Wer entscheidet - die Kasse oder der MDK
Verfasst: 18 Jun 2010, 09:54
von gaby28
Wir haben auch unseren Widerspruch abgelehnt bekommen und nun behauptet die Barmer, dass sie keine Möglichkeit haben, bei der Entscheidung mitzubestimmen. Alleine der MDK würde entscheiden, ob die Kur bewilligt wird oder nicht. Stimmt das? Bisher habe ich immer angenommen, dass der MDK die Anträge stichprobenartig mit durchschaut, damit die Kassen nicht immer alles ablehnen, also zum Schutz von uns Versicherten arbeitet. Nun stellt die Kasse es so dahin, als würde der MDK quasi gegen die Versicherten arbeiten.
Verfasst: 18 Jun 2010, 10:51
von esterhasi
Meine Info's sind - der MDK empfiehlt, aber das letzte Wort hat der SB...
Verfasst: 18 Jun 2010, 14:40
von Barbara77
Der MDK ist der medizinische Dienst der Krankenkassen... also nicht zum Schutz der Versicherten da!
Im Grunde soll der MDK in unklaren Situationen, also wenn nicht ein SB schon auf Anhieb erkennen kann "Ja das muss" oder "Nein das muss nicht", ODER eben ein spezieller Fall wie vorzeitige Anträge vorliegt, die Arbeit der KK zu erleichtern und unterstützen. Da die SB oft doch nicht soooo medizinisch versiert sind, und daher in komplizierten Fällen vielleicht nicht selber entscheiden können.
Bei der Barmer-GEK weiß ich sicher, das die SB angehalten sind alle kritischen Fälle, vorzeitige Anträge und "unübliche" Anträge an den MDK weiter zu leiten (vorzeitige Anträge gehen eh automatisch hin), und sich dann an die Empfehlung des MDK zu halten. Was eigentlich logisch ist, denn sonst bräuchte man den ja nicht.
Verfasst: 23 Jun 2010, 14:33
von obsession72
Soweit ich weiß ist es der Medizinische Dienst, der entscheidet, ob man darf und die Krankenkasse entscheidet, welches Kurhaus man bekommt.
Verfasst: 23 Jun 2010, 14:44
von Laetitia
Nöö- der MDk darf nicht entscheiden , denn er ist nicht Kostenträger.
Er darf nur im Auftrag der KK die Notwendigkeit einer Kur begutachten und eine Empfehlung geben. Entscheiden muss immer die Kk.... Aber : die ist wiederum gehalten sich an die Empfehlung des MDK zu halten, da dort die Fachleute mit dem Medizinschen Wissen sitzen ( Sozialmediziner ) und ein SB der KK nun mal keine medizinische Ausbildung hat , sondern wenn man Glück hat halt ein Sozialversicherungsfachangestellter ist...