Dringlichkeitsattest ????
Verfasst: 25 Feb 2010, 16:10
Hallo,
ich lese hier immer mal wieder von Dringlichkeitsattesten.
Ist das Stelle im Antrag wo der Arzt begründen muß, warum eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren notwendig ist oder ist das etwas anderes?
Wenn ja, was dann?
Ich frage deshalb, weil meine Anträge zur Zeit bei den Ärzten zum Ausfüllen liegen.
Viele Grüße
Miriam
ich lese hier immer mal wieder von Dringlichkeitsattesten.
Ist das Stelle im Antrag wo der Arzt begründen muß, warum eine Kur vor Ablauf von 4 Jahren notwendig ist oder ist das etwas anderes?
Wenn ja, was dann?
Ich frage deshalb, weil meine Anträge zur Zeit bei den Ärzten zum Ausfüllen liegen.
Viele Grüße
Miriam