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Gültigkeit der Bewilligung
Verfasst: 26 Mär 2010, 20:35
von Manu1972
Hallo,
wenn so ein Mu-Ki-Kurantrag genehmigt wurde, ist dies dann zeitlich begrenzt? Damit meine ich nicht die Dauer der Kur, sondern bis wann die Kur angetreten wurde.
Kann ich mir den Zeitpunkt dann selbst aussuchen (vorausgesetzt die Klinik hat dann Platz)? Ich würde die Kur gerne so legen, dass an meinem Arbeitsplatz alles glatt geht, wenn ich weg bin.
Freue mich über eure Antworten. Danke.
LG
Manu
Verfasst: 27 Mär 2010, 22:44
von kikiblumenwiese
Hallo,
ich habe in meiner Genehmigung von der TK stehen, dass ich die Kur bis zum 18. Juli angetreten haben muss. Habe hier aber auch schon gelesen, dass man das verschieben kann. Ist wohl Verhandlungssache mit der Krankenkasse. Drücke die Daumen für die Genemigung.
Verfasst: 27 Mär 2010, 22:58
von Christina_JM
Hallo,
meine Bewilligung (die ich gestern bekommen habe) ist drei Monate gültig. (Barmer GEK), allerdings wusste der Sachbearbeiter beim Erstellen schon, dass ich bereits einen Platz für eine Kur, die in 5 Wochen beginnt, habe. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.
Christina
Verfasst: 28 Mär 2010, 10:30
von Barbara77
In meiner letzten Bewilligung 2008 stand drin das ich die Kur innerhalb von 6 Monaten antreten muß (GEK)
Verfasst: 28 Mär 2010, 14:24
von emiliaelias
Hallo,
wie du an den vorhergehenden Antworten schon siehst, ist das tatsächlich unterschiedlich, wie lange die Genehmigung gilt. Zwischen 3, 4 und 6 Monaten liegt der Zeitraum bei den meisten Kassen, ich glaube auch schon gelesen zu haben, dass es auch 9 Monate gibt. Oft lassen die Kassen auch mit sich reden, wenn man den Zeitraum nicht genau einhalten kann.
Hast du dir schon eine Kurklinik ausgesucht? Dann frag doch dort mal nach, wie es mit freien Plätzen aussieht und gleiche das mit deinen Wünschen ab.
Ein Anruf bei deiner Krankenkasse müsste genügen, um zu erfahren, wie lange eine Bewilligung gültig ist.
Viel Glück,
Gerlinde
Verfasst: 28 Mär 2010, 17:18
von Manu1972
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Eigentlich dachte ich ich könnte noch vor den Ferien weg, aber das gestaltet sich schwierig. D. h. ich werde direkt Anfang September fahren (müssen), wenn die Kur genehmigt wird und ich das mit dem Zeitpunkt so hinbekomme.
LG
Manu
Verfasst: 28 Mär 2010, 17:48
von mamasa78
Hallo ,
bei der Ikk mußt du innerhalb von 6 Monaten fahren.
Gruß
Verfasst: 02 Apr 2010, 18:27
von Carola76
Hi,
bei der Techniker muss die Kur innerhalb von 4 Monaten nach Bewilligung angetreten werden.
Lt. tel. Auskunft lässt die TK aber auch mit sich reden, +- 2 Wochen ist wohl kein Problem....
VG, Carola
Verfasst: 02 Apr 2010, 20:17
von nilix74
Ich müsste innerhalb von 4 Monaten meine Kur antreten (Knappschaft). Es gibt aber erst freie Plätze nach 5 Monaten. Ich hoffe, dass das kein Problem wird.
Das wird sich bei mir nächste Woche zeigen.
LG
Claudia
Re: Gültigkeit der Bewilligung
Verfasst: 26 Feb 2025, 14:42
von xulii