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Verfall von Bewilligung ??
Verfasst: 16 Feb 2008, 08:31
von kitty
Moin,moin,Ihr Lieben,
weiss zufaellig eine von euch, wie lange die Genehmigung der gesetzlichen KK ihre Gueltigkeit behaelt??
Bei Privat weiss ich, dass man innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung die Kur antreten muss.
Gibt es solch eine Regelung bei Gesetzlich auch??
Vorab "Danke" fuer eure Antwort !!
Schoenes Wochenende wuenscht Kitty
Verfasst: 16 Feb 2008, 08:35
von Laetitia
gesetzlich geregelt sind es laengstens 9 Monate! Diese frist muss man aber meist bei den KK beantragen, da die meisten erst mal nur fuer 6 Monate bewilligen ( manche noch Kuerzer)
Bewilligung
Verfasst: 16 Feb 2008, 10:00
von BirgitM
Moin,moin,
hatte das gleiche Problem. Meine Kasse (BKK) gewaehrt die Kur im Zeitraum von 6 Monaten. Hatte im November beantragt, Dezember genehmigt. Ich kann aber erst Ende Juni fahren (Sommerferien 2008).
Der Gesundheitsservice hat dann fuer mich direkt bei der Kasse eine Verlaengerung der Bewilligung beantragt. Hat gut funktioniert.
Jetzt fahr ich am 25.06.08 nach Fehmarn (Therapeutikum Westfehmarn).
Ich wuerde einfach mal nachfragen.
LG
Birgit M
Verfasst: 16 Feb 2008, 10:03
von foxy
Bei uns sind es laut Barmer sogar nur drei Monate. :patsch:
Was mich und auch das Miramar etwas wunderte. In 2006 waren es naemlich noch 6 Monate.
Aber ich habe noch einen Kurgang im April bekommen, sonst haette ich auch eine Verlaengerung der Bewilligung beantragt.
RE:
Verfasst: 16 Feb 2008, 10:07
von esterhasi
Original geschrieben von foxy
Bei uns sind es laut Barmer sogar nur drei Monate. :patsch:
Was mich und auch das Miramar etwas wunderte. In 2006 waren es naemlich noch 6 Monate.
Aber ich habe noch einen Kurgang im April bekommen, sonst haette ich auch eine Verlaengerung der Bewilligung beantragt.
Du hast also deine letzte Kur 2006 gehabt??
Dann erklaert sich das mit den 3 Monaten - denn du bekamst eine Kurbewilligung vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 4 Jahren.
War bei meiner letzten Kur 2005 auch so - die davor war naemlich 2002 und so eben nur 3 Monate!
Verfasst: 16 Feb 2008, 12:43
von Laetitia
Das wuerde dann ja heissen, wenn ich eine vorzeitige Kur beantrage habe ich eine kuerzere Zeit die die Genehmigung gueltig ist?? Das habe ich ja noch nie gehoert ! Kannst Du mir sagen wo ich das nachlesen kann?
Denn fuer mich persoenlich wuerde das heissen, dass meine derzeit beantragte Kur nicht durchzufuehren ist, da ich nur in den Sommerferien kann und ich aber jetzt schon sehr spaet dran bin ( wg. Widerspruch) fuer die Sommerferien, und 3 Monate vorher kannst Du das getrost vergessen!
Ich denke es wird da genau dieselbe Frist gelten wie sonst auch - nur das die KK das halt ein bissschen einschraenken und man eine Verlaengerung auf das gesetzlich festgelegte Mass halt beantragen muss....
Ich werde mich aber versuchen noch mal schlau zu machen...
LG Laetitia
Re: Verfall von Bewilligung ??
Verfasst: 25 Feb 2025, 08:12
von xulii
Re: Verfall von Bewilligung ??
Verfasst: 17 Apr 2025, 09:16
von xulii