
Ich habe nun ein Attest für unsere Tochter von Ihrer Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in dem sie erklärt was meine Tochter hat und warum eine Begleitung nur als Begleitkind dringend von Nöten ist.
Reicht das oder muß unbedingt der Kinderarzt das Attest als Begleitkind ausfüllen?
Dann müßte ich es nämlich noch zusätzlich besorgen.
Danke schon mal für Eure Antworten. (ich nerve bestimmt schon

LG freddilysie