Suche auf meine dumme Frage eine schlaue Antwort
Ich bin berufstaetig in Teilzeit (20 Std/Woche -falls das relevant sein sollte) und nun frage ich mich, wie das Geldtechnisch waehrend meiner Kur laeuft.
Bekomme ich mein normales Gehalt von meinem AG fuer die Dauer von 3 Wochen weitergezahlt wie bei einer AU oder bekomme ich von der KK "Krankengeld?
Sorry, fuer die bloede Frage, aber das beschaeftigt mich schon seit Stunden
Wer bezahlt fuer die Dauer der Kur?
Hallo!
Lohntechnisch gesehen wird eine Kur wie eine AU behandelt. D.h. Du bekommst Lohnfortzahlung! Das ist eine Info, die meine Kasse mir mit der Bewilligung der Kur hat zukommen lassen. Du hast zusaetzlich das recht im Anschluss an die Kur Urlaub zu bekommen, wenn Du ihn brauchst.
Bist Du allerdings nach einer laengeren Erkrankung in einer Reha-Kur (z.b. nach Bandscheibenvorfall) und schon laenger als die 6 Wochen krank, dann gibts in der Kur nur Krankengeld bzw. Uebergangsgeld.
LG Laetitia
Lohntechnisch gesehen wird eine Kur wie eine AU behandelt. D.h. Du bekommst Lohnfortzahlung! Das ist eine Info, die meine Kasse mir mit der Bewilligung der Kur hat zukommen lassen. Du hast zusaetzlich das recht im Anschluss an die Kur Urlaub zu bekommen, wenn Du ihn brauchst.
Bist Du allerdings nach einer laengeren Erkrankung in einer Reha-Kur (z.b. nach Bandscheibenvorfall) und schon laenger als die 6 Wochen krank, dann gibts in der Kur nur Krankengeld bzw. Uebergangsgeld.
LG Laetitia
Es ist egal ob Du schon krankgeschrieben warst oder noch wirst vor Deiner Kur! Wichtig ist, das es keine Reha-Kur ist, die von der BFA oder LVA getragen wird und sich direkt an eine laengere Krankheit anschliesst und Deine Arbeitsfaehigkeit wiederherstellen soll. Die Kur wuerde in diesem Fall so behandelt werden wie eine weitere Folgemeldung AU.
LG Laetitia
LG Laetitia