wirklich verstehen..u man sah es genau wie ich..die Ursache, bzw die Begruendung ist ansich nur die angebliche fehlende Mitwirkung meinerseits, nach der angeblich die Therapie nicht eingeleitet werden konnte..
U das ist definitiv nicht richtig u nachweisbar das dem nicht so ist..
Habe jetzt die direkte Durchwahl u der SB will sich sofort drum kuemmern u sich melden, u das umgehen..nicht das ich jetzt noch ein zwei Wochen warten muss..
Ok, wart ich mal ab, den Widerspruch kann ich dann noch immer einreichen..ein paar Tage bis Mitte Juni hab ich ja noch..
Bin also gespannt was jetzt passiert...
Gruss
Jens
@leuchtturm66
Natuerlich kommt es auch auf die an..u der kann ja grad auch bei einer soclehn Massnahme etwas Linderung verschafft werden..sondern auch auf die psychosoziale Komponente
@Crissie hat da schon wie gesagt ja entsprechendes geschrieben, was ich letztendlich selber noch um einiges erweitern koennte..
.usw. usw. ..u dadurch fehlende Zeit fuer die Kids ..usw usw. .. manchmal sag ich , der Tag ist im momentan nur noch 7 Stunden lang, denn dann wird abgebaut u 10 -12 Stunden Schlaf/Therapie kommen dazu ..ein Zustand denn ich von mir nicht kenn .. mal abgesehen von der fehlenden Energie, auch kraeftemaessig .. also da gaebe es vieles..staendiger Muedigkeit, Antriebslosigkeit, keine Zeit mehr fuer sich selber
[hr]
ABER...jetzt hab ich folgendes gemacht:
Dem Bescheid war ein Info-Zettel beigepackt..u dort stand u.a. : ..bieten wir einen besonderen Service: "Nicht aergern - anrufen" ..
Und das hab ich unter der angegeben 0180 Nr getan..
Dachte mir das schau ich mir mal vorher an, bevor ich meinen x-Seiten umfassenden Widerspruch niederschreibe u einreiche..
Dort kam man mir sehr freundlich entgegen u hat sich das Problem angehoert u konnte das ganze auch nicht so wirklich verstehen..u man sah es genau wie ich..die Ursache, bzw die Begruendung ist ansich nur die angebliche fehlende Mitwirkung meinerseits, nach der angeblich die Therapie nicht eingeleitet werden konnte..
U das ist definitiv nicht richtig u nachweisbar das dem nicht so ist..
Habe jetzt die direkte Durchwahl u der SB will sich sofort drum kuemmern u sich melden, u das umgehen..nicht das ich jetzt noch ein zwei Wochen warten muss..
Ok, wart ich mal ab, den Widerspruch kann ich dann noch immer einreichen..ein paar Tage bis Mitte Juni hab ich ja noch..
Bin also gespannt was jetzt passiert...
Gruss
Jens
@Jens: Gibt es in deinem Bescheid einen Rechtsbehelf? Wenn ja ist dort die Frist genannt in der Du Widerspruch einlegen kannst. Das sind nur 4 Wochen ab Ablehnungsdatum..... kann enge werden wenn Du neue Attest z.B. brauchst.... Ist kein Rechtsbehelf enthalten, dann gilt eine Widerspruchsfrist von einem Jahr. Dann hast Du alle Zeit der Welt...
Hey @Laetitia
Wie ich schon schrieb, es ist ein rechtsmittelfaehiger Bescheid!
Was heisst das die Moeglichkeit von Rechstmitteln explizit genannt wurde..ansonsten waere es kein richtiger formgerechter Bescheid..
U wie du schon richtig schreibst..ist so eine Frist fuer den Widerspruch von 4 Wochen gegeben...
Nur was soll ich noch neue Artteste beibringen? Ueber was? Die liegen ja letztendlich alle vor...das einzigste was man noch attestieren koennte, waere das die Therapie des SAS durchgefuehrt wird..
Alles andere ist ansich bis ins kleinste per Attest oder Bericht dargelegt..
U letztendlich Widerspruch mit Begruendung innerhalb von 4 Wochen inklusive des Hinweises (wenn denn die Zeit wirklich nicht reichen sollte um eventuelle Artteste noch zu besorgen, was ich mir nun nicht denken kann warum das nicht gehen sollte) das Artteste noch nachgereicht werden, ist da dann ausreichend..
Es wuerde letztendlich sogar reichen innerhalb der 4 Wochen zu schreiben das man Widerspruch gegen den Bescheid einlegt u die Begruendung nachreicht..die Frist fuer den Widerspruch gegen den Bescheid waere dafuer somit gewahrt..(kenn das Verwaltungs u Widerspruchsrecht recht gut
)
Und der Versuch es ja so zu loesen kann ja ebenfalls erfolgreich sein, u da ist ja jetzt nicht von Wochen die rede, sondern nur von eins zwei Tage..
U wenn da nichts passiert, geht der Widerspruch eben schriftlich nochmals raus...
Wobei das was ich heute gemacht hab, ist ein Widerspruch der zur Niderschrift eingereicht wurde.. sprich ist somit die Frist schon gewahrt u Widerspruch eingelegt (gut wenn es dann Hart auf Hart kaeme, haette ich keinerlei Beweise dafuer das der Widerspruch gestellt wurde, drum wird der, wenn nichts in den Tagen passiert, schriftlich eingereicht, mit Empfangsbestaetigung)
Ein Versuch ist es ja erstmal Wert..die eins zwei Tage zu warten..
Evtl. ist es eben nur ein Versuch den Versicherungsnehmer abzuwimmeln in dem man die Tatsache eben einfach so hinstellt in der Hoffnung das er abspringt u sich damit zu frieden gibt..
Vielleicht klaert sich die Sache ja schon so..
Mit einem schriftl. Widerspruch wird es eindeutig laenger dauern, u da machen jetzt ein oder zwei Tage auch den Kohl nicht mehr Fett
(eher wird da bei der Dauer der Bearbeitung des Widerspruches der Wunsch-Kurtermin floeten gehen..)
Gruss
Jens
Wie ich schon schrieb, es ist ein rechtsmittelfaehiger Bescheid!
Was heisst das die Moeglichkeit von Rechstmitteln explizit genannt wurde..ansonsten waere es kein richtiger formgerechter Bescheid..
U wie du schon richtig schreibst..ist so eine Frist fuer den Widerspruch von 4 Wochen gegeben...
Nur was soll ich noch neue Artteste beibringen? Ueber was? Die liegen ja letztendlich alle vor...das einzigste was man noch attestieren koennte, waere das die Therapie des SAS durchgefuehrt wird..
Alles andere ist ansich bis ins kleinste per Attest oder Bericht dargelegt..
U letztendlich Widerspruch mit Begruendung innerhalb von 4 Wochen inklusive des Hinweises (wenn denn die Zeit wirklich nicht reichen sollte um eventuelle Artteste noch zu besorgen, was ich mir nun nicht denken kann warum das nicht gehen sollte) das Artteste noch nachgereicht werden, ist da dann ausreichend..
Es wuerde letztendlich sogar reichen innerhalb der 4 Wochen zu schreiben das man Widerspruch gegen den Bescheid einlegt u die Begruendung nachreicht..die Frist fuer den Widerspruch gegen den Bescheid waere dafuer somit gewahrt..(kenn das Verwaltungs u Widerspruchsrecht recht gut

Und der Versuch es ja so zu loesen kann ja ebenfalls erfolgreich sein, u da ist ja jetzt nicht von Wochen die rede, sondern nur von eins zwei Tage..
U wenn da nichts passiert, geht der Widerspruch eben schriftlich nochmals raus...
Wobei das was ich heute gemacht hab, ist ein Widerspruch der zur Niderschrift eingereicht wurde.. sprich ist somit die Frist schon gewahrt u Widerspruch eingelegt (gut wenn es dann Hart auf Hart kaeme, haette ich keinerlei Beweise dafuer das der Widerspruch gestellt wurde, drum wird der, wenn nichts in den Tagen passiert, schriftlich eingereicht, mit Empfangsbestaetigung)
Ein Versuch ist es ja erstmal Wert..die eins zwei Tage zu warten..
Evtl. ist es eben nur ein Versuch den Versicherungsnehmer abzuwimmeln in dem man die Tatsache eben einfach so hinstellt in der Hoffnung das er abspringt u sich damit zu frieden gibt..
Vielleicht klaert sich die Sache ja schon so..
Mit einem schriftl. Widerspruch wird es eindeutig laenger dauern, u da machen jetzt ein oder zwei Tage auch den Kohl nicht mehr Fett

Gruss
Jens