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Einmal Hilfe bitte!
Verfasst: 19 Aug 2008, 11:38
von Wawuschel
Hallo ihr Lieben,
bin ja nu kein Neuling mehr, was Kuren angeht, doch da es dieses Mal meine letzte sein wird, will ich kein Risiko eingehen.
Ab wann rechnen die Kostentraeger die 4 Jahre? Ab letzter Antragstellung oder ab Kurstart?
Wenn naemlich ab Antragstellung bzw. -genehmigung kann ich es Ende des Jahres wagen, wenn erst ab Kurantritt, dann muss ich bis naechsten Sommer warten. Und dann kann es mir passieren, dass mein Grosser nicht mehr mitdarf, ausserdem will ich nicht in den Sommerferien fahren.
Ich warte ungeduldig auf eure Antworten.
LG Steffi
Verfasst: 19 Aug 2008, 11:53
von hasi1969
Mir geht es aehnlich wie dir.
Wenn die 4 Jahre ab Antragstellung zaehlen, koennte ich es im Dezember wagen, zaehlt es ab Kurantritt dann erst im August. Unsere Grosse wird aber schon im April 12.
Ich moment weiss ich sowieso nicht ob ich es mache, weil wir ja das Pflegekind habenund obich mit 4 Kindern allein fahre weiss ich echt nicht, ob ich das packe. Bin zwar die ganze Woche eh allein, weil mein Mann auf Montage ist, aber meine Mama und meine Schwester sind ganz in der Naehe, das waere jaauf Kur nicht.
Ich weiss das ich dir jetzt nicht wirklich geholfen habe, bin aber mal auf die Antworten gespannt.
Verfasst: 19 Aug 2008, 11:57
von Sanja
ich wuerde es einfach versuchen, mehr als nein sagen koennen Sie nicht und dann kann man Widerspruch einlegen!
Wenn man gnug gruende hat und der Arzt eine Kur befuerwortet - warum nicht?
Verfasst: 19 Aug 2008, 14:03
von esterhasi
Mir geht es ja aehnlich und die, die hier genau Bescheid weiss, ist momentan zur Kur - aber sie meinte, die 4 Jahre gelten ab letzter Kur!!
Das waere fuer mich ja nun auch irgendwie doof, denn ich wuerde ungern in Klasse 5 gleich weg wollen, daher werde ich mir baldigst einen Antrag holen und schauen was passiert..... *RISIKO*!!

Verfasst: 19 Aug 2008, 15:02
von Wawuschel
Ich danke euch fuer die Kommentare, doch so richtig weitergebracht haben die mich nicht.
Ich werde es Ende des Jahres einfach mal versuchen, rechne allerdings mit einer Ablehnung, wie schon bei den letzten beiden Malen.
Doch ich habe ja schon Erfahrungen in Widerspruechen und werde meine Vorlage wieder `rauskramen.
Vielleicht werde ich gleich noch bei der KK anrufen und den Antrag anfordern.
LG Stefanie
Verfasst: 19 Aug 2008, 15:30
von Wawuschel
Hey,
habe gerade mit der BEK telefoniert und nachgefragt, wegen Antragstellung.
Also, um den neuen Antrag zu stellen zaehlt der Zeitpunkt der letzten Kur, Beginn der Kur, nicht Antragstellung.
Damit steht fuer mich fest, dass ich es einfach eher versuchen muss, da ich, genau wie Ester, nicht im ersten Halbjahr nach dem Schulwechsel fahren moechte, sondern noch davor und in den grossen Ferien auch nicht, da meine Grosse irgendwann im August fuer ein Jahr nach Amerika geht, und da moechte ich doch daheim sein, und mich nicht per Telefon verabschieden.
Ich werde es einfach im November versuchen. Drueckt mir dann bitte die Daumen, doch ich sage dann noch mal Bescheid.
Steffi
Verfasst: 19 Aug 2008, 17:31
von esterhasi
Ei logisch - wir druecken uns dann wieder gegenseitig die Daumen (**)

Verfasst: 19 Aug 2008, 21:11
von liddielike
Hallo,
mir wurde bei der Krankenkasse gesagt, dass ich den Antrag fuer eine Kur kurz vor Ablauf der 4 Jahre stellen kann, wenn der geplante Kurzeitpunkt 4 Jahre nach der letzten Kur liegt.
Ich hoffe, meine Sachbearbeiter erinnern sich noch an diese Aussage, wenn ich Anfang 2009 meinen naechsten Kurantrag stelle
Viel Erfolg!
liddielike
Verfasst: 20 Aug 2008, 07:42
von Darkwing
Bloede Frage zweiter Teil:
Hier tauchen immer wieder Fragen bzgl. der Vierjahresregel auf. Ich dachte, dass es die gar nicht mehr geben wuerde. Ist das denn nicht so, dass nur zaehlt, was der Arzt sagt? War denn das nicht gerade die letzte Aenderung in all diesen Regelungen? Demnach muesste doch - auch wenn es vielleicht etwas unrealistisch ist - selbst dann eine Kur genehmigt werden, wenn gerade eine hinter einem liegt - solange nur der Arzt es fuer noetig haelt.
Oder sehe ich das grundfalsch?
Verfasst: 20 Aug 2008, 07:53
von katja77
Soweit ich weiss gilt der Grundsatz alle 4 Jahre. Aber was waere eine Regelung ohne Ausnahme. Das waere nicht deutsch.
- Wenn eine Kur vor Ablauf erforderlich ist, weil neue Symptome aufgetreten sind, geht das auch.
Bei meiner letzten Kur waren 3 Jahre rum. Nach der 1. Ablehnung habe ich 2 Monate gewartet und neu beantragt. Nach Wiederspruch wurde sie genehmigt. (ohne neue Symtome)
Begruendung im Wiederspruch: Therapiemoeglichkeiten vor Ort ausgeschoepft, da nicht realisierbar wegen der Arbeitszeit. Genau das war die Ablehnung: Therapien vor Ort nicht ausgeschoepft.
Ich wuerde auch einfach den Antrag stellen, mehr wie nein sagen koennen die ja nicht.
Uebrigens eine Kur geht auch mit aelteren Kindern. Meine Godel war mit ihren Kindern beide 14 letztes Jahr zur Kur. Es gibt leider nicht soviel Haeuser die das anbieten, aber es gibt sie.
Liebe Gruesse Katja