Wann wieder neuantrag nach Ablehnung
Verfasst: 24 Okt 2010, 15:00
Hallo,
im Mai dieses Jahres habe ich die Ablehnung einer Mütterkur bekommen, weil ich erst vor 2 Jahren war. Aus verschiedenen Gründen habe ich dann keinen Widerspruch eingelegt.
Nun habe ich gesehen, das in dem Rehakurhaus,wo evtl meine Tochter ihre Kinderrehe bekommen könnte, auch für meine Probleme eine Therapei angeboten wird.
Allerdings geht das über die Rentenversicherungsanstalt und bei mir ginge es über die KK.
Wann kann ich allgemein nach einer Ablehnung wieder einen Antrag stellen?
im Mai dieses Jahres habe ich die Ablehnung einer Mütterkur bekommen, weil ich erst vor 2 Jahren war. Aus verschiedenen Gründen habe ich dann keinen Widerspruch eingelegt.
Nun habe ich gesehen, das in dem Rehakurhaus,wo evtl meine Tochter ihre Kinderrehe bekommen könnte, auch für meine Probleme eine Therapei angeboten wird.
Allerdings geht das über die Rentenversicherungsanstalt und bei mir ginge es über die KK.
Wann kann ich allgemein nach einer Ablehnung wieder einen Antrag stellen?