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Wer bestimmt,MDK oder KK?
Verfasst: 11 Feb 2007, 19:46
von buffy
Frage steht ja schon oben.
Mein SB bei der KK behauptet immer der MDK entscheide,da koennte er auch nix machen :patsch:
Hier lese ich aber das die KK die Entscheidung trifft.
Gibts dazu nen Text oder sowas ,das ich dem SB mal unter die Nase halten kann,wer nun am Ende die "Entscheidungsgewalt" hat.Auch das die KK entgegen der Meinung des MDK entscheiden KANN?
Hab nun den 3ten Widerspruch laufen und immer lehnt der MDK ab.Muss wohl klagen,hab da aber echt keine Nerven fuer
Ich hoffe auf Antworten......
Lieben Gruss buffy
Verfasst: 11 Feb 2007, 20:24
von fuzzi
Meine beiden Kurantraege sind von der KK an den MKD weitergeleitet worden und dann bewilligt worden.
Verfasst: 11 Feb 2007, 20:30
von buffy
Ja,so wurde bei meiner KK auch verfahren und der MDK wollte eine Kur nicht befuehrworten(mit der ueblichen Blabla-Begruendung)...
Ich wuesste einfach nur gerne ob die KK die Kur TROTZDEM genehmigen kann........und ob es da eine "Bestimmung" oder sowas gibt wo ich das nachlesen kann.
Verfasst: 11 Feb 2007, 20:30
von Waldfee
Mir hat der MDK gesagt: Der MDK gibt die Empfehlung u die KK hat das letzte Wort.. <- o-ton der Aerztin bei der ich war!
Verfasst: 11 Feb 2007, 20:35
von Darkwing
Wenn man dem Link unter MDK mal auf die Seite der Wikipedia folgt, kann man da sinngemaess lesen, dass der MDK Gutachten erstelle und gegebenueber den Krankenkassen Empfehlungen abgeben koenne. Davon, dass der MDK Entscheidungen treffe, kann ich dort nichts finden.
Verfasst: 11 Feb 2007, 20:41
von nelli
Waldfee trifft den Nagel auf den Kopf
Liebe Gruesse Nelli
Verfasst: 11 Feb 2007, 21:23
von buffy
Hab gerade mal gegoogelt...........bin auf der MDK-Seite fuendig geworden.
Zitat:
Die Entscheidung ueber eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK greifen nicht in die aerztliche Behandlung ein.
Darueber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbaende in grundsaetzlichen Fragen der praeventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen.
Zitatende
Die SB der KK verstecken sich wohl hinterm MDK.........da werde ich morgen mal aufschlagen bei meiner Barmer........
RE:
Verfasst: 11 Feb 2007, 21:55
von Knuffel
Original geschrieben von buffy
Zitat:
Die Entscheidung ueber eine Leistung liegt aber stets bei den Kranken- und Pflegekassen. Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK greifen nicht in die aerztliche Behandlung ein.
Darueber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbaende in grundsaetzlichen Fragen der praeventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen.
Zitatende
Hallo,
also es ist schon richtig, dass der MDK beraet und die Krankenkasse entscheidet. Aber ich habe noch nie gehoert, dass der MDK eine Kur fuer nicht notwendig erachtet und die KK dann doch bewilligt. Bin mir ziemlich sicher, dass das keine Kasse macht!!! Umgekehrt gibt es das - wie ich gehoert habe - aber schon. Also MDK befuerwortet die Kur und Krankenkasse lehnt trotzdem ab. Ich denke ueber den Sachbearbeiter der KK hast du keine Chance, denn der wird sich immer wieder auf den MDK berufen. Die einzige Moeglichkeit sehe ich daran, darauf zu bestehen, selbst einen Termin beim MDK zu bekommen um dort vorzusprechen. Dann hast du vielleicht noch ne Chance, dass der MDK befuerwortet und dann wirds fuer die KK schon schwieriger abzulehnen.
*mal feste die Daumen drueck* Alles Gute!!!
Verfasst: 12 Feb 2007, 09:34
von nelli
Doch genau so ist das bei mir gewesen.
MDK dagegen und die Kasse hat trotzdem zu meinen Gunsten
entschieden.
Liebe Gruesse Nelli
Verfasst: 12 Feb 2007, 09:43
von Schwarzwaldhexe
Das kommt auf die Zivilcourage Deines Sachbearbeiters an!
Mein Kurantrag wurde beim erstenmal vom MDK negativ begutachtet.
Beim Widerspruch entschied meine Sachbearbeiterin ohne MDK.
Von ihr weiss ich aber das die Sachbearbeiter von ihrem Dienstherrn angehalten sind der Einschaetzung des MDK zu folgen.