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Erstattung der Fahrkosten
Verfasst: 07 Jun 2010, 11:23
von anemke
Hallo,
kann mir jemand sagen wie hoch die Erstattung der Fahrtkosten beträgt.
Wir wollen mit dem Auto fahren und die Einrichtung ist über 800 Km entfernt. Denke aber das es trotzdem günstiger ist als die Bahn, wir sind 3 Personen. Und man ist dann vor Ort flexibeler.
schöne Grüße
Verfasst: 07 Jun 2010, 11:27
von irmi66
Hallo
ich war vor 4 Jahren zur Kur, da durfte ich vom Niedersachsen
zum Schwarzwald reisen.
Bin mit der Bahn gefahren und habe die gesamten? Kosten erstattet
bekommen. Ist schon ein wenig länger her, daher bin ich mir nicht ganz
sicher.
Andere Mütter, die mit dem Auto angereist sind, haben eine
Kilometerpauschale bekommen.
LG
Irmgard
Verfasst: 07 Jun 2010, 15:28
von MaFloJo
Meine Kasse (TK) bezahlt die Kosten der Zugfahrt, 2. Klasse oder eine Kilometerpauschale von 0,13 cent/km. Ob für hin und zurück weiß ich nicht, man muß aber beides angeben also gehe ich mal davon aus.
Verfasst: 07 Jun 2010, 17:01
von anemke
Danke .....
Verfasst: 08 Jun 2010, 11:27
von Sternenfaenger
Ich habe, wenn ich mich richtig erinnere, eine Kilometerpauschale von 22 Cent bekommen.
Verfasst: 08 Jun 2010, 12:42
von mokuska
Wir fahren Morgen, wir haben von der Krankenkasse die Genehmigung bekommen, pro gefahrenen Kilometer 20 Cent abrechnen zu können.
Mein Lebensgefährte bringt uns hin.
Verfasst: 08 Jun 2010, 13:51
von Laetitia
Ganz genau ist es so.: Die kK macht eine Vergleichsrechnung zwischen einem Günstigen Zugticket und der gesetzlich vorgeschriebenen Kilometerpauschale von 40 Cent pro Entfernungskilomter zwischen Wohnung und Kurhaus.... Das sind also 20 Cent für den Kilometer - da allerdings gelten eben nicht die gefahrenen Kilometer per se - sondern es wird immer die Kürzeste Strecke berechnet... ( die ist meist Land- und Bundesstraße und man ist ewig unterwegs..)
Das was günstiger ist zhalt die Kk.... das ist meist die Bahn - bei größeren Kinder kann aber auch mla das Auto günstiger sein..
Und davon muss man dann noch den Eigenanteil abziehen - der beträgt 10% der Fahrtkosten --- mindestens aber 5 und höchstens 10 Euro.
Verfasst: 08 Jun 2010, 21:39
von Sternenfaenger
Bei meiner KK war es definitiv so, dass sie keine Vergleichsrechnung aufgestellt hat und auch die Kilometer als Grundlage der Berechnung angenommen hat, die ich tatsächlich gefahren bin! Eine Bahnfahrt wäre auch eigentlich billiger gewesen...
Aber das sieht wahrscheinlich jede KK bzw. SB anders!
Verfasst: 09 Jun 2010, 02:58
von Laetitia
Von der Vergleichsrechnung bekommst Du nichts mit - das machen die intern . Und eigentlich ist das Vorgehen gesetzlich festgelegt . Müsste also bei allen KK gleich sein....
Es sei denn man hat ne Mutter-Kind-Kur Reha . dann kann es anders sein ....
Verfasst: 09 Jun 2010, 17:42
von bibianca
Hab heute Bescheid wegen meiner Fahrkostenerstattung bekommen. Waren Hin und Zurück 1040km und hab knapp 130,- Euro erstattet bekommen. Hätte sich nicht gerechnet, hätte ich ein Auto was Super braucht. Da ich auf Gas fahre habe ich so viel gar nicht an Spritkosten gehabt. Jedenfalls hat Laetitia recht. Die KK machen eine Vergleichsrechnung. Da wird auch berücksichtigt wieviel eine Bahnfahrkarte gekostet hätte und ich meine man bekommt max. bis zu den Kosten der Fahrkarte erstattet.