ab wann darf ich wieder fahren ?
Verfasst: 07 Mär 2010, 12:20
von jacifelix
Hallo , ich war vom 28.06.2007 - 19.07.2007 zur Mutter Kind Kur , nun möchte ich gerne im nächsten Jahr wieder fahren , stimmt es das ich erst ab dem 20.07. 2011 fahren darf weil alles vorher als vorzeitige Kur gilt ?
LG Jaci
Verfasst: 07 Mär 2010, 12:27
von katja77
Die Frist ist soweit ich weiß 4 Jahre. Dabei zählt das Datum der Antrag Stellung/Genehmigung nicht des Kur Antritts.
Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Schrieb mal Laetitia an die weiß das mit Sicherheit, falls sie sich hier nicht zu Wort meldet
Liebe Grüße
Katja
Sperrzeit
Verfasst: 07 Mär 2010, 14:10
von Mondblume
ist normalerweise 4 Jahre wurde mir gesagt. In meinem ärztlichen Attest gab es aber auch einen Punkt wo der Arzt angeben kann ob eine Kur vor der 4- Jahres Frist notwendig ist.
Hoffe konnte helfen.
Verfasst: 07 Mär 2010, 18:44
von Laetitia
Nööö - Du darfst nicht ab dem 20.07.2011 fahren sondern ganz genau erst ab dem Datum des Beginns der letzten Kurmassnahme wieder einen Antrag stellen...ohne das der als Vorzeitig gilt...
Wäre also hier der 28.06.2011---
Es gilt das Datum des Kurantritt für den Beginn der 4 Jahresfrist..
Verfasst: 08 Mär 2010, 08:40
von ditze04
@laetitia: Ist ja eigentlich auch irgendwie Beschiss, denn wenn man alle 4 Jahre eine Kur beantragen und/oder alle 4 Jahre zur Kur fahren darf, dann geht das mit dieser Regelung schon mal garnicht. Dann sind es immer 4 Jahre und ein paar Monate.
[denk]Obwohl ich das Thema jetzt nicht mit dir durchdiskutieren möchte.[/denk][denkfuck]Denn ändern können wir daran ja nun nichts.[/denkfuck]
LG
ditze04
Verfasst: 08 Mär 2010, 08:54
von muschelsammlerin
Ich habe bei meinen beiden "Folgekuren" jedes Mal nach der 4-Jahresfrist der Antragstellung und nicht des Kurantritts neu angesucht.
Ich habe einen Wunschzeitraum, in dem ich gerne fahren würde, genannt, der bei der zweiten Kur nach dem 4-Jahresablauf seit der 1. Kur lag (1. Kur:Sept./Okt.2000, 2.Kur Okt./Nov.2004) und bei der 3. Kur 4 Monate früher war (Juni/Juli2008 in den Sommerferien, wegen weiterführender Schule) - es gab nie auch nur ein Problem mit der Bewilligung.
Auch keine Anmerkungen, dass ich zu früh um eine Kur angesucht hätte.