Reha ?????

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
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ditze04
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Reha ?????

Beitrag von ditze04 » 17 Feb 2010, 10:34

Ich weiß das die Frage sicher schon hier besprochen / oder eher beschrieben worden ist.
Leider konnte ich auf die schnelle, und wenn ich was wissen möchte muß es immer schnell gehen, nichts finden.
Also meine Frage ist diese:

Was versteht man unter Pflichtversicherung.

Ich habe gelesen, dass wenn man eine Reha beantragt, diese von der RV finanziert wird wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtversichert war.
Ich habe nur auf 400 Euro Basis gearbeitet, ist man da Pflichtversichert oder nicht?

Und noch eine Frage bezüglich der Information:
Reha ist angesagt wenn die Arbeitskraft langfristig erhalten werden soll.

Ich arbeite zurzeit ja garnicht, käme dann eine Reha überhaupt in Frage???

Danke für eure Antworten.
LG
ditze04

schoko

Beitrag von schoko » 17 Feb 2010, 10:36

Ich war zur Reha über die Krankenkasse, arbeite auch nur auf 400 Euro Basis.

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Ulnau71
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Beitrag von Ulnau71 » 17 Feb 2010, 10:55

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind folgende Personengruppen pflichtversichert:

Angestellte

Arbeiter

und Auszubildende
Für Selbständige gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind arbeitnehmerähnliche Selbständige ebenso versicherungspflichtig.
Nicht versicherungspflichtig sind beispielweise folgende Personengruppen:

Beamte

geringfügig Beschäftigte

Schüler

und Bezieher von Altersvollrenten

Hat man zum Beispiel in den 2 Jahren vor dem Beantragen der Reha rentenversicherungspflichtig gearbeitet und mindestens für 6 Monate Beiträge bezahlt oder insgesamt 60 Monatsbeiträge bezahlt, ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

Das kann die LVA, die Bfa oder die Bundesknappschaft sein. Hat man aber gearbeitet, ohne „Rentenansprüche“ so ist regelmäßig auch die Krankenkasse für die Genehmigung der Reha verantwortlich. Das gilt vor allem bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten, die nicht in die Rentenkasse einzahlen.

Wichtig: Außerdem muss man zumindest vom Hausarzt bescheinigen lassen, dass ein Rehaaufenthalt die Gesundheit wiederherstellt oder zumindest stabilisiert, damit man weiterhin arbeiten kann. Denn aus sicht der Kassen (und Sozialämter) ist es nun mal ein Fakt, dass sich die „Reha“ auch rechnen muss.
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2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
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Juddel
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Beitrag von Juddel » 17 Feb 2010, 13:43

Ja da komme ich auch nicht so genau mit zu recht. Meine Schwester war jetzt 3 mal hintereinander zur Reha über die RV hat aber die letzten Jahre nur 400€ Jobs, wie sitzt das denn dann zusammen?

bzw. wenn ich jetzt eine Reha beantrage, seid 3 Jahren 400€ Job, und davor seid 1991 nicht mehr auf Steuerkarte gearbeitet, wer ist denn dann für mich zuständig??
Weiß das jemand?

Juddel
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2014 Klinik Silberberg
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 17 Feb 2010, 14:31

Auf der HP der Rv steht doch ganz ausführlich wer Anspruch auf eine Reha hat....Man schaue mal Hier

es reicht wenn man eine der Anspruchsvorraussetzungen erfüllt hat...

Soll heißen hat man eben die notwendige zeit versicherungspflichtig gearbeitet dann kann man büer die RV eine Reha machen wenn man aktuelll nicht versicherungspflcihtig arbeitet ( ein 400 Euro Job ist nicht versicherungspflcihtige Arbeit)

Hat man also keinen Anspruch auf eine Reha über die RV dann kann man einen Antrag auf Reha über die KK stellen.... Die muss eine notwendige Reha zahlen wenn über die RV kein Anspruch besteht,..

Es gibt übrigens keine Trennung mehr in LVA und BFA - das ist heute alles die DRV ( deutsche Rentenversicherung)...

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ditze04
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Beitrag von ditze04 » 17 Feb 2010, 14:37

Hallo Laetitia,
auf der Seite war ich ja schon, aber die macht mich ganz durcheinander.

Z.B. dieser Text:

Wartezeit
Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten.


Da steig ich überhaupt nicht durch.

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ditze04
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Beitrag von ditze04 » 17 Feb 2010, 14:42

Also passt mal auf.
Ich 46 Jahre alt, ab 15 Jahre Vollzeit gearbeitet und zwar bis ich 31 Jahre alt war. Dann Kindererziehung und immer wieder 400 Euro Jobs. Die letzten 6 Jahre durchgearbeitet in einem 400 Euro Job und zwar bis November 2009, seitdem nicht mehr gearbeitet. Bin bei meinem Mann Familienversichert (bin ich da nicht eigentlich auch Pflichtversichert?) und möchte nun evtl. eine Reha beantragen.
Wer ist nun zuständig???????

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 17 Feb 2010, 14:47

Ich habe doch einen eindeutigen Link gesetzt - schau da mal nach....

Der textauszug den Du im ersten Posting zitierst dreht sich um Wartezeiten für die RENTE... Ich glaube nciht das du die schon beantragen willst......

Bie Reha gilt was anderes....

warum liest Du nicth was in meinem LInk steht ? Ist ganz eindeutig...

Wenn Du bei deinem Mann familienversichert bist , dann bist Du das doch nur in der Krankenversicherung.... Nicht jedoch in der rentenvesicherung. Da bist Du nur versichert wenn Du auch Beiträge zahlst und das tust Du weder bei einem 400 Euro Job noch beim Nicht- Arbeiten..... Aber das hast Du ja mal - als Du Vollzeit gearbeitet hast... Lies einfach meinen Link. das ist so einfach zu verstehen..

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ditze04
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Beitrag von ditze04 » 17 Feb 2010, 14:58

@Laetitia: Ich habe den Link gelesen, schon bevor du ihn hier eingestellt hast und...................ich habe ihn nicht verstanden.
Außerdem habe ich das, das ich oben eingestellt habe sehr wohl von diesem Link und zwar wenn man die Vorraussetzungen liest und dabei den Link mit der Erklärung für die "Wartezeit" anklickt.

[denkwonder]Manchmal bin ich halt doch blond, wenn auch nur gefärbt.[/denkwonder]

emilia
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Beitrag von emilia » 17 Feb 2010, 15:05

also ich denke mal das du die wartezeit erfüllst, mit vollzeittätigkeit, kindererziehung usw und die DRV zuständig ist......
wenn du dir nicht sicher bist, dann ruf dort an, ein klick am computer und die sagen dir ja oder nein......

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