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Wird mein Lohn trotz Kur bezahlt?

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:24
von C.Schlott
Auch wenn ich nur auf 400 Euro Basis arbeite?
Oder nicht, oder muss ich Urlaub einreichen????HILFE )x

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:29
von abc-mutter
Urlaub? - Weiß ich nicht...
Aber bei 400 € wirst du doch nach geleisteten Stunden bezahlt, das könnte schwierig für dich werden.

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:32
von C.Schlott
Deswegen grübel ich ja schon....sonst fällt mir im Mai nur eins ein SPAREN!!![denktrues]weniger süßes, kein kaffee,grummel[/denktrues]

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:34
von abc-mutter
Wie ist das denn, wenn du Urlaub machst? - Oder krank bist?

Ich hab mal gehört, dass eine Art Lohnfortszahlung auch für 400€-Kräfte eingeführt werden sollte - hab das aber nicht weiter verfolgt, weil ich dann eine Halbtagsstelle hatte.

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:35
von Mami02+04
ICh meine das es vor kurzem dazu hier schon ein Tread gab.
Und ich meine gelesen zu haben das der Lohn weiter gezahlt wird.

ICh arbeite auch auf 400 EUR Basis und habe Urlaub und werde auch bei Krankheit bezahlt.

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:45
von C.Schlott
das heißt ich werde/bin in dieser Zeit krankgeschrieben? Wer macht das der <Arzt oder die Kur?

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:51
von Mami02+04
Also krankgeschrieben wirs du definitv nicht. Warum auch?
Wie ist es denn bei Dir wenn DU krank bis? Musst du die Std. nachholen?

Verfasst: 28 Feb 2010, 20:53
von C.Schlott
Also wenn ich krank bin, zum Arzt gehen und mir eine krankmeldung hole, wird mein Lohn ganz normal bezahlt für die Zeit wo ich normalerweise arbeiten würde.

Verfasst: 28 Feb 2010, 21:39
von Barbara77
Wenn Du im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich stehen hast, das im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung gewährt wird, dann mußt Du keinen Urlaub nehmen, sondern nur das Bestätigungsschreiben der KK mit dem genauen Termin vorlegen und das wars!

Verfasst: 01 Mär 2010, 12:21
von Lottilatterly
Ich denke auch, dass es genau wie bei Krankheit Lohnfortzahlung geben muss. Bekomme ich ja auch! Man ist natürlich nicht krankgeschrieben, aber die Aufenthaltsbescheinigung der Kurklinik bzw. der KK hat dieselbe Wirkung auf die Leistungen des Arbeitgebers.
Das wäre ja sonst auch voll doof...