Ab wann neuer Antrag??
-
- Beiträge: 624
- Registriert: 20 Mär 2006, 18:38
Ab wann neuer Antrag??
Ich weiss, irgendwo steht es hier bestimmt erlaeutert, ich finde
es nur nicht. :heul:
Ab wann gilt eigentlich die Frist, wann man einen neuen Antrag
stellen darf??
Ich habe ja meinen 1. Antrag im Juni 2005 abgegeben, hatte
aber erst die Bewilligung nach mehreren Widerspruechen im
April 2006.
Kann ich jetzt Ende 2007 einen neuen Antrag stellen oder muss
ich bis 2008 warten??
Danke
Birgit
es nur nicht. :heul:
Ab wann gilt eigentlich die Frist, wann man einen neuen Antrag
stellen darf??
Ich habe ja meinen 1. Antrag im Juni 2005 abgegeben, hatte
aber erst die Bewilligung nach mehreren Widerspruechen im
April 2006.
Kann ich jetzt Ende 2007 einen neuen Antrag stellen oder muss
ich bis 2008 warten??
Danke
Birgit
Du kannst es nur versuchen... - ich mache es auch...
Die Antwort meiner Krankenkasse auf meine Anforderung eines Kurantrags war: Machen sie sich nicht allzuviele Hoffnung... und es ist noch zu Frueh, wenn ich im Dezember wieder in Kur fahren moechte und und und...
Ich wollte trotzdem den Kurantrag zugeschickt bekommen!
Jetzt warte ich mal, wie lange es dauert (habe heute angerufen
)
Der Sachbearbeiterin waere es am liebsten gewesen, wenn ich direkt aufgegeben haette - aber die kennt mich noch nicht! :aetschi:
Die Antwort meiner Krankenkasse auf meine Anforderung eines Kurantrags war: Machen sie sich nicht allzuviele Hoffnung... und es ist noch zu Frueh, wenn ich im Dezember wieder in Kur fahren moechte und und und...
Ich wollte trotzdem den Kurantrag zugeschickt bekommen!
Jetzt warte ich mal, wie lange es dauert (habe heute angerufen

Der Sachbearbeiterin waere es am liebsten gewesen, wenn ich direkt aufgegeben haette - aber die kennt mich noch nicht! :aetschi:
Kaempfen lohnt sich immer .................. !!!!
Vorzeitige Kurwiederholung (vor Ablauf von 4 Jahren): § 40 SGB V Abs. 3
"Leistungen koennen nicht vor Ablauf von 4 Jahren ... erbracht werden, ... es sei denn, eine vorzeitige Wiederholung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich." Oft verweigern Kassen hier bereits das Aushaendigen eines Kurantrages mit dem Hinweis, die 4 Jahre seien noch nicht um. Ein solches Verhalten ist unrechtmaessig.
-
- Beiträge: 624
- Registriert: 20 Mär 2006, 18:38
-
- Beiträge: 624
- Registriert: 20 Mär 2006, 18:38
-
- Beiträge: 624
- Registriert: 20 Mär 2006, 18:38
www.badoexen.de oder www.tannheim.de
Diese Kliniken sind mir von Kardiologen empfohlen worden.
Aber irgendwie denke ich, das wir das gar nicht brauchen.
Gabriel geht es vom Herzen her sehr gut.
Diese Kliniken sind mir von Kardiologen empfohlen worden.
Aber irgendwie denke ich, das wir das gar nicht brauchen.
Gabriel geht es vom Herzen her sehr gut.