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Kur nach drei Jahren
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:29
von letoma
Hallo,
ich beabsichtige Anfang nächsten Jahres eine Mutterkindkur bei der DAK zu beantragen.
Mein Kinder sind 8,10 und 13 also zu den Sommerferien dann 8,11, und 14.
Die beiden Kleinen haben ads bzw. adhs und die große Asthma und Neurodermitis. ICh selber auch Heuschnupfen allergisches Asthma.
Wie seht ihr die Chancen nach 3 Jahren erneut eine Kur bewilligt zu bekommen?
LG Heike
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:32
von Kathy1980
Es kommt immer ganz auf die Kasse und das Krankheitsbild an.
Meine Kur wurde auch genehmigt und es werden im März 2011 vier Jahre!
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:37
von chrissykoeln
gut, wenn du eine Kinderkur wählst, bei Mutter-Kind-Kur müsstest du bei vorzeitgem Antrag nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen Probleme (Sprich Elternspezifische Belastungen, burnout etc.) erwähnen...
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:40
von oy1970
Hallo,
Ich glaube es muss noch neben den mütterspezifischen Belastungen noch eine neue Krankheit hinzu gekommen sein, bzw. zur Verschlimmerung einer "alten" Krankheit. Dann hast du wohl ganz gute Chancen. Viele bekommen trotzdem erstmal eine Absage. Einfach nicht entmutigen lassen und in den Widerspruch gehen.
Viel Erfolg
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:41
von letoma
Hi,
das ging ja schnell mit den Antworten.
Das psychische wird ja immer mit reingeschrieben und bei zwei ads- Kinder nachvollziehbar sein.
LG Heike
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:44
von letoma
Also ich habe bei beiden Kuren die Erfahrung gemacht das die DAK erst einmal ablehnt.
Wahrscheinlich in der Hoffnung das keine Wiederspruch eingelegt wird.
Verfasst: 03 Aug 2010, 12:48
von chrissykoeln
ja, <-----hier selber Mutter von ADS und Aspergerkind

, allerdings solltest du diese nicht nur mit reinschreiben lassen, sondern vielleicht auch nochmal klar in einer Selbstauskunft darlegen. Gründe für eine vorzeitige Kur sollten immer nachvollziehbar sein, nicht zuletzt für den MDK, wo die vorzeitigen Kuranträge meist landen...ansonsten ist auch ein Grund, wenn sich bereits bestehende Krankheiten verschlimmert haben. Hast du z.b. Pflegestufe diesbezüglich? Sollte unbedingt mit in den Antrag...
Verfasst: 03 Aug 2010, 13:00
von Maryam
Ich habe eine vorzeitige Kur bei der TK nach 3 Jahren genehmigt bekommen. Allerdings habe ich nach meiner letzten Kur auch eine neue Krankheit durchlebt (Depression) und um zu verhindern, daß sie erneut ausbricht, wurde die Kur bewilligt. Ich habe auch ein Facharztattest vom Neurologen dazugetan, der die vorzeitige Kur unbedingt empfohlen hat. Absolut wichtig finde ich einen Selbstauskunftsbogen. Selbst diese vorzeitige Kur ist schon am Schreibtisch bewilligt worden, weil die Facharztatteste und mein Selbstauskunftsbogen soviel hergegeben haben, daß man da kaum ablehnen konnte.

Hallo Heike
Verfasst: 03 Aug 2010, 13:27
von jutta111
bei mir klappte es heuer nicht. Bin auch Dak Mitglied. Habe im März diesen Jahres nach 3 Jahren beantragt. Aus meinen chron. Rückenschmerzen sind 2 Bandscheibenvorfälle hinzugekommen, habe 350 Überstunden erwähnt sowie die Arbeitslosigkeit meines mannes. Mein Kind hatte ganz frisch Pfeiff. Drüsenfieber und war total am Boden. Dazu wurde mir das sogenannte Dringlichkeitsattest bescheinigt und dann habe ich alles eingereicht. Gebracht hatte es nichts!!
2 Tage später kam telef. die Ablehnung. Da ich unbedingt auch auf die Bayr. Sommerferien angewiesen war und es im März schon arg knapp mit den terminen wurde, habe ich es bei der telef, Ablehnung belassen. Am Telefon wurde mir gesagt, versuchen sie es 2011 noch mal, da sind ihre 4 Jahre rum
Ja und so kämpf ich mich halt durch, aber versuch es trotzdem, wenn Du nicht auf einen gewünschten Termin angewiesen bist.
Gruß Jutta
Verfasst: 04 Aug 2010, 12:36
von chrissykoeln
@jutta: ja, das sind ja auch nur reine körperliche Beschwerden, das alleine dürfte schwer werden, zumal diese ja auch wohl primär durch den Job entstanden sind, oder? Übestunden, BS-Vorfall (wahrscheinlich heben?! - Pflegedienst?), da kommt die KK natürlich sofort und sagt dass ich Sache des Rentenversicherungsträgers, denn dieser zahlt für den Erhalt der Arbeitskraft...