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Kann die Schule noch ablehnen?
Verfasst: 29 Apr 2010, 11:17
von laternchen68
Hallo,
ich war eben in der Schule meiner zwei Kinder, die mitfahren, und habe die Formulare abgegeben, die die Lehrerin noch ausfüllen muss, was sie in diesen 3 Wochen durchnehmen würden.
Jetzt hat mir die Sekretärin gesagt, dass es die Schule erst genehmigen muss, ob die zwei überhaupt mitfahren dürfen :kopfanwand: können die wirklich noch nein sagen????
Ich soll morgen nochmal mit dem Originalschreiben der Kk vorbeikommen....
Bin doch etwas beunruhigt... sind doch nur noch 29 Tage!!!!
Verfasst: 29 Apr 2010, 11:31
von ELCHfuzzi
Bei uns war es in beiden Kuren kein Problem, weder in der Grundschule noch in der Realschule.
Ich hab eine Kopie der Bewilligung der Schulsekretärin vorgelegt und das hat vollkommen ausgereicht, weil es ja kein "Freizeitvergnügen" ist sondern eine medizinisch notwendige Maßnahme.
Verfasst: 29 Apr 2010, 11:31
von cathy_marie
keine Panik das sagen die gerne. Können es aber nicht ablehnen.
Ist ja eine Ärztliche Verordnung
Verfasst: 29 Apr 2010, 12:12
von Schneehexe
Nee, wär mir auch neu. Du reichst ja keinen Urlaub ein #D
Verfasst: 29 Apr 2010, 13:58
von Laetitia
Nee ablehnen kann die Schule natürlich nciht... Aber Du musst es schon schriftlich formlos beantragen mit grund und Kurgenehmigung in Kopie...
Bist Du davon ausgegangen das Du einfach so ohne der schule einen Beweis für die Kur zugänglich zu machen und ohne es zu beantragen die Kinder aus der Schule lassen kannst für drei Wochen ? Wir haben schulpflicht und man muss schon nachweisen warum die Kinder befreit werden sollen..
Verfasst: 29 Apr 2010, 14:13
von bummi123
Ich habe das Bestätigungsschreiben als Kopie im Gymnasium abgegeben. (Klasse 7)
Sobald die anderen Unterlagen da sind können die Lehrer den Schulstoff eintragen.
Da mein Sohn auch behandelt wird, (steht ja auch drauf) habe ich keinen Antrag gestellt.
Verfasst: 29 Apr 2010, 14:21
von Laetitia
Bei uns war ein Antrag auch frü Patientenkinder notwendig... Laut schulgesetz ( Ländersache ) ist das hier so vorgeschrieben.. Der ist aber formlos zu stellen und besteht daher im wesentlichen aus einem einzigen satz...
RE:
Verfasst: 29 Apr 2010, 16:35
von laternchen68
Original geschrieben von Laetitia
Nee ablehnen kann die Schule natürlich nciht... Aber Du musst es schon schriftlich formlos beantragen mit grund und Kurgenehmigung in Kopie...
Bist Du davon ausgegangen das Du einfach so ohne der schule einen Beweis für die Kur zugänglich zu machen und ohne es zu beantragen die Kinder aus der Schule lassen kannst für drei Wochen ? Wir haben schulpflicht und man muss schon nachweisen warum die Kinder befreit werden sollen..
Nein, natürlich nicht, daher war ich in der Schule und habe die Kopie, der Bewilligung abgeben wollen. Aber die Dame war nicht begeistert und sagte, dass sie das halt genehmigen müssten. Somit war für mich die Frage, ob sie auch ablehnen könnten!
Das man die Kinder nicht einfach aus der Schule lassen kann, war und ist mir definitiv klar und steht völlig ausser Frage!!!!!!
Verfasst: 29 Apr 2010, 16:47
von Laetitia
Ja - genauso ist es hier eben auch geregelt... Diese genehmigung ist eine reine Formsache... Aber in manchen Dingen sind eben best . Formen und Abläufe zu wahren damit alles seine Richtigkeit hat..... :schmeisswech:
Ist halt so...
Verfasst: 08 Mai 2010, 09:54
von bibianca
Nein keine Sorge kann sie nicht. Mein Arzt hat es mit einem Krankenhausaufenthalt verglichen. Da kann die Schule ja auch nicht sagen nee, also das Kind darf nicht ins KH. Klar die Schule muss Bescheid wissen und was schriftliches haben, schließlich gilt die Schulpflicht. Bei meinen Beiden (sind grad zur Kur. Die 2 sind 3. und 5. Klasse) hat es gereicht das ich den "Rektoren" den Bescheid der Klinik über den Zeitraum kopiert und gegeben habe.