
LG
Stephanie
Also es ist die Sozialgesetzgebung - http://de.wikipedia.org/wiki/SozialgesetzgebungDas Sanatorium ist seit 1978 nach Paragraph 6 Abs. 3, Ziffer 1 - 3 der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO) als Sanatorium anerkannt und Rehabilitationseinrichtung nach Paragraph 111 der Sozialgesetzgebung (SGB) I. Wir sind zu allen Krankenkassen (Kostentraegern, Sozialversicherungstraegern) zugelassen.
Original geschrieben von Laetitia
Hallo!
Es geht ! Auch ich fahre nicht in ein Vertragshaus meiner KK.
Bei dem Wunsch-und-Wahlrecht ist es wichtig sich zu informieren, was genau Deine Wunschklinik anbietet, das es in der Vertragseinrichtung nicht gibt! Besonders zaehlen dabei die berechtigten Wuensche des Versicherten wenn sie im persoenlichen Bereich begruendet sind(z.b. weltanschauliche oder religioese Beduerfnisse. Berechtigte Wuensche koennten sein: vorhandenes Angebot fuer Kinder, Lage der Einrichtung, Weltanschauung, z.b. Ganzheitliches Konzept, Klima, Anreise, Groesse der Einrichtung etc. Allerdings muss dabei die Wirtschaftlichkeit gewahrt werden.
Wunsch-und Wahlrecht ist begruendet in § 33 Satz SGB, §2 Abs. 3 SGB V, § 9 SGB IX
Ich habe den SB der KK angerufen, habe ihm erzaehlt warum ich gar nicht da hin will wo sie mich hin schicken wollten und was an der Einrichtung in die ichmoecht eso besonders ist...
Vielleicht hilft Dir das ja weiter..
Ansonsten melde Dich gerne noch mal per persoenlicher Nahcricht....
LG Laetitia
Der Bericht ist zwar vom 15.11.2001, aber man sieht, dass sich seitdem kaum was veraendert hat!!!Qualitaet bei Mutter-Kind-Kur zahlt sich aus
BERLIN (rv/hoe). Hohe Anforderungen an Organisation und Durchfuehrung von Mutter-Kind-Kuren zu stellen, zahlt sich aus. Das belegt eine Studie des Forschungsverbundes Praevention und Rehabilitation.
Der Forschungsverbund hat ueber fuenf Jahre die Arbeit in Rehabilitationseinrichtungen verfolgt, die sich hohen Qualitaetsstandards verschreiben. Ergebnis: Bei 75 Prozent der 1467 befragten Muetter, die in solchen Einrichtungen betreut wurden, ist noch sechs Monate nach der Kur ein verbesserter Gesundheitszustand nachweisbar. Sie sind weniger haeufig krank, ihr Medikamentenkonsum nimmt ab, die Frequenz ihrer Arztbesuche hat sich verringert, die Zahl ihrer Krankenhausaufenthalte ebenfalls.
Waehrend Haus- und Fachaerzte den Wert der Mutter-Kind-Kuren laengst erkennen wuerden, fehle den Kostentraegern die volkswirtschaftliche Weitsicht, moniert der Forschungsverbund Praevention und Rehabilitation. 12 000 Antraege auf Kuren wuerden die Kassen jedes Jahr ablehnen. "Dabei wuerden sich die Ausgaben der Kassen fuer solche praeventiven, qualitaetsgesicherten Massnahmen nach spaetestens eineinhalb Jahren ausgleichen", meint Dr. Juergen Collatz, Leiter des Forschungsverbundes. Collatz fordert, praeventive und rehabilitative Muetter- und Mutter-Kind-Kuren zu vollfinanzierten Pflichtleistungen der Krankenkassen zu machen.