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Lohnfortzahlung in der Kur bei 400,eur Job?
Verfasst: 27 Mär 2010, 09:42
von mamasa78
Hallo
ich weiß nicht ob ich das hier hinschreiben kann, ich mach es jetzt einfach mal.
Weiß jemand von euch wie das ist wenn man auf 400,- Eur angemeldet ist und man fährt zur Kur, bekommt man da Lohnfortzahlung?
Also normal ist das bei uns so, wenn ich nicht da bin bekomm ich kein Geld, egal ob Krank oder frei.
Aber bis jetzt haben wir dann die Stunden so geplant das ich meine 400 Eur im Monat hatte.
Wenn ich zur Kur fahren würde, würden mir ja 300,- Lohn fehlen.
Vielleicht weiß das ja jemand von euch!
Gruß Mamasa78
Verfasst: 27 Mär 2010, 09:44
von Laetitia
Wenn Du einen Vertrag hast wo Du stundenweise bezahlt wirst dann wird es keine Lohnfortzahlung geben......
Wenn Du einen hast der pauschal ist dann muss der AG eigentlich bei Krankheit und bei Kur auch ne Lohnfortzahlung leisten.....
Verfasst: 27 Mär 2010, 09:49
von hirtenknatzel
Grundsätzlich hast du als Minijobber die selben Rechte aber auch Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn es allerdings bei euch üblich ist das nur die geleisteten Stunden bezahlt werden, wirst du wohl keine Lohnfortzahlung erhalten.
Ein Recht hast du allerdings darauf, genauso als wenn du anders krank wärst und könntest nicht zur Arbeit gehen. Wie gesagt die selben Rechte und Pflichten als wenn du für 1500 Euro arbeiten gingest.
Verfasst: 27 Mär 2010, 10:13
von Barbara77
Es kommt auf die Formulierung in Deinem Vertrag an. Wenn dort Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit ausdrücklich ausgeschlossen sind, dann hast Du keine Chance was zu bekommen!
Verfasst: 27 Mär 2010, 10:27
von Sonnenflora
Bei mir war es letztes Jahr so, dass mein Arbeitgeber sich das Geld wiederholen konnte. Fragt mich aber bitte nicht, wie das genau gelaufen ist. Darum hat sich unsere externe Lohnbuchhaltung gekümmert:
Minijobber, die infolge Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und zwar für längstens 42 Tage. Deswegen sieht der Gesetzgeber für kleine bis mittlere Betriebe eine Erstattung von Aufwendungen vor, die dem Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung entstehen.
[red]Für die Lohnfortzahlungsversicherung ist für alle Minijobs die Bundesknappschaft zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist. [/red]
Verfasst: 27 Mär 2010, 16:21
von mamasa78
@ Sonnenflora
genauso hab ich das im Internet auch gelesen.
Glaube die Chefs können sich ein Teil des Geldes bei der Krankenkasse zurückholen.
Da wir keinen schriftlichen Vertrag haben, werde ich wohl mal bei der KK und bei meiner Chefin nachfragen müssen.
Bis jetzt war es halt immer so, das ich auf jeden Fall auf meine Stunden gekommen bin, war halt noch nie so lang Krank, oder weg.
Re: Lohnfortzahlung in der Kur bei 400,eur Job?
Verfasst: 26 Feb 2025, 14:45
von xulii
Re: Lohnfortzahlung in der Kur bei 400,eur Job?
Verfasst: 18 Apr 2025, 15:54
von xulii