Seite 1 von 2
Kur nach 3 Jahren?
Verfasst: 13 Jun 2008, 09:25
von jutta111
Wer von Euch hat denn vorzeitig nach 3 Jahren wieder eingereicht. Und wie sind denn Euere Erfahrungen? Wurde die Kur genehmigt? Moechte naemlich vor der Einschulung nochmal weg, deswegen die Frage!
Gruss Jutta
Vorzeitige Kur
Verfasst: 13 Jun 2008, 09:34
von steffie
Hallo Jutta,
ich habe meine Kur ende Januar beantragt (nach 2 Jahren und 10 Monaten) Mitte Februar bekam ich die Zusage und sollte dann schon ende Februar fahren. Den Termin konnte ich aber aus verschiedenen Gruenden nicht wahrnehmen und nun fahren wir im Juli zur Kur.
Ich gehe davon aus das uns die Kur vorzeitig genehmigt wurde, weil bei mir 2 neue Krankheiten dazu gekommen sind.
Ich an deiner Stelle wuerde es auf jeden Fall mit einem neu Antrag versuchen und dann vielleicht auch kurz begruenden, warum du schon eher wieder zur Kur moechtest. Fuer euren Antrag ganz doll :daumendrueck: :daumendrueck:
Vg Steffi
Verfasst: 13 Jun 2008, 09:37
von Chrissi
Hallo Jutta!
Ich bin 2004 mit zwei Kindern zur Kur gewesen, und dann 2007 mit mittlerweile drei Kindern. Nach einem Widerspruch und anschliessendem persoenlichem Termin beim Medizinischen Dienst hatte ich die vorzeitige Kur bewilligt bekommen.
Viele Gruesse, Chrissi
Verfasst: 13 Jun 2008, 09:40
von tigger
Ich hatte es nach 2 Jahren nochmal probiert, wurde aber auch nach Widerspruch abgelehnt. Ich habe es dann erstmal gelassen und ueberlege, ob ich es vor Ablauf der 4 Jahre nochmal versuche (sprich Anfang naechsten Jahres).
Ich wuerde es einfach versuchen. Der MDK und die KK genehmigen ja immer so unterschiedlich, der eine bekommt es nach 2 Jahren und der andere wieder nicht.

Verfasst: 13 Jun 2008, 11:29
von Laetitia
Hallo!
ich habe nach 2 Jahren erneut beantragt. Aber das war ein Kampf! Erst mal wurde auch lapidar wg nicht abgelaufener Wartefrist abgelehnt. Dann wurden neue Atteste, u.a ein Dringlichkeitsattest nachgereicht.... Dann kam der persoenliche Termin beim MDK..... Und der hat dann doch befuerwortet....
Ich wuerde Dir raten, wenn Du vorzeitig beantragst, dann nicht wg. derselben Erkrankungen bzw. Belastungen die Du schon hattest. Neue Erkrankungen oder deutliche Verschlimmerungen solltest Du schon vorweisen koennen. Zusaetzlich solltest Du ein Dringlichkeitsattest haben, relaistische Kurziele formulieren.....
Schau mal in die Begutachtungsrichtlinien fuer Reha und Vorsorge.... Da kannst Du nachlesen nach welchen Kriterien der MDK beurteilt.....
LG Laetitia
Verfasst: 13 Jun 2008, 12:00
von adi94
Hallo Jutta,
ich war 04/2004 zur Kur und habe im Dezember (23.) 2006 einen erneuten Antrag auf MuKiKu gestellt. Dieser wurde am 27.12.abgelehnt. Die Ablehnung bekam ich am 05.01.07. Ablehnungsgruende waren auch nicht abgelaufene vier Jahre und der Hinweis mit meinem Sohn psychatrische Behandlung anzustreben. Wer auch immer den Antrag abgelehnt, der sollte lesen lernen. Das Attest fuer meinen Sohn war von unserer KiAe und die ist gleichzeitig Kinder - und Jugendpsychologin.
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Dort habe ich nochmals meine Situation geschildert und ihnen ihre eigenen §§ erlaeutert, um einen termin beim MDK gebeten und einen Hinweis gegeben, dass ich meinen Widerspruch auch ans Bundesgesundheitsministerium weiterleite. das alles habe ich abgeschickt am 15.01.07, am 18.01. bekam ich einen Anruf von einem SB und er sagte mir: "Selbstverstaendlich koennen Sie zur Kur fahren." Allerdings wollte man mich nicht in meine Wunschklinik lassen. Nach meinem Hinweis, das meine Wunschklinik ebenfalls eine Vertragshaus der KK sei, bat mich der SB um etwas Geduld und rief am 19.01. wieder an und bestaetigte meine Wunschklinik und sogar den Wunschtermin.
@ Laetitia
Bei mir waren es die gleichen Krankheiten wie in den beiden Kuren davor. Und auch mein Sohn hatte in etwa die gleichen.
Jutta, versuch es auf jeden Fall. Ich werde auch im Dezember einen neuen Antrag stellen, dieses Mal allerdings mit neuen gesundheitlichen Beschwerden.
Druecke Dir fest die Daumen das es klappt. Berichte mal vom Stand der Dinge.
LG Grit
RE:
Verfasst: 13 Jun 2008, 14:09
von Laetitia
Original geschrieben von Laetitia
Ich wuerde Dir raten, wenn Du vorzeitig beantragst, dann nicht wg. derselben Erkrankungen bzw. Belastungen die Du schon hattest. Neue Erkrankungen oder deutliche Verschlimmerungen solltest Du schon vorweisen koennen. Zusaetzlich solltest Du ein Dringlichkeitsattest haben, relaistische Kurziele formulieren...
LG Laetitia
Es geht nicht nur um neue Erkrankungen - auch Verschlimmerungen zaehlen und ein FDringlichkeitsattest ist zwingend gestzlich vorgeschrieben...
Verfasst: 13 Jun 2008, 14:45
von sabinets
Also ich hatte kein Dringlichkeitsattest und habe nach Widerspruch nach 2 Jahren wieder gehen koennen. Meine erste kur war halt Schwerpunkt Burn - Out, die 2. Schwerpunkt Ruecken. Die Erkrankungen waren aber prinzipiell die gleichen.
Wuerde es auf jeden Fall probieren und gut argumentieren. Denke schon, dass das machbar ist.
Viel Erfolg !
Verfasst: 13 Jun 2008, 15:09
von adi94
HI,
ich brauchte auch kein Dringlichkeitsattest.
Ich wuerde den Antrag stellen, wenn er abgelehnt wird steht ja drin warum. Dann kann immer noch ein extra Attest helfen.
LG Grit
Verfasst: 13 Jun 2008, 15:28
von Laetitia
Dringlichkeitsattest hoert sich vielleicht etwas merkwuerdig an. Das ist ja in dem Sinne nichts anderes als das der Artz bescheinigt ( afu dem normalen Kurantrag) das die Kur eben vor Ablauf der Wartefrist noetig ist....... Und das ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.....
Sozialgesetzbuch Fuenftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
§ 23
Medizinische Vorsorgeleistungen
...
(5) Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchfuehrung der Leistungen nach Absatz 4 sowie die Vorsorgeeinrichtung nach pflichtgemaessem Ermessen. Leistungen nach Absatz 4 sollen fuer laengstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlaengerung der Leistung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich. Satz 2 gilt nicht, soweit die Spitzenverbaende der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich nach Anhoerung der fuer die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationaeren Vorsorgeeinrichtungen auf Bundesebene massgeblichen Spitzenorganisationen in Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet haben; von dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen Gruenden im Einzelfall erforderlich ist. Leistungen nach Absatz 2 koennen nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 4 koennen nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchfuehrung solcher oder aehnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund oeffentlich rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gruenden dringend erforderlich......
Darin ist es begruendet! Und ueber dem Attest muss nicht zwingend "Dringlichkeitsattest " stehen.... es kann einfach das normale Antragsformular sein auf dem der Arzt sogar ankreuzen kann ob dringend erforderlich oder ein kleiner Zweizeiler...
LG laetitia