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Verlaengerung der kur

Verfasst: 03 Mai 2007, 13:43
von ooOOSANDRAOOoo
hallo,
in meiner genehmigung steht in fettschrift, dass die kur 3 wochen ist und keine verlaengerung moeglich ist....
ist das die regel ?

nur interessehalber frage ich nach :-) hab es eigentlich nicht vor...

LG sandra

RE: Verlaengerung der kur

Verfasst: 03 Mai 2007, 13:49
von Felicita74
Nein,ich kann mein auf 4 Wochen verlaengern.Ich denke die sagen sowas um die kosten im Rahmen zu halten.Und wird von den Kassen unterschiedlich gehandelt!gruss Felicita
Ps:ich bin auch der meinung das 3 reichen!

Verfasst: 03 Mai 2007, 13:55
von Laetitia
Hallo!

In den Kurhäusern in denen wöchentliche Anreise üblich ist, kann meist verlängert werden, wenn nicht völlig ausgebucht ist.

Gehst Du aber in ein Haus ,das nur alle drei Wochen neue Anreisen hat dann sind in der Regel eben alle Plätze besetzt und man kann nicht verlängern.

Mit den Kosten hat das nichts zu tun, denn die zahlt ja die Kasse - nicht das Kurhaus. Diese Einschränkung kommt also nur vom Kurhaus - nicht von der Kasse!

LG Laetitia

Verfasst: 03 Mai 2007, 14:02
von ooOOSANDRAOOoo
also bei mir steht wirklich dick und fett im genehmigungsschreiben der krankenkasse wort woertlich..

-----Die Kurmassnahme ist auf 3 Wochen begrenzt; eine Verlaengerung ist nicht moeglich. -----

dann liegt das an meiner versicherung...lach...

Verfasst: 03 Mai 2007, 14:11
von Laetitia
Ist nicht gesagt! Wenn die Genehmigung fuer ein best. Kurhaus gilt, kann es auch sein, dass sie Dir damit gleich mitteilen wollen, das es dort keine Verlaengerungen gibt! Denn normalerweise ermoeglicht der Gesetzgeber Verlaengerungen. da wird sich deine Kasse wohl kaum als einzige ausklinken koennen....oder doch?

Verfasst: 03 Mai 2007, 18:03
von ooOOSANDRAOOoo
hab gerade nachgeschaut...das bezieht sich nicht nur auf das kurhaus sondern diesen satz hatte ich bereits im merkzettel der dabei war mit dem antrag der dann ausgefuellt zur krankenkasse ging....
ich bin bei einer privaten beamtenversicherung.....vielleicht deshalb...
naja...hat mich auch nur so mal interessiert :-)

dankje euch :-)

Verfasst: 03 Mai 2007, 18:37
von Tinafee
Es liegt an deinem Beamtenstatus.
Eine Verlaengerung ist hier nicht moeglich, jedoch hast du die Moeglichkeit alle 3 Jahre eine Muki-Kur zu machen. Gesetzlich Versicherte duerfen in der Regel nur alle 4 Jahre.

Liebe Gruesse
Christina (die hoffentlich morgen das Attest vom Kinderarzt im Briefkasten
hat und dann endlich ihr Muki-Kur beantragen kann)

Verfasst: 03 Mai 2007, 18:39
von Laetitia
Naja, dann verstehe ich das! Die Privaten haben da andere Regeln!

Aber bei der Gesetzlichen KV ist es so, dass sie sich schon an die Gesetze halten muessen.....Und die sehen eine Verlaengerungsmoeglichkeit explzit vor!

LG Laetitia

RE:

Verfasst: 03 Mai 2007, 18:51
von ooOOSANDRAOOoo
Original geschrieben von Tinafee

Es liegt an deinem Beamtenstatus.
Eine Verlaengerung ist hier nicht moeglich, jedoch hast du die Moeglichkeit alle 3 Jahre eine Muki-Kur zu machen. Gesetzlich Versicherte duerfen in der Regel nur alle 4 Jahre.

Liebe Gruesse
Christina (die hoffentlich morgen das Attest vom Kinderarzt im Briefkasten
hat und dann endlich ihr Muki-Kur beantragen kann)
leider auch nicht...steht auch dick und fett dran...nur alle 4 jahre....eine kollegin hat nun nach 3 jahren wieder eine beantragt....ich bin gespannt was passiert...ich hoffe es so sehr fuer sie...sie hat eine schlimme zeit hinter sich---scheidung usw.

wuensche dir viel glueck bei deinem antrag :-)

Re: Verlaengerung der kur

Verfasst: 24 Feb 2025, 23:26
von xulii