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Wie komme ich in meine Wunschklinik??

Verfasst: 25 Jun 2009, 13:16
von Marjan
Hallo zusammen!
Möchte jetzt meinen Mutter-Kind-Kurantrag stellen. Eine große Frage ist noch offen, wie kriege ich es hin, das uns auch die ausgesuchte Wunschklinik von der KK genehmigt wird? Telefonisch hat die SB der KK gesagt, erst werden die Plätze in deren Kurhäuser vergeben und wenn da nichts mehr ist, erst dann hat man Anrecht auf eine andere Kurklinik. Auch sollte der Arzt in dem Antrag mit reinschreiben, warum es eine andere Kurklinik sein sollte.
Die Kurkliniken meiner KK haben zwar alle Indikationen, die für uns entsprechend sind. Da ich aber schon in der einen Klinik (Insel Poel) vor 4 J. war, möchte ich jetzt entweder nach Glowe oder Kühlungsborn.

Verfasst: 25 Jun 2009, 13:44
von Laetitia
Theoretisch gibts ein Wunsch-und Wahlrecht. Aber die Mitarbeiterin der Kk hat Recht: Die Wirtschaftlichkeit speilt eine große Rolle . ... Und da die KK bei ihrem Vertragskliniken eben Sonder-Und Pauschalpreise bekommen sind anderen Häsuer immer Teuerer für die KK...

Der gestzgeber hat ausdrücklich das Primat der Wirtschaftlichkeit mit der gesundheitsreform gefördert. Wenn also die Indikationen der Vertragskliniken stimmen ( das tun sie bei Mutter-kind_kuren fast immer ) dann hast Du wirklich nur eins Chance wenn eben in den Häsuern der KK nichts mehr frei ist.... Und auch dannn können sie besonders teurer Häuser wie Glowe ablehnen...

Eine Möglichkeit die Wunschklinik auf jeden Fall druchzusetzen gibts noch: Du zahlts die Differenz zwischen der Klinik der Kk und Deinem Wunschhaus selber... Das wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt... Aber Vorsicht: das kann richtig teuer werden, denn es gibt die Differenz ja meist auch für die Begleitkinder..

Verfasst: 09 Jul 2009, 19:19
von Nancy
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das Krankenkassen immer erst alle Vertragseinrichtungen probieren, je nach Indikation. Mir wurde soagr gesagt, das es da um Mengenrabatt geht 8-| Das die Krankenkassen günstiger kommen, wenn sie viele in den eigene Einrichtungen unterbringen. Sollte das nix werden, gibt es die Möglichkeit eine Wunscheinrichtung an zu geben, die nicht vertraglich gebunden ist, was aber nicht heißt, das sie gehnehmigen.
LG
Nancy

Verfasst: 09 Jul 2009, 19:26
von carla
ich hab die Wunschklinik bekommen, weil ich nur zu einer bestimmten Zeit fahren konnte und zu dieser Zeit in den Vertragshäusern nichts mehr frei war. Aber die Wunschklinik hatte ich schon vorab selbst reserviert.

Verfasst: 09 Jul 2009, 22:08
von letoma
Hallo,

also ich kann nur sagen die DAK in Dortmund macht sich noch nicht einmal die Mühe einen in die eigenen Häuser zu vermitteln. Die sagen gleich suchen sie sich ein Haus aus und machen sie alles klar.
Aber ich wollte doch nach Poel in das Vertragshaus aber ich hätte auch jedes andere wählen können .
Der einzige Nachteil bei uns ist das die Kur vorm Zug ersteinmal abgelehnt wird. Wahrscheinlich geben dann viele Mütter schon auf. Nach dem Wiederspruch geht es dann meist fix.

LG

RE:

Verfasst: 10 Jul 2009, 15:30
von Karma
Original geschrieben von Laetitia

Theoretisch gibts ein Wunsch-und Wahlrecht. Aber die Mitarbeiterin der Kk hat Recht: Die Wirtschaftlichkeit speilt eine große Rolle . ... Und da die KK bei ihrem Vertragskliniken eben Sonder-Und Pauschalpreise bekommen sind anderen Häsuer immer Teuerer für die KK...

Der gestzgeber hat ausdrücklich das Primat der Wirtschaftlichkeit mit der gesundheitsreform gefördert. Wenn also die Indikationen der Vertragskliniken stimmen ( das tun sie bei Mutter-kind_kuren fast immer ) dann hast Du wirklich nur eins Chance wenn eben in den Häsuern der KK nichts mehr frei ist.... Und auch dannn können sie besonders teurer Häuser wie Glowe ablehnen...

Eine Möglichkeit die Wunschklinik auf jeden Fall druchzusetzen gibts noch: Du zahlts die Differenz zwischen der Klinik der Kk und Deinem Wunschhaus selber... Das wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt... Aber Vorsicht: das kann richtig teuer werden, denn es gibt die Differenz ja meist auch für die Begleitkinder..
hast du da nen link bzgl. der zuzahlung?

ich hab meine wunschklinik "durchgekämpft".....

Verfasst: 10 Jul 2009, 15:36
von Laetitia
Da gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot! Das ist gesetzlich geregelt!

Die KK muss darauf achten, daß die wirtschafltichste Variante gewählt wird.Das sind in der Regel die Vertraghäuser wenn die Kk welche hat...

Ich habe meine auch schon mal ( 2006)durchgekämpft. Aber nur weil es eindeutige Argumente gab medizinischer Art und meine Ärtzin die Wunsch-Einrichtung explizit empfohlen hatte. Zudem war sie nicht so viel teurer - fast gar nicht...

Verfasst: 10 Jul 2009, 15:43
von Karma
Ja, ok. das ist noch was anderes. dann wird das aber eher komplett abgelehnt, oder?

Denn die gesetzliche Zuzahlung ist nunmal auch festgelegt und die darf die KK nicht einfach nach Gutdünken festlegen. Da muss man das eben so der krankenkasse erklären, dass klar wird, dass es keine alternative zum gewünschten kurheim gibt. bei mir hats geklappt. (aber bei mir hat auch der arzt das gleiche kurhaus empfohlen...)

Verfasst: 10 Jul 2009, 20:33
von Laetitia
Was hat das ganze hier denn mit der gesetzlichen Zuzahlung ( Eigenanteil ) zu tun???

ich verstehe da im Moment gar nicht was Du meinst????

Die KK ist gehalten die wirtschafltlischste Möglichkeit zu finden, daß Deine beschwerden in einer Kur behandlet werden können. Daher haben alle KK ihre eigene Kliniken mit denen sie Verträge aushandeln. Und wenn die von den Indiaktionen her für Dich geeignet sind, du aber einfach da nicht hinwillst weil Du Dir was anderes in den Kopr gesetzt hast , das die KK ( udn damit alle Beitragszahler ) deutlich teurer kommt, dann kannst Du entweder nicht auf der Wunschklinik bestehen oder musst die Differenz zur KK-Klinik zuzahlen wenn Du darauf bestehst...

was hat denn da mit der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag zu tun??

Verfasst: 11 Jul 2009, 14:28
von Karma
Ein bisschen freundlicher und ohne tausend ???? wäre super ;)

Fakt ist, dass die KK nicht sagen darf "dann müssen sie eben mehr zuzahlen und den Differenzbetrag zahlen". Denn lt. Gesetz ist die Begrenzung bei 10 Euro am Tag. Und Kinder unter 18 müssen so oder so nichts zahlen. Wenn die KK also anfängt, von wegen "mehr Zuzahlung", kann man sich darauf berufen. (Es steht übrigens auch im Gesetz, dass die KK nur dann die Differenz an den Versicherungsnehmer abwälzen darf, wenn das Kurheim keinen Versorgungsvertrag lt. §111 hat....)

Aber natürlich darf es die XY Klinik nicht sein, wenn das Vertragshaus der KK genau das gleiche anbietet. Das macht keine KK, eben wegen der Wirtschaftlichkeit. Wenn man aber deutlich macht, wieso gerade die Klinik XY zu 100% geeignet ist und dass es die Kombination aus Behandlungen und Unterbringen/Kinderbetreuung NUR da gewährleistet ist, dann kann man es schaffen.

Natürlich geht es nicht darum, die KK oder die Beitragszahler "auszunehmen". Wenn man ein toles Alternativ-Kurhaus angeboten bekommt, kann man da doch hinfahren. Nur wenn man eben sicher ist, dass das Haus NICHT für einen geeignet ist, dann kann und muss man das der KK darlegen. Und dann kann man Erfolg haben. (So wie ich eben).

ich wollte damit nur sagen, dass man ein Wunsch- und Wahlrecht hat und natürlich die KK erstmal versucht, dich möglichst billig unterzurbingen. Und dass man sich nicht einschüchtern lassen sollte, sondern es sich durchaus lohnt, da nett und höflich, aber bestimmt hinterher zu sein.