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Kur über Krankenkasse oder Rentenverischeurngsträger?
Verfasst: 01 Jul 2009, 10:03
von meerchen
Hallo,
ich bin neu hier und fange gerade an, mich darum zu kümmern, wie ich eine Kur beantrage. Ich habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen (KKH) und nach den Formularen gefragt.
Die Bearbeiterin von der Krankenkasse sagt, dass ich wahrscheinlich meine Kur über den Rentenversicherungsträger (DAB) beantragen muß, da ich berufstätig bin (Teilzeit). Ich erklärte ihr, dass ich die Kur nicht wegen meiner Arbeit brauche sondern wegen den nervenaufreibenen Problemen mit meiner Sohn. Jetzt will sie sich erkundigen und sich noch einmal melden.
Seht ihr einen Unterschied darin, ob man über die Krankenkasse oder dem DAB die Kur beantragt? Hat das für den Arbeitgeber irgendwelche Auswirkungen?
Gibt es eigentlich einen Unterschied ob man das Kind als Begleitkind mit nimmt oder für das Kind selbst eine Kur beantragt? Ich vermute, dass die Kasse das gerne hätte, da unser Sohn über meinen Mann bei einer anderen Kasse versichert ist.
Viele Grüße und schon einmal vielen Dank
das lesen in den Foren hat mir schon weitergeholfen.
Meerchen
Verfasst: 01 Jul 2009, 12:34
von st-peter
Eine Mutter-Kind-Kur wird immer über die KK beantragt. Wenn dein Kind als Begleitkind eingestuft wird, übernimmt deine KK die Kosten. Wenn dein Kind Therapiekind ist, werden die Kosten von der KK deines Mannes bezahlt.
Ich war im Herbst zur Mutter-Kind-Kur und unser Sohn (beim Vater versichert) war nur Begleitkind. Meine KK hat die Kosten für ihn ohne Probleme übernommen.

Verfasst: 01 Jul 2009, 20:38
von trine36
Hallo!
Herzlich willkommen im Forum!
Die KK verweisen gerne an die RV, sie wollen meistens einfach Geld sparen..... Ich würde ganz deutlich die Formulare für eine MuKiKur dort anfordern.
Für den Arbeitgeber gibt`s da, glaube ich, keinen Unterschied.
Wenn es für Deinen Sohn auch eine Indikation gibt, würde ich es einfach mal mit einem eigenen Antrag versuchen. Während der Maßnahme wird in den meisten Kliniken kein Unterschied zwischen Kur- und Begleitkindern gemacht.
Viel Glück!
Verfasst: 02 Jul 2009, 22:06
von meerchen
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich habe mir auch schon gedacht, dass die Kasse einfach Geld sparen möchte und mich an den Rentenversicherungsträger abwimmeln will.
Ich werde jetzt wahrscheinlich für uns beide einen Antrag stellen, dann läuft es über Mutter-Kind-Kur.
Andererseits hatte ich ursprünglich nur vor, jetzt nur für mich einen Antrag zu stellen, dann hätte ich vielleicht in 2 Jahren für meinen Sohn den Antrag stellen können.
Denn so wie es im Antrag steht, darf man ja nur alle 4 Jahre zur Kur.
Viele Grüße
Marina
Verfasst: 03 Jul 2009, 11:51
von triomama
hallo,
wenn du jetzt ein Mutter-Kind-Kurantrag stellst kann du theoretisch direkt im anschluß einen Antrag für dein Kind stellen. Denn das ist dann eine Kinderkur o. Reha die unabhängig von der Mutter-Kind-Kur ist.
Verfasst: 03 Jul 2009, 19:40
von meerchen
Hallo Steffi,
genau so hatte ich mir das mal überlegt. Jetzt geh ich zur Kur , und in ein oder 2 Jahren dann der Kleine.
Leider geht es nicht, denn die Kasse sagt, wenn der Kleine nicht behandlungsdedürftig ist, ist es keine Mutter-Kind-Kur sondern eine Rehabilitation und es geht über den Rentenversicherungsträger (weil ich teilzeit arbeite). Das Formular dafür sieht furchtbar aus. Eine ganze Seite über meinen Arbeitsplatz. Dabei hatte ich beim Telefonat mit der Kasse gesagt, dass mein Arbeitsplatz nicht das Problem ist, sondern die Krankheiten und Sorgen ums Kind.
Also werde ich jetzt wohl die Kur für uns beide beantragen...
Viele Grüße
Marina
Verfasst: 03 Jul 2009, 19:58
von Laetitia
da hat Dir die Kk aber einen ganz schönen Bären aufgebunden....
Bei einer Mutter-kind-kur steht immer die Mutter im Mittelpunkt. Es geht darum ihre sog. Mütterspezifsichen Belastungen zu therapieren bzw ihr eben Hilfe zur Selbsthilfe zu geben damit klar zu kommen. Kinder können in einer Mutter-kind- kur zwar auch mitbehandelt werden wenn es denn nötig ist - müssen es aber nicht zwingend. Sie können auch als reine Begleitkinder mit , denen es eben aus sozialen Gründen nicht zugemutet werden kann so lange von der Mutter getrennt zu sein....
Bei einer Reha kann man Kinder meist gar nicht mitnehmen..
Übrigens kann jeder - egal ob er arbeitet oder nicht - eine Mutter-Kind-kur benatragen wenn er besondere Müterspezifische Belastungen hat...
Beispiel : ich bin chronisch mehrfach krank, arbeite in Vollzeit und habe zweimal ohne solche dämlichen und eindeutig falschen Verweise an die RV eine Mutter.- kind-kur bekommen....
Ich würde Dir raten , einfach mal den Teamleiter oder Vorgesetzten Deiner SB bei der KK am Telefon zu verlangen und dann dem zu sagen, daß Du jetzt endlich einen Antrag auf eine Mutter.Kind.Kur zugeschickt bekommen möchtest , sonst informierst Du das Bundesversicherungsamt, daß sie an die RV abschieben wollen , obwohl Du eindeutig eine Mutter-Kind-kur beantragen willst..
Es gibt Mutter-Kind-Kuren nur und ausschließlich über die KK ! Niemals über die RV....
Du darfst natürlich beim Antrag dnan nicht so sehr deine Erkrankung( en) in den Vordergrund stellen, sondern musst eben eher auf deine belastungen hinwiesen....
Verfasst: 03 Jul 2009, 20:16
von meerchen
Laetita,
danke für deinen Hinweis. Den Mutter-Kind Antrag habe ich auch vorliegen (in doppelter Ausfertigung, einen für mich, einen fürs Kind).
Diesen soll ich aber nur verwenden, wenn das Kind auch behandelungsbedürftig ist (sagt die Kasse). Ich hatte mir besser beide Varianten zuschicken lassen.
Ich vermute, dass die Kasse möchte, dass der Kleine auch behandelungsbedürftig ist, da er bei einer anderen Kasse versichert ist (über meinen Mann), und die Kosten damit sich wohl auf zwei Kassen verteilen.
Ich sehe halt eine größere Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn ich jetzt nur meinen Antrag auf Mutter-Kind Kur zurücksende.
Die Sache ist die, dass der Kleine Probleme im Kindi hatte (wir haben gerade eine Integrationshilfe); Neurodermitis hat er schon von Anfang an (ist allerdings beschwerdefrei, da ich ihn mit einer sehr aufwendigen, strikten Diät ernähre). Seit Ostern hat er jetzt auch allergisches Asthma.
Wir hatten bisher noch keinen Punkt, wo mal alles "normal" lief.
Das ganze hat mich jetzt so mitgenommen, das ich einfach mal raus muß, und ich deshalb kurbedürftig bin.
Und die Kasse geht jetzt davon aus, dass er dann ja auch behandlungsbedürftig ist. Dabei ist er hier ja ganz gut betreut: Integrationskraft im Kindi, Ergotherapie, Ärzte, mit denen wir sehr zufrieden sind. Weshalb er meiner Meinung nach keine Kur braucht, sondern ich.
Gruß Marina
Verfasst: 03 Jul 2009, 20:23
von Laetitia
Und genau so musst Du das aufziehen! Du musst darauf hinweisen, daß eben Diu Druch die vielen Termine mit Sohn , Deine Arbeit, den haushalt , die Therapien mit Sohn etc halt so belastet bist , daß Du kurbedürftig bist...Dem Kurzen ist eine Trennung von Dir nicht zuzumuten - und deshalb muss er als Begleitkind mit....
Versuchs----- Deine KK muss natürlich die begleitkinder zahlen..
Wenn Du jetzt den Antrag für die RV zurückschickst, dann besteht die Gefahr ,daß Du eine Reha bekommst zu derDu Sohn nicht mitnehmen kanst ! das wäre doch sicher kontraproduktiv . oder ?
Verfasst: 03 Jul 2009, 20:28
von meerchen
Hallo Laetitia,
ja, oder ich mache es, wie es die Kasse möchte. Einmal diese Geschichte für mich, und daneben denselben Antrag nochmal fürs Kind. Dann sind wir beide gleichzeitig Patienten.
In einem anderen Beitrag von dir habe ich gerade gelesen, dass es nicht so einfach ist, eine Kinder-Reha zu bekommen und das es auch nicht dasselbe ist. Somit ist es dann auch egal, wenn wir jetzt beide Patienten sind. Viel mache ich mir damit für die Zukunft nicht kaputt. Immerhin erhöht es die Chance, das ganze durch zu bekommen.
Vielen Dank
Marina