Mutter Kind Kur ----400 € Job

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
kur09

Mutter Kind Kur ----400 € Job

Beitrag von kur09 » 15 Okt 2008, 20:30

Hallo,

schon mal vorab, keine Ahnung ob mein Beitrag und meine Frage hier richtig untergebracht ist. Sollte sie hier falsch angelegt sein einfach verschieben!!

Wir haben unsere Kur genehmigt bekommen ab 19.01.09. Heute kam der Bescheid von der Krankenkasse. Von der Klinik wusst ich schon etwas eher, dass sie genehmigt ist. Freuen uns!

Nun habe ich einen 400€-Job und meine Frage ist, bekomme ich für die Zeit trotzdem Lohn wo ich nicht arbeiten kann in den 3 Wo.?? Wir haben die Kur über die Postbeamtenkrankenkasse genehmigt bekommen. Über meinen Mann bin ich und unsere Tochter versichert.

Vielleicht kann mir da mal jemand weiterhelfen. Möchte gern nächste Wo. mitteilen, dass wir in Kur fahren und da möchte ich schon gern was zu dem Thema in der Hand haben.

DANKE und lg
nadine

Sofie36

Beitrag von Sofie36 » 15 Okt 2008, 20:57

Hallo Nadine,

ich bin in der selben Situation wie Du (400€ Job, Familienversichert).

Ich weiß jetzt nicht wie es genau bei einer Kur ist. Aber ich war mal 2 Wochen lang krank mit einem Virus. Damals hatte ich mich bei der Gewerkschaft erkundigt. Dort hieß es, dass wenn meine Arbeitstage fest im Vertrag stehen (Beispiel) "Frau ABC arbeitet jeden Dienstag und Donnerstags Ganstags", dass man dann für diese Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit bekommt. Bei mir stehen jedoch nur pauschal "maximal 50 Monatsstunden" drin. Da ich nicht jeden Tag arbeite (je nach Auftragslage) und wenn dann mal nur 2 Std oder mal 4 Std, habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. :kopfanwand:

Daher habe ich nun auch nicht speziell gefragt wegen unserer Kur im November.

Da musst Du in Deinen Vertrag kucken und Dich entsprechend bei Deiner Gewerkschaft erkundigen.

LG Frauke

Steffili

Beitrag von Steffili » 16 Okt 2008, 07:13

Hallo!
Also normalerweise wird eine Kur behandelt als ob du im Krankenhaus wärst , also komplette Lohnfortzahlung nur halt ohne Krankschreibung. Ich war im August zum ersten mal auf Kur und hab auch so nen "Mini" Job - mein Chef ging mit der Kurbestätigung zu seinem Steuerberater und alles war geregelt (der Chef kriegt näml. von irgendeiner Stelle einen Zuschuss zu deinem Gehalt
und muss es so nicht komplett zahlen !).
Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen ;)
LG
Steffi

Viktoria6944

bin in der gleichen Situation

Beitrag von Viktoria6944 » 16 Okt 2008, 09:23

Also ich arbeite in einem sehr kleinem Betrieb.

Ich weiß es nicht genau aber ich denke es ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.
Bei mir ist es so das ich nur für die Zeit die ich arbeite bezahlt werde. Ich glaube ich habe da keinen Anspruch auf Endgeldfortzahlung während der Kur. Das gilt nur für Mitarbeiter mit einer Festeinstellung und wenn man angemeldet ist.

Meine Mama z.B. arbeitet auch auf 400Euro/Basis und hat sogar Urlaub und bekommt bei Krankheit weiterhin Geld aber das ist so vereinbart worden. Sie arbeitet auch schon seit 20 Jahren dort.

Ich werde das nicht ansprechen bei meinem Arbeitgeber, da ich sehr gern dort arbeite und nicht möchte das es deswegen Spannungen gibt. Denn kein Arbeitgeber zahlt gerne.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Vielleicht kann dir die Arbeitsargentur oder Gewerkschaft da genauere Infos geben. Ruf dort einfach mal an.

Henrike

Beitrag von Henrike » 16 Okt 2008, 18:48

Hallo,
ich arbeite auch auf 400 € Basis. Ich bekomme nur die Zeit gezahlt, in der ich wirklich arbeite. Also weder im Urlaub, noch bei Krankheit wird mein Lohn weitergezahlt. Im Prinzip hat man einen gesetzlichen Anspruch auf die Lohnfortzahlung, aber viele Arbeitgeber tun es trotzdem nicht. :nichtgut: Ich werde es auch nicht einfordern, da ich meinen Job behalten möchte. Für die Kur habe ich schon einige Überstunden auf meinem Zeitkonto angespart, so das ich auch in dem Monat die 400 € erhalten werde. Die fehlen nämlich sonst in der Kasse ;) und das können wir uns nicht leisten.

LG Bettina

InesZoe

Beitrag von InesZoe » 16 Okt 2008, 20:45

Hallo!

Auch ich arbeite auf 400€ Basis, allerdings bekomme ich immer meinen vollen Lohn, wenn ich Krankgeschrieben bin und auch wenn ich Urlaub nehme. Wie das jetzt bei der Kur wird weiß ich auch noch nicht aber ich gehe davon aus das ich das dann auch weiter bekomme, ist ja ähnlich wie Krank, oder!
LG
Ines

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 17 Okt 2008, 04:09

Wenn man Lohnfortzahlung bei Krankheit bekommt muss man die auch bei Kur bekommen! Es ist dabei egal, ob es ein 400€ Job ist oder ein regulärer über Steuerkarte.

Der Arbeitgeber kann sich tatsächlich einen Teil der Kosten die ihm entstehen aus einem Fond wiederholen - allerdings nur wenn er da eben auch eingezahlt hat...Dafür bekommt man in der Kur eine Bestätigung das man auch dort war..

schuetze
Beiträge: 169
Registriert: 24 Sep 2007, 20:42

Beitrag von schuetze » 17 Okt 2008, 11:28

tja leider können die Arbeitgeber das machen das sie einfach nicht zahlen aber nur weil man es mit sich machen läst.
Und leider ist es wirklich so das der nächste der deinen Job will schon wartet.

Ich habe Lohn bekommen während der Kur und weiss von der Gerwerkschaft das sie es müssen wie auch bei Krankheit und Urlaub .

liddielike
Beiträge: 63
Registriert: 29 Apr 2008, 09:56

Beitrag von liddielike » 19 Okt 2008, 10:19

Ich habe auch einen Mini-Job. Ich arbeite an drei festen Tagen die Woche für je 3,5 Std.
Wenn ich krank werde, habe ich Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Das gilt auch für Kurmaßnahmen.

Hoffe, dass es für dich ähnlich gut geregelt ist.

LG liddielike

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Okt 2008, 11:13

In meinen Augen ist Lohnfortzahlung eben Lohnfortzahlung. Wenn da steht, daß man pauschal für 50 Std. im Monat Geld bekommt , dann steht einem wohl auch für diese Zeit die Lohnfortzahlung zu.... Muss dann wohl hochgerechnt werden wieviele Std. auf die Kur entfallen.... Aber im Grund ist es egal, denn es steht Dir eben dasselbe zu wie jeden normalen Monat - nur das Du eben nicht diese 50 Std. gearbeitet hast , sondern entsprechend weniger...

So sollte es laut Gesetz wohl gehandhabt werden. Und wer sich das gefallen läßt , das der Arbeitgeber das anders handhabt ist selber schuld....

Antworten