Seite 1 von 2

Krankmeldung für Kur?

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:03
von DaisyDuck
Hallo,

meinen Arbeitgeber habe ich von der Kur informiert. jetzt weiß ich aber nicht (und er auch nicht) was ich da vorlegen muß.
Brauche ich eine Krankmeldung vom Arzt?
Nächste Woche muß ich das ja erledigen, sonst wirds eng.

Und was braucht die Schule?

Liebe Grüße
Ulrike

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:12
von ELCHfuzzi
Hast du noch eine extra Bescheinigung für deinen AG bekommen ? Ansonsten kopiere deine Kurbewilligung von der KK und gib sie ihm.

Bei der Schule ist es unterschiedlich. Bei uns reichte auch eine Kopie der Kurbewilligung für die KK. Hab der Schulleiterin nach der Bewilligung kurz Bescheid gegeben und der Klassenlehrerin die Unterlagen für die Kurklinik und schon war alles ok. Würde aber mal bei eurer Schule nachfragen.

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:40
von BetsyB
Das wüsste ich auch gern.

In meiner Bewilligung der KK steht auch so was drin "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes/Kurarztes...."



???????????????????????????????????????????????

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:43
von DaisyDuck
Hm,

ja, dann bekommt die Schule und der AG mal die Kopie.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nicht bekommen ...

Liebe Grüße
Ulrike

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:48
von immerdabei
Normalerweise reicht die Einladung vom Kurhaus, wo drin steht, dass du vom-bis dort bist ...

Verfasst: 28 Nov 2008, 10:58
von katja77
Ich hatte meinem AG eine Kopie der Bewilligung eingereicht. Er sagte das reicht aus. Habe aber dann ca. 1 Woche vorher noch ein Schreiben von der Kasse zur Vorlage beim AG bekommen. Da stand eigentlich das gleiche drinnen wie in der Bewilligung. Nur mit dem Vermerk "Zur Vorlage beim Arbeitgeber" Hab ich dann auch noch abgegeben.

Liebe Grüße
Katja

Verfasst: 28 Nov 2008, 14:26
von Laetitia
Eine Kopie des Bewilligungsschreibens reicht bei normaler Mutter-Kind.-Kur aus. Manche KK schicken ein extra Schreiben für den Arbeitgeber mit ( meine zum Beispiel)

Normalerweise darf man gerade keine Krankmeldung haben da man dann eben nicht krufähig ist... Ich weiß aber nicht ob es bei Beihilfe andere regularien gibt... Könnte ja durchaus sein...

Verfasst: 28 Nov 2008, 15:55
von BetsyB
Gut, also den Bewilligungsbescheid zur Vorlage beim AG

Aber ich verstehe immer noch nicht, was die GKV mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Kurarztes meint und will....

[denkwonder]Sorry! Ich verstehe es nicht![/denkwonder]

Verfasst: 28 Nov 2008, 15:57
von Laetitia
Das verstehe ich auch nicht... Vielleicht wollen sie einfach eine Bestätigung, daß ihr die Kur angetreten habt....???

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Kurarzt gabs bei keiner meiner Kuren.... Sonst wäre ich ja gar nicht kurfähig gewesen...

Vielleicht fragst Du mal detailliert nach warum die eine wollen und wofür - und weist darauf hin, daß man normalerweise ja gerade nicht krank geschrieben werden kann wenn man eine Vorsorgekur macht....

Bei der Schule muss man je nach Klassenstufe die Befreiung vom Unterricht beantragen. dazu die Kurgenehmigung kopieren und formlos beantragen. Ist nur ne Formsache - sie müssen die Befreiung vom Unterricht genehmigen wenn die kur genehmigt ist...

Verfasst: 30 Nov 2008, 15:13
von eswirdsommer
Hab bisher auch immer Kopie der Bewilligung und anschließend der Entlassungsmitteilung abgegeben. Wichtig: es gibt volle Lohnfortzahlung und es darf kein Urlaub dafür abgezogen werden.... versuchen doch immer wieder Arbeitgeber!
LG Ute