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Wie "alt" dürfen Atteste sein ?

Verfasst: 07 Nov 2010, 07:32
von uazg
Ausnahmsweise geht es mal nicht um mich, eine Bekannte von mir hat vor ca. 3 Monaten alle Atteste ausstellen lassen, aber den Antrag noch nicht weggeschickt.
Jetzt hat sie - vielleicht berechtiget - Sorge, dass die Atteste nicht mehr anerkannt werden bei der KK.
Weiß jemand von Euch, wie das ist ?

Verfasst: 07 Nov 2010, 07:37
von seeroeschen7
Ich finde 3 Monate Atteste nicht alt , wenn sie jetzt noch zusätzlich neue Atteste bekommt dann kann sie dazu legen.
Überweisungen dürfen nicht Älter sein als 14 Tage.
Also ab in die Post ;)

Verfasst: 07 Nov 2010, 08:47
von Laetitia
Überweisungen gelten meines Wissens fürs ganze Quartal....

Ich hole immer Anfang des Quartals die Überweisungen zu meinen Fachärtzen die mir meine Medis verschreiben.... Und die Rezepte dort hole ich wenn ich Zeit habe. Das ist beileibe nicht immer innerhalb von 14 Tagen

Verfasst: 07 Nov 2010, 11:40
von seeroeschen7
Ja ein einer gewissen weise hast Du Recht ;)
Aber :D wenn ich mir morgen eine Überweisung hole dann muss es innerhalb von 14 Tagen beim Arzt sein und dann ist es 1 Quartal Gültig.
Das meinte ich damit, ich hatte vor kurzen so ein Fall wo die Überweisung Älter als 14 Tage alt war, sie dürfen es dann nicht mehr annehmen.

RE:

Verfasst: 07 Nov 2010, 11:48
von Bella.M.M.G.
Original geschrieben von seeroeschen7

Ja ein einer gewissen weise hast Du Recht ;)
Aber :D wenn ich mir morgen eine Überweisung hole dann muss es innerhalb von 14 Tagen beim Arzt sein und dann ist es 1 Quartal Gültig.
Das meinte ich damit, ich hatte vor kurzen so ein Fall wo die Überweisung Älter als 14 Tage alt war, sie dürfen es dann nicht mehr annehmen.
Das stimmt, doch nee.
Ich hole immer zu Beginn, des Quartal alle meine Überweisungen zur Fachärzten und kann, dann sogar 2 Monate später zu FA gehen und Überweisung ist gültig.

Nur mit Medikamenten ist dieses Regel zwischen 14 Tagen und 4 Wochen, aber bei Überweisung habe ich noch nie erlebt.

Verfasst: 07 Nov 2010, 11:49
von Laetitia
Hmm- also das machen die Ärtze hier anscheinend anders- und anscheinend alls falsch und nicht rechtskonform... Ich hole die Überweisungen Anfang des Quartals. zb Anfang Okotober habe ich halt die Überweisund für den Fachartztermin geholt den ich jetzt Mitte Nov. habe... Vorher war ich da nicht...und gehe da auch nicht hin.

Überweisungen sind sogar über das Quartal hinaus gültig - nur muss man dann halt die Prxsigebühr zahlen.....

Nachlesen das deine Ärtze da anscheinend war falsch verstanden haben kann man zb hier

Verfasst: 07 Nov 2010, 11:52
von immerdabei
Überweisungen sind immer in dem Quartal gültig, in welchem sie augestellt wurden und es ist egal, ob die da 2 Wochen oder 2 Monate alt sind, sie müssen halt nur in diesem Quartal ausgestellt sein ;) - ich hole meine Übeweisungen nämlich auch immer gleich zum Anfang des Quartals ;)

Achso - und 3 Monate alte Atteste find ich auch noch nicht zu alt ;)

Verfasst: 07 Nov 2010, 12:08
von seeroeschen7
Ich habe gerade die Berichte gelesen @ Laetitia
leider war es bei mir in der Uni Münster so und die Berichte sind von 2009 ich weiß nicht ob es in anderen Ländern anders ist aber ich hatte es dieses Jahr in Sep Zahnklinik so. Oder die Uni macht es so keine Ahnung ;)

Verfasst: 07 Nov 2010, 12:16
von Laetitia
Was frü Berichte ??? Es geht doch hier um Überweisungen zu einem Artz.


Oh sorry - ich verstehe - Du meinst meine Links sind von 2009. Ja sind sie. Und es gab seitdem keinerlei Veränderungen im Gesundheitssystem.... Ich habe diese jahr schon 3 mal so gehandelt und jedesmal erst nach der 2 Wochen Frist die Artztermien gehabt....

oder die Rezepte geholt.... Kein Problem - das ist so.

Handelte es sich bei Euch vielleicth um eine Einweisung ins KH ? das wäre dann was ganz anderes...
Gesundheitspolitik und solche Vorgaben sind überigens Bundessache und daher in allen Bundesländern komplett gleich. Dei KK dürfen daran auch nix ändern ..

Verfasst: 07 Nov 2010, 12:30
von Laetitia
So jetzt noch was zu Attesten. Die behalten normalerweise 6 Monate ihre Gütligkeit. Danach sollte man neue anfordern...

( damit wäre auch die 6 Monatsfrist bei den meisten Kuren erklärt )