
Ist die KK bei einem vorzeitigen Antrag an die Entscheidung gebunden, oder sind das seitens des MDK nur Empfehlungen. Vermute ich ja, sonst würde die KK doch keine Anhörung vom Versicherten anfordern, oder ?
Diesmal wird es aber ein anderer MDK sein.Original geschrieben von uazg
meine SB verlässt sich dann doch lieber auf den MDK....meine per Mail gesandte Stellungnahme wurde wieder beim MDK vorgelegt, die werden auch beim 2.Mal sagen, nee, keine Genehmigung.
Mist :heul:
Tja, bei mir eben wohl und ich bin eben auch bei der B K K Gesundheit!Original geschrieben von Laetitia
Beim MDK sitzen halt die Fachleute ( Sozialmediziner ) die einfach ehr die Notwendigkeit einer Vorzeitigen Kur beurteilen können... Die kk und deren SB sind gehalten sich an die Empfehlungen des MDK zu halten..
@ juddel : Bei mir war das keine anderer MDK der die Kur erst abgelehnt hat und dann befürwortet . Es ist eben nciht so,daß es in jedem Fall ein anderer MDK ist der die Unterlagen zur Beurteilung bekommt...