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Krankenkassenwechsel

Verfasst: 26 Feb 2010, 16:35
von Joshimaus
Hallo,

Ich habe meinen vorzeitigen Kurantrag letzte Woche abgegeben. Heute bekomme ich ein Info schreiben der Krankenkasse das ich 13 Euro mehr zahlen muss, statt wie es sein sollte 8 Euro. Eigentlich der <ideale Zeitpunkt die KK zu wechseln, da sie mittlerweile die höchsten bEITrräge haben. Aber was ist dann mit einer Kur ? Ich kann ja schlecht wechseln und sofort eine beantragen, oder geht das ? Oder jetzt erstmal abwarten was die Kasse schreibt zum Antrag ?

Lg Silke

Verfasst: 26 Feb 2010, 16:45
von sandruzza
hallo,

habe um ehrlich zu sein diesbezüglich keine ahnung.
mich würde aber mal interessieren welche kk du bist.
ab wann wollen die denn das geld?
evtl kannst du die möglchkeit der küdigung auch als druckmittel für die bewilliung der kur verwenden.
werde ich notfalls auch machen

Verfasst: 26 Feb 2010, 17:04
von Joshimaus
Hi,

ich bin BKK für Heilberufe. Den Betrag wollen Sie ab dem 6.4 dann aber 39 Euro für Januar bis März und dann ab April 13 Euro pro Monat.

Lg Silke

Verfasst: 26 Feb 2010, 17:04
von Lottilatterly
Erhöhen werden früher oder später sicher alle Kassen, gleich 13 Euro ist natürlich ganz schön Hammer...
Ich würde auch entweder den Wechsel als Druckmittel für die Bewilligung ausnutzen, oder bei der Kasse, in die Du gerne wechseln würdest, dies gleich im Vorfeld ansprechen und offen sagen (vielleicht auch die Kur zur Bedingung für den Wechsel machen....

Auf alle Fälle viel viel Glück und Daumendrück!!!!

Verfasst: 26 Feb 2010, 17:04
von Joshimaus
BKK für Heilberufe meinte ich.

Verfasst: 26 Feb 2010, 17:43
von Laetitia
Naja - ob ein Wechsel der Kk als Druckmittel für die Kur taugt wage ich zu bezweifeln..

Soweit ich weiß hat man bei Erhebung des Sonderbeitrages ein Sonderkündigungsrecht..... Es gibt KKs die diesen beitrag zumindest diedes jahr sicher nicht erheben werden... Meine ZB.

Verfasst: 26 Feb 2010, 18:17
von sandruzza
naja ich würde es jedenfalls versuchen als druckmittel einzusetzen oder die andere variante ne neue kk zu finden und als anreiz der mitgliedschaft ne kur zu bekommen. keine ahnung ob das so geht aber versuchen würde ich es jedenfalls.
klasse das die das geld nun auch noch rückwirkend wollen. ist ja zusammen nicht gerade wenig...

Verfasst: 26 Feb 2010, 18:25
von Laetitia
Kein SB der welt darf für ein neues Mitglied eine Kur zusagen.... Das würde nämlich eine unlauteren Wettbewerb bedeuten und eine Ungleichbehandlung der Mitglieder ....

Egal was die einem so zb am Telefon erzählen - wenn man eine Kur haben will gibt es das gemau gleicht Verfahren für neue und alte Mitglieder ...

Eine Kur ist nun mal kein Werbegeschenk ;)

Ab April ist doch nicht rückwirkend..... Das ist noch gut einen Monat hin...

Verfasst: 26 Feb 2010, 18:48
von sandruzza
ja april ist nicht rückwirkend.
aber da steht doch 39 euro für jan bis märz
verstehe ich da was falsch?

Verfasst: 26 Feb 2010, 18:58
von Laetitia
Stimmt , hatte ich überlesen.... Und es ist wohl auch rechtens, da die Beiträge eben vom BVA genehmigt werden müssen....

Kündigt man nach dem Sonderkündigungsrecht nach Bekanntgabe der Zusatzbeiträge dann muss man auch die Rückwirkenden nicht zahlen...

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