Eine Mutter-Kind-Kur steht einer Mutter alle vier Jahre zu, sofern sie medizinisch notwendig ist. Eine vorzeitig Kur wird vor Ablauf dieser Vier-Jahresfrist beantragt.
Ein vorzeitiger Antrag wird vor Ablauf der regulären 4 Jahre zwischen 2 MuKiKuren gestellt. Z.B. war ich 2008 zur Kur, und habe dieses Jahr erneut einen Antrag gestellt.