Stellungnahme

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
AlexJil

Stellungnahme

Beitrag von AlexJil » 23 Okt 2010, 12:50

Wie viele wissen habe ich eine vorzeitige Kur nach 3 Jahren beantragt.
Gestern bekam ich auf Anfrage per Email mitgeteilt, daß die Maßnahme nicht befürwortet werden kann.
Heute im Brief steht drin, daß sie eine Stellungnahme verlangt.
Was ist der Unterschied einer Stellungnahme und eines Tagesablaufs bzw. Beschwerdenübersicht..l?
Wie schreibe ich eine Stellungnahme?

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 23 Okt 2010, 13:10

Ich denke mal auf jeden Fall sollte die Begründung rein, warum du vorfristig ne neue mUKI beantragst, neue Beschwerden, neue Krankheiten, ev. Veränderungen in deinem Leben ec..
Aber Laetitia ruf; die kann dir bestimmt am besten helfen
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Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
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Februar 2016 SGW Pelzerhaken

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 23 Okt 2010, 13:40

Alex das ist das was ich meinte, sie haben vor abzulehnen, haben es aber noch nicht getan. d.h. sie geben dir nochmals Gelegenheit deine Stellung zu schreiben. Warum du meinst, warum du eine Kur brauchst. Hatte ich auch immer bei der B K K Gesundheit.
Frage:
Du schreibst immer du beantragst eine Kur nach 3 Jahren, warst aber 2008 zur Kur. Die rechnen doch immer vom ersten Tag der letzten Kur an, sind es dann bei dir nicht nur 2 Jahre?
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

AlexJil

Beitrag von AlexJil » 23 Okt 2010, 15:32

Ich würde im April fahren, dann wären es 3 Jahre.

benita

Beitrag von benita » 23 Okt 2010, 16:32

Hallo Alex,

du beantragst eine vorzeitige Kur , das heißt du mußt auch Begründen warum du nicht erst Maßnahmen vor Ort in Anspruch nehmen kannst . Des weiteren solltest du die hinzugekommen neuen Erkrankungen oder Belastungen beschreiben , die darlegen weshalb du schon vor Ablauf der Frist fahren muß.
Für eine Vorzeitige Kur gelten nun mal andere Bestimmungen. 8-|

Laetitia

RE:

Beitrag von Laetitia » 23 Okt 2010, 17:20

Original geschrieben von AlexJil

Ich würde im April fahren, dann wären es 3 Jahre.
da rechnest Du schon mal falsch! Die kk rechnet ab der letzten Kur bis zur erneuten Beantragung.....und dann sind es eben nur 2 Jahre... Nicht bis man fährt wird gerechnet....

@ all : ich habe ihr schon mehrfach Tipps per IM gegeben und auf die vielen Tips die ich dazu schon im Forum gegeben habe ich auch verwiesen....

Ich wiederhole es nochmal in Stichpunkten:

1. es müssen zwingend neue Erkrankungen körperlicher Art vorliegen oder die bestehenden sich ausnehmend verschlimmert haben ( reine Belastungen reichen in der Regel eben nicht )
2. ausfürhliches Dringlichkeitsattest...
3. ambulantes massnahmen müssen zwingend schon nachgewiesen werden. Stationäre Leistungen werden vorzeitig erst gewährt wenn amubulant nix mehr geht... ( der Grundsatz ambulant vor Stationär gilt hier eben sehr wohl )

Man muss die Ratschläge halt auch beherzigen.. ;)

Und: wenn halt die Vorrausetzungen wirklich nun mal nicht vorliegen ( zb eben keine ausreichend schlimme neue Erkrankung dazugekommen ist oder ambulant nix nachgewiesen werden kann etc etc ) was ich nciht beurteilen kann , dann wird es eben auch mal bei ner Ablehnung bleiben...... Das ist nun mal leider so.

AlexJil

RE: RE:

Beitrag von AlexJil » 23 Okt 2010, 18:38

Original geschrieben von Laetitia

@ all : ich habe ihr schon mehrfach Tipps per IM gegeben und auf die vielen Tips die ich dazu schon im Forum gegeben habe ich auch verwiesen....

Man muss die Ratschläge halt auch beherzigen.. ;)

Und: wenn halt die Vorrausetzungen wirklich nun mal nicht vorliegen ( zb eben keine ausreichend schlimme neue Erkrankung dazugekommen ist oder ambulant nix nachgewiesen werden kann etc etc ) was ich nciht beurteilen kann , dann wird es eben auch mal bei ner Ablehnung bleiben...... Das ist nun mal leider so.
Ratschläge beherzige ich und ich habe nicht gesagt, daß keine Voraussetzungen voliegen...

Du tust gerade so, als wenn ich Deine Ratschläge nicht annehme...oder aus langer Weile zur Kur fahren möchte...

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 23 Okt 2010, 19:27

Nöö - das habe ich nirgends gesagt ! Ich habe nur gesagt , daß ich eben nicht beurteilen kann ob die bei Dir vorliegen - dafür weiß ich zu wenig von dem speziellen Fall.... ( soll nicht heißen das du das hier breittreten musst oder solltest - aber ohne solche Infos kann man das halt wirklich einfach ncith beurteilen )

Das habe ich gesagt - und ncihts anderes.

Und natürlich ist es eben so , daß es bei nicht ausreichenden Gründen eben auch mal beim Nein der KK bleibt...

Es steht im Gesetz immerhin sinngemäß : In außergewöhnlich dringenden Fällen kann eine vorzeitige Kur genehmigt werden... Nicht in jedem Fall wo zb eine neue Erkrankung da ist..

AlexJil

Beitrag von AlexJil » 28 Okt 2010, 13:18

So, ein super Dringlichkeitsattest und Stellungnahme ist bei Krankenkasse eingegangen und wird nochmals dem MDK vorgelegt.
Nun heißt es Daumen drücken...

OmavonLeon

Beitrag von OmavonLeon » 28 Okt 2010, 13:57

Ich drücke dir fest die Daumen damit es mit deiner Kur klappt.

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