Seite 1 von 1

Wann kann ich wieder eine Kur beantragen??

Verfasst: 09 Sep 2009, 10:13
von zwergnase11
Hallo miteinander,
ich habe im Frühjahr 2008 eine Mutter-KInd-Kur beantragt.Nach mehrmaligen Ablehnungen wurde sie dann doch bewilligt.Ich war dann im Oktober/November 2008 zur Kur im Miramar in Großenbrode.Die drei Wochen haben mir sehr geholfen.Nun bin ich genauso weit wie vor der Kur und würde am liebsten wieder sofort fahren.
Nun meine Frage wann kann ich wieder eine Kur beantragen??
Gehts schon nach 2 Jahren??

Danke schonmal für euere Hilfe..
LG

also...

Verfasst: 09 Sep 2009, 10:20
von Lindsey
Eine Vorzeitige Kur kann lauf gesetz nur genehmigt werden ,wenn neue Erkrankungen dazugekommen sind, oder die bestehenden sich deutlich verschelchtert haben oder z.b auch eine besonders schlimme psychosoziale Situation besteht ...

Das muss ein Arzt in Form eines sog. Dringlichkeitsattestes bescheinigen...... Soll heißen: der bloße Antrag reicht da meist nicht. Auch Du solltest noch einmal ausführlich darlegen was an Deiner jetzigen Situation so viel schlimmer ist als bei der letzten Kur - und Dein Arzt oder ein Facharzt muss bestätigen , daß diese vorzeitige stationäre Massnahme dringend erforderlich ist....

Wenn Du oben (mittig) die Suche benutzt bekommst Du viiiiiiiiiiiiele Antworten zu diesem Thema.

Alternative: Ist Dein Kind krank - wie wäre es mit einer Reha?

Verfasst: 09 Sep 2009, 10:26
von zwergnase11
also erst mal vielen Dank.
Natürlich hat sich meine Situation recht verschlechtert aber ich mußte ja schon den Kurantrag 2008 dreimal widersprechen weil er abgelehnt wurde.
Nun zu der angesprochenen Reha??
meine große fast 10jahre hat auditive wahrnehmungsstörng und höchstwahrscheinlich adhs,nochim test.und die kleine fast 4 hat chronische bronchitis.
wie und wo stelle ich den antrag zur reha.

link

Verfasst: 09 Sep 2009, 10:32
von Lindsey
Hallo
schau mal hier
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... ation.html

du kannst aber auch eine email schreiben, dann kommt das Infopaket zu dir nach Hause : drv@drv-bund.de
mit ner Broschüre "Kinderheilbehandlungen" herausgegeben von der BfA
(hier ist die Broschüre online zu sehen, http://www.1a-altersvorsorge.de/broschu ... lungen.pdf )

Dann bist Du Begleitperson, aber mir wurde gesagt, das dieses für die Mütter auch sehr erholsam ist. Allerdings hast DU dann keine Bahandlung, es sei denn, du nimmst ein Rezept für Massage etc mit dorthin.

oh. ich hoffe, ich habe es so richtig erzählt, noch gar nicht lange her, da habe ich mich nämlich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt ;)

Verfasst: 09 Sep 2009, 10:38
von immerdabei
... oder vielleicht doch ne Kinderkur über die KK ? ;)

Verfasst: 09 Sep 2009, 12:29
von loulau1329
Warum wurde die Kur denn vor 2 Jahren mehrmals abgelehnt ???

Wenn sich Deine Situation verschlechtert hat, kannst Du das schriftlich ausformulieren und dem Antrag dazulegen.

Auch ein Dringlichkeitsattest vom Arzt ist bei vorzeitigem Antrag wichtig

VIEL GLÜCK!!!

Re: Wann kann ich wieder eine Kur beantragen??

Verfasst: 26 Feb 2025, 02:46
von xulii

Re: Wann kann ich wieder eine Kur beantragen??

Verfasst: 18 Apr 2025, 03:51
von xulii
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинйоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфо
инфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоинфоtuchkasинфоинфо