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KK kuendigen am Ende des Erzie

Verfasst: 01 Mai 2006, 14:29
von Barbara
Vielleicht ist die Frage etwas bloed, aber ich habe von solchen Dinge keine Ahnung:

Muss ich bei meiner Krankenkasse am Ende des Erziehungsurlaubs kuendigen?
Habe ich eine Kuendigungsfrist?
Oder wechsel ich mit den Kindern dann automatisch in die KK meines Mannes?

Ist momentan eine doofe Situation: Mir ist jetzt erst bewusst geworden, dass ab September der Erziehungsurlaub endet. Mein Antrag fuer die Kur laeuft - hoffentlich ist die Kur bald bewilligt, sonst fange ich wieder von vorne an!

Danke fuer Hilfe!

hallo Barbara..

Verfasst: 01 Mai 2006, 14:47
von waldfee
1. Wenn Du nicht berufstaetig bist dann rufst du die KK von deinem Mann an u gehst in die Familien-versicherung..

Ich hab das fruehzeitig gemacht nachdem fest stand das ich erst mal zuhause bleibe..

gehst du allerdings zum AA u meldest dich Arbeitslos dann bist du weiter ueber das AA versichert wenn du Arbeitslosengeld erhaelst..

weiss ja net wie das bei dir ist ob du vor dem E-Urlaub gearbeitet hast u ob du wieder in deinen Beruf zurueck gehst.. :) oder ob du dich arbeitlos melden willst ...

ps wie das damals mit dem kuendigen der Versicherung war kann ich dir net sagen.. aber das fragst Du die versicherung von deinem Mann ob die das uebernehmen oder ob du das machen muss!

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen..

lg u einen schoenen Nachmittag
Waldfee

Verfasst: 01 Mai 2006, 14:58
von nelli
Fuer die Kur heisst das, dass du sie nicht nur vor September durch haben musst sondern auch angetreten bzw beendet haben musst.

Es steht auf der Bewilligung ausdruecklich drauf, das sie nur dann bezahlen, wenn du zu diesem Zeitpunkt auch bei Ihnen versichert bist.

Dann druecke ich dir mal die Daumen das es zuegig geht.
Deine Kasse wuerde ich vor dem Bescheid gar nicht fragen, sonst hast du direkt ne Absage weil sie ja dann wissen das du nicht bleibst.

Liebe Gruesse Nelli

Verfasst: 01 Mai 2006, 16:20
von nadineundlena
Hallo,

das kann ich dir leider auch nicht sagen, aber es betrifft mich aehnlich wie bei dir, ich muss irgendwie sehen, dass ich mich ab September Familienversichere. Gut fuer mich ist, dass ich und mein mann in der gleichen KK sind. Und noch besser ist, dass meine Kur durch ist!

Das mit dem Arbeitslos melden, ist schoen und gut, du kriegst zwar dann arbeitdlosengeld, musst aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen, dass heisst, solche tollen Seminare wie "Rechten und Pflichten eines Arbeitslosen" und andere tolle Dinge musst du machen. Und man bleibt ja nicht umsonst zu Hause, weil man keine Lust zum Arbeiten hat, sondern weil es einfach organisatorisch nicht geht!

Ich druecke dir aber auf alle Faelle ganz doll die Daumen, dass deine Kur durch geht.

Sollte die Krankenkasse dir die Kur trotz Wiederspruch, was ich nicht hoffe, ablehnen, kannst du die Kur bei der neuen KK deines Mannes gleich wieder beantragen!

Gruss NAdine

Verfasst: 01 Mai 2006, 16:25
von Barbara
Ja, aber wie ist es, wenn ich dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfuegung stehe (weil ich organisatorisch nicht kann), einen 400Euro-Job habe und KEIN Arbeitslosengeld bekomme?
Oder bekomme ich etwas Arbeitslosengeld TROTZ 400Euro-Job????

Bin ich dann uebers AA krankenversichert? Also: egal ob mit oder ohne Arbeitslosengeld?

Ich habe von diesen Dingen null Ahnung. Hatte mit dem AA auch noch nichts zu tun. Bin ja mal gespannt, was auf mich zukommt.

Verfasst: 01 Mai 2006, 16:38
von waldfee
wenn du nicht zum AA gehst, u einen 400 E job hast wuerde ich dir zur Familienversicherung ueber deinen Mann raten.. ic weiss naemlich net wie das mit dem AA aussieht wenn du dem Arbeitsmarkt net zur verfuegung stehst! :)

so geht es mir ja zz auch bin ueber mein M versichert weil ich zuhause bin.. bin aber auch beim AA nicht gemeldet also bekommen wir auch nichts von denen. wuerden wir eh net denn wir liegen knapp ueber der Bearfsgemeinschaftsbetrag liegen.

ruf einfach mal bei der KK deines Mannes an u frag die mal.. bei uns ging das damals alles reibungslos per Tel..

lg waldfee

Verfasst: 01 Mai 2006, 16:49
von Barbara
@waldfee: Ich habe da sowas im Hinterkopf. Ich meine irgendwo mal gehoert zu haben, dass man auf jeden Fall arbeitslos gemeldet sein muss. Es geht dabei um den lueckenlosen Nachweis bei der Rentenversicherung spaeter. Ich weiss es aber auch nicht mehr genau. Damit die Zeit angerechnet wird?!?

Das sind so Dinge, die ich hasse und um die ich mich nicht gerne kuemmer. Ich weiss es darum auch nicht genau.

Verfasst: 01 Mai 2006, 17:04
von waldfee
mit der rentenversicherung ist das so das man sich die kindererziehungszeiten anrechnen lassen kann bis das kleinste Kind *gruebel 8 oder 10 Jahre alt ist! da bin ich mir jetzt net so ganz sicher!!

du musst dann mit den geburtsurkunden zum Amt u das eintragen lassen!

ich bin auch net mehr beim AA gemeldet sonder zz "nur" noch Hausfrau! seit 01.01.05!

lg waldfee

Verfasst: 01 Mai 2006, 17:16
von Barbara
Ja, ich weiss, dass die Erziehungszeiten angerechnet werden.

Aber am Ende muss man (wenn ich das noch richtig weiss) einen lueckenlosen Nachweis haben, wo man taetig war, was man gemacht hat...

Also MUSS man arbeitslos gemeldet sein, wenn man keiner Taetigkeit nachgeht. Auch wenn man nicht arbeitssuchend ist.
Ich weiss allerdings nicht, ob das so stimmt und ob das beim 400Euro-Job auch gilt.

Mir wurde damals sogar gesagt, ich muesste es melden, als ich zwischen Abi und Ausbildungsbeginn 3 Monate Leerlauf hatte. Nicht um Geld zu bekommen (ich hatte ja noch nie gearbeitet zu der Zeit), sondern um gemeldet zu sein.
Ich hatte mich damals nicht gemeldet (Faulheit), und bekam jetzt Post von der Rentenkasse, bei der es um den lueckenlosen Beschaeftigungsnachweis fuer die Rente ging. 3 Monate muss man noch nicht melden - ist so eine Art Ueberbrueckungszeit. Laengere Zeitraeume meine ich aber schon.
ABER: keine Garantie!

Verfasst: 01 Mai 2006, 17:31
von waldfee
hmm.. mir haben sie damals von der rentenkasse gesagt das die Geburtsurkunden von den Kindern reicht um die erziehungszeiten anrechnen zu lassen.. wie gesagt das muss man eintragen lassen wenn diese enden sprich wenn man dann wieder arbeiten geht.kann man aber auch jeder zeit frueher machen.. so habe ich es zumindest noch in erinnerung!! . rentenversichert ist man so bis das das juengste 8 o 10 Jahre alt ist (das weiss ich jetzt net mehr so genau!)

muss eh die tage zum amt um das eintragen zu lassen danke das du mich durch deinen Beitrag dran erinnert hast :-) ;)

lg waldfee