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Stellungnahme
Verfasst: 23 Okt 2010, 12:50
von AlexJil
Wie viele wissen habe ich eine vorzeitige Kur nach 3 Jahren beantragt.
Gestern bekam ich auf Anfrage per Email mitgeteilt, daß die Maßnahme nicht befürwortet werden kann.
Heute im Brief steht drin, daß sie eine Stellungnahme verlangt.
Was ist der Unterschied einer Stellungnahme und eines Tagesablaufs bzw. Beschwerdenübersicht..l?
Wie schreibe ich eine Stellungnahme?
Verfasst: 23 Okt 2010, 13:10
von hasi1969
Ich denke mal auf jeden Fall sollte die Begründung rein, warum du vorfristig ne neue mUKI beantragst, neue Beschwerden, neue Krankheiten, ev. Veränderungen in deinem Leben ec..
Aber Laetitia ruf; die kann dir bestimmt am besten helfen
Verfasst: 23 Okt 2010, 13:40
von Juddel
Alex das ist das was ich meinte, sie haben vor abzulehnen, haben es aber noch nicht getan. d.h. sie geben dir nochmals Gelegenheit deine Stellung zu schreiben. Warum du meinst, warum du eine Kur brauchst. Hatte ich auch immer bei der B K K Gesundheit.
Frage:
Du schreibst immer du beantragst eine Kur nach 3 Jahren, warst aber 2008 zur Kur. Die rechnen doch immer vom ersten Tag der letzten Kur an, sind es dann bei dir nicht nur 2 Jahre?
Verfasst: 23 Okt 2010, 15:32
von AlexJil
Ich würde im April fahren, dann wären es 3 Jahre.
Verfasst: 23 Okt 2010, 16:32
von benita
Hallo Alex,
du beantragst eine vorzeitige Kur , das heißt du mußt auch Begründen warum du nicht erst Maßnahmen vor Ort in Anspruch nehmen kannst . Des weiteren solltest du die hinzugekommen neuen Erkrankungen oder Belastungen beschreiben , die darlegen weshalb du schon vor Ablauf der Frist fahren muß.
Für eine Vorzeitige Kur gelten nun mal andere Bestimmungen. 8-|
RE:
Verfasst: 23 Okt 2010, 17:20
von Laetitia
Original geschrieben von AlexJil
Ich würde im April fahren, dann wären es 3 Jahre.
da rechnest Du schon mal falsch! Die kk rechnet ab der letzten Kur bis zur erneuten Beantragung.....und dann sind es eben nur 2 Jahre... Nicht bis man fährt wird gerechnet....
@ all : ich habe ihr schon mehrfach Tipps per IM gegeben und auf die vielen Tips die ich dazu schon im Forum gegeben habe ich auch verwiesen....
Ich wiederhole es nochmal in Stichpunkten:
1. es müssen zwingend neue Erkrankungen körperlicher Art vorliegen oder die bestehenden sich ausnehmend verschlimmert haben ( reine Belastungen reichen in der Regel eben nicht )
2. ausfürhliches Dringlichkeitsattest...
3. ambulantes massnahmen müssen zwingend schon nachgewiesen werden. Stationäre Leistungen werden vorzeitig erst gewährt wenn amubulant nix mehr geht... ( der Grundsatz ambulant vor Stationär gilt hier eben sehr wohl )
Man muss die Ratschläge halt auch beherzigen..
Und: wenn halt die Vorrausetzungen wirklich nun mal nicht vorliegen ( zb eben keine ausreichend schlimme neue Erkrankung dazugekommen ist oder ambulant nix nachgewiesen werden kann etc etc ) was ich nciht beurteilen kann , dann wird es eben auch mal bei ner Ablehnung bleiben...... Das ist nun mal leider so.
RE: RE:
Verfasst: 23 Okt 2010, 18:38
von AlexJil
Original geschrieben von Laetitia
@ all : ich habe ihr schon mehrfach Tipps per IM gegeben und auf die vielen Tips die ich dazu schon im Forum gegeben habe ich auch verwiesen....
Man muss die Ratschläge halt auch beherzigen..
Und: wenn halt die Vorrausetzungen wirklich nun mal nicht vorliegen ( zb eben keine ausreichend schlimme neue Erkrankung dazugekommen ist oder ambulant nix nachgewiesen werden kann etc etc ) was ich nciht beurteilen kann , dann wird es eben auch mal bei ner Ablehnung bleiben...... Das ist nun mal leider so.
Ratschläge beherzige ich und ich habe nicht gesagt, daß keine Voraussetzungen voliegen...
Du tust gerade so, als wenn ich Deine Ratschläge nicht annehme...oder aus langer Weile zur Kur fahren möchte...
Verfasst: 23 Okt 2010, 19:27
von Laetitia
Nöö - das habe ich nirgends gesagt ! Ich habe nur gesagt , daß ich eben nicht beurteilen kann ob die bei Dir vorliegen - dafür weiß ich zu wenig von dem speziellen Fall.... ( soll nicht heißen das du das hier breittreten musst oder solltest - aber ohne solche Infos kann man das halt wirklich einfach ncith beurteilen )
Das habe ich gesagt - und ncihts anderes.
Und natürlich ist es eben so , daß es bei nicht ausreichenden Gründen eben auch mal beim Nein der KK bleibt...
Es steht im Gesetz immerhin sinngemäß : In außergewöhnlich dringenden Fällen kann eine vorzeitige Kur genehmigt werden... Nicht in jedem Fall wo zb eine neue Erkrankung da ist..
Verfasst: 28 Okt 2010, 13:18
von AlexJil
So, ein super Dringlichkeitsattest und Stellungnahme ist bei Krankenkasse eingegangen und wird nochmals dem MDK vorgelegt.
Nun heißt es Daumen drücken...
Verfasst: 28 Okt 2010, 13:57
von OmavonLeon
Ich drücke dir fest die Daumen damit es mit deiner Kur klappt.