Wer bezahlt fuer die Dauer der Kur?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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Melli*

Wer bezahlt fuer die Dauer der

Beitrag von Melli* » 04 Apr 2006, 14:28

Suche auf meine dumme Frage eine schlaue Antwort ;)

Ich bin berufstaetig in Teilzeit (20 Std/Woche -falls das relevant sein sollte) und nun frage ich mich, wie das Geldtechnisch waehrend meiner Kur laeuft.

Bekomme ich mein normales Gehalt von meinem AG fuer die Dauer von 3 Wochen weitergezahlt wie bei einer AU oder bekomme ich von der KK "Krankengeld?

Sorry, fuer die bloede Frage, aber das beschaeftigt mich schon seit Stunden 8-)

Jutta

Beitrag von Jutta » 04 Apr 2006, 14:32

wenn du eine MUKI-Kur machst, bekommst du ganz normal dein Geld weitergezahlt.

Jutta

Beitrag von Jutta » 04 Apr 2006, 14:32

ach ja, es gibt keine dummen Fragen :D

Melli*

Beitrag von Melli* » 04 Apr 2006, 14:36

Wow...das ging ja schnell mit der Antwort. *danke*

Prima...hab ich mir naemlich fast gedacht. Denn meine liebe Kollegin hier im Buero meinte, ich wuerde von der Krankenkasse bezahlt werden und ich war der Meinung, dass es halt eine Kur halt wie eine AU behandelt wird.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 04 Apr 2006, 14:39

Hallo!

Lohntechnisch gesehen wird eine Kur wie eine AU behandelt. D.h. Du bekommst Lohnfortzahlung! Das ist eine Info, die meine Kasse mir mit der Bewilligung der Kur hat zukommen lassen. Du hast zusaetzlich das recht im Anschluss an die Kur Urlaub zu bekommen, wenn Du ihn brauchst.

Bist Du allerdings nach einer laengeren Erkrankung in einer Reha-Kur (z.b. nach Bandscheibenvorfall) und schon laenger als die 6 Wochen krank, dann gibts in der Kur nur Krankengeld bzw. Uebergangsgeld.

LG Laetitia

Melli*

Beitrag von Melli* » 04 Apr 2006, 14:46

Also ich bin und war dieses Jahr noch nicht krankgeschrieben, hab mich auch trotz fieser Erkaeltung ins Buero geschleppt. 8-|
Also faellt Krankengeld flach (gott sei dank) und mein AG darf brav weiterzahlen. *freu*

Vielen Dank nochmal fuer eure schnellen Antworten...ihr seid super !!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 04 Apr 2006, 15:00

Es ist egal ob Du schon krankgeschrieben warst oder noch wirst vor Deiner Kur! Wichtig ist, das es keine Reha-Kur ist, die von der BFA oder LVA getragen wird und sich direkt an eine laengere Krankheit anschliesst und Deine Arbeitsfaehigkeit wiederherstellen soll. Die Kur wuerde in diesem Fall so behandelt werden wie eine weitere Folgemeldung AU.

LG Laetitia

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