Gerichtsentscheidung
Verfasst: 07 Jun 2006, 17:29
ich bin ja wie erwaehnt im Vefahren gegen meine KK heute kam Post vom Anwalt wie wir weiter vorgehen wollen wollen wir besprechen. Muss jetzt morgen hin. Das Gericht schreibt folgendes
das Gericht beabsichtigt die Streitsache ohne muendliche Verhandlung durch Gerichtsentscheid zu beenden.
Die hierfuer erfoderlichen Vorraussetzungen nach §105SGG liegen vor, die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsaechlicher und rechtlicher Art auf.
Fuer eine abschliessende Aeusserung wird ihnen eine Frist von 4 Wochen eingeraeumt.
Hinweis auf das Rechtsmittel:
Der Gerichtsbescheid wirkt wie ein Urteil. Gegen ihn kann Berufung eingelegt werden, wenn die Berufung auch zulaessig waere,falls das Gericht durch Urteil entschieden haette.
Poh was ein Amtsdeutsch. Jetzt versteh ich blos imer noch nicht warum ich nicht mal ein MDK sehen will oder muss.
Bin gespannt was mein Anwalt mir vorschlaegt.
LG Teo
das Gericht beabsichtigt die Streitsache ohne muendliche Verhandlung durch Gerichtsentscheid zu beenden.
Die hierfuer erfoderlichen Vorraussetzungen nach §105SGG liegen vor, die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsaechlicher und rechtlicher Art auf.
Fuer eine abschliessende Aeusserung wird ihnen eine Frist von 4 Wochen eingeraeumt.
Hinweis auf das Rechtsmittel:
Der Gerichtsbescheid wirkt wie ein Urteil. Gegen ihn kann Berufung eingelegt werden, wenn die Berufung auch zulaessig waere,falls das Gericht durch Urteil entschieden haette.
Poh was ein Amtsdeutsch. Jetzt versteh ich blos imer noch nicht warum ich nicht mal ein MDK sehen will oder muss.
Bin gespannt was mein Anwalt mir vorschlaegt.
LG Teo