hat von euch schon einmal in einem Jahr eine Kinderreha über den Rentenversicherungsträger und eine Mukkikur über die Krankenkasse gemacht
.Die Barmer wollte mir Heute erzählen wenn ich mit meinem Sohn zur Kinderreha fahre ( ich als Begleitperson) ,dann kann ich keine Mukkikur beantragen weil er ja dann wieder Kurkind wäre und das geht nicht . Ich sagte ihr dann er kann dann ja als Begleitkind mit .Nein sagte sie" bei der Barmer sind die Kinder immer Behandlungskinder"

Lg Silvia